krok
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LG krok
• • 28.07.2017 #1
Lieber Forenbesucher,
dieses Forum dient dazu, Menschen zu unterstützen und Austausch zu ermöglichen. Wer Hilfe braucht, findet sie hier, und wer helfen möchte, ist willkommen. Moderatoren achten darauf, dass der Umgang respektvoll bleibt. Für eine angenehme Atmosphäre sind verständnisvolle, ermutigende und einfühlsame Beiträge explizit erwünscht. Verletzende oder verurteilende Beiträge sind nicht erlaubt.
krok
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• • 28.07.2017 #1
Zitat von Beobachter:Ich kann das gut verstehen. Trotzdem ist es etwas, worum man sich beizeiten kümmern sollte - schon, um sich nicht in eine Betreuung reinquatschen zu lassen, die man dann nicht mehr los wird. Ich habe letztes Jahr bei einem Freund erlebt, was da alles schief laufen kann. Seitdem habe ich eine Vorsorgevollmacht und auch Verwandte und Freunde gedrängt, so etwas zu verfassen.Bei der Vokabel "Betreuer" verweigert meine Würde und mein Verstand derzeit
noch jegliche Akzeptanz, da ich mich im Moment noch als meine Sinne mächtig
ansehe.
Zitat von Beobachter:Wenn du keinen Hinweis auf eine Verfügung bei dir hast, kann es tatsächlich sein, dass Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden, die du eigentlich nicht wolltest. Man versucht natürlich, Angehörige zu ermitteln und wird sich hierzu ggf. an die Polizei und/oder ans Gericht wenden, damit ist schnell klar, ob es einen Betreuer gibt. Aber die ersten medizinischen Maßnahmen sind dann schon gelaufen. Wenn es eine Verfügung gibt, die intensivmedizinische Maßnahmen ablehnt, müssen diese Maßnahmen eingestellt werden. Das gilt für dauerhafte Maßnahmen. Aber wenn eine erfolgreiche Wiederbelebung länger versucht wurde oder später einsetzte, als du es gewollt hättest, ist es dumm gelaufen - jedenfalls, wenn du dich danach in einem Zustand befinden solltest, den du eigentlich durch Unterlassen der Wiederbelebung vermeiden wolltest.Die Frage die mich beunruhigt ist die Frage nach dem Informationsweg.
Wenn ich z.B. nach einem Unfall/plötzlicher Krankheit in einem nicht mehr kommu-
nikationsfähigen Zustand aufgefunden würde, wie würden dann Ärzte überhaupt
von meinen irgendwo kundgegebenen Verfügungen oder "Betreuer" erfahren?
06.10.2012 16:47 • #71
x 3
05.10.2012 16:03 • #61
catlover
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• #2
krok
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• #3
baumfrau
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• #4
krok
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Zitat von gea:Ich habe gehört und auch schon im Fernsehen gesehen, das die Ärzte so eine Patienten verfügung nicht interessiert, weil Sie verpflichtet sind Leben zu erhalten. Sie zeigen mehrere Fälle, wo Patienten schon Jahre im Koma lagen, weil der, der die Verfügung schon seit langem, manchmal Jahren per Gericht klagt.
Hat sich das etwas geändert.
Ich wollte das vor Jahren machen lassen, eine Freundin wollte mit mir zum Amt, aber leider verstarb Sie vor dem Termin.
• #5
catlover
Gast
Zitat von krok:@Catlover (schöner Nick)
Mir hat kürzlich ein Notarzt gesagt, dass es gut sei, die Patientenverfügung immer wieder mal mit einem aktuellen Datum zu versehen. Es könnte ja sein, dass Patient X vor 10 Jahren keine lebensverlängernden Massnahmen
wollte, mittlerweile aber seine Meinung geändert hat.
LG krok
• #6
baumfrau
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krok
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baumfrau
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• #9
Amy87
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• #10
baumfrau
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krok
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Amy87
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• #13
baumfrau
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• #14
Capricorn
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Zitat von krok:... lach nicht, ich will auf Nummer sicher gehen.
1. einen Hinweis auf meine vorhandene Patientenverfügung auf meinen Pass geklebt
2. bei meinen privaten Unterlagen hinterlegt (Ordner auf dem in roter Schrift dick und fett steht: Achtung, wichtige
Unterlagen für den Notfall
3. bei meinem Hausarzt
4. bei meinem besten Freund und in Kopie bei dessen Familie
5. bei einem Notar, weil dort auch mein Testament liegt
Wie du siehst habe ich enorm Schiss, dass die Ärzte meinen Willen nicht ernst nehmen.
• #15
baumfrau
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• #16
Peppermint
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Amy87
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• #18
Peppermint
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• #19
krok
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Zitat von capricorn:Ich lache doch! ... aber nicht abwertend! ... eher erfreut.
Selber hab ich noch keine Patientenverfügung, aber deine Vorgehensweise ist mir ein Beispiel.
Danke für die Anleitung, wie man sicher gehen kann. Ich war mir immer etwas unsicher dabei. Aber deine Auflistung ist sehr hilfreich. Ich werd's berücksichtigen. Mercie!
LG
Capri
• #20
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