App im Playstore
Pfeil rechts
×

Lieber Forenbesucher,

dieses Forum dient dazu, Menschen zu unterstützen und Austausch zu ermöglichen. Wer Hilfe braucht, findet sie hier, und wer helfen möchte, ist willkommen. Moderatoren achten darauf, dass der Umgang respektvoll bleibt. Für eine angenehme Atmosphäre sind verständnisvolle, ermutigende und einfühlsame Beiträge explizit erwünscht. Verletzende oder verurteilende Beiträge sind nicht erlaubt.

K

krok
Mitglied

Beiträge:
596
Themen:
6
Danke erhalten:
6
Mitglied seit:
Mich würde interessieren, ob hier außer mir noch jemand im Besitz einer unterschriebenen, und im Notfall sofort greifbaren Patientenverfügung ist.
LG krok

28.07.2017 #1


77 Antworten ↓
Christina

Christina
Mitglied

Beiträge:
2929
Themen:
2
Danke erhalten:
44
Mitglied seit:
Zitat von Beobachter:
Bei der Vokabel "Betreuer" verweigert meine Würde und mein Verstand derzeit
noch jegliche Akzeptanz, da ich mich im Moment noch als meine Sinne mächtig
ansehe.
Ich kann das gut verstehen. Trotzdem ist es etwas, worum man sich beizeiten kümmern sollte - schon, um sich nicht in eine Betreuung reinquatschen zu lassen, die man dann nicht mehr los wird. Ich habe letztes Jahr bei einem Freund erlebt, was da alles schief laufen kann. Seitdem habe ich eine Vorsorgevollmacht und auch Verwandte und Freunde gedrängt, so etwas zu verfassen.

Zitat von Beobachter:
Die Frage die mich beunruhigt ist die Frage nach dem Informationsweg.
Wenn ich z.B. nach einem Unfall/plötzlicher Krankheit in einem nicht mehr kommu-
nikationsfähigen Zustand aufgefunden würde, wie würden dann Ärzte überhaupt
von meinen irgendwo kundgegebenen Verfügungen oder "Betreuer" erfahren?
Wenn du keinen Hinweis auf eine Verfügung bei dir hast, kann es tatsächlich sein, dass Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden, die du eigentlich nicht wolltest. Man versucht natürlich, Angehörige zu ermitteln und wird sich hierzu ggf. an die Polizei und/oder ans Gericht wenden, damit ist schnell klar, ob es einen Betreuer gibt. Aber die ersten medizinischen Maßnahmen sind dann schon gelaufen. Wenn es eine Verfügung gibt, die intensivmedizinische Maßnahmen ablehnt, müssen diese Maßnahmen eingestellt werden. Das gilt für dauerhafte Maßnahmen. Aber wenn eine erfolgreiche Wiederbelebung länger versucht wurde oder später einsetzte, als du es gewollt hättest, ist es dumm gelaufen - jedenfalls, wenn du dich danach in einem Zustand befinden solltest, den du eigentlich durch Unterlassen der Wiederbelebung vermeiden wolltest.

Grundsätzlich ist es so, dass für dich ein Betreuer bestellt würde, wenn du mitteilungsunfähig im Krankenhaus liegen würdest. Spätestens zu diesem Zeitpunkt würde man schauen, ob du im zentralen Register erfasst bist, denn eine Vollmacht hätte Vorrang vor einer Betreuung. Findet sich nichts, werden erstmal deine Verwandten befragt, ob sie eine Betreuung übernehmen würden. Eigentlich muss das Gericht dann prüfen, ob sie dafür auch geeignet sind, aber wenn es nicht um komplexe wirtschaftliche und rechtliche Dinge geht, werden die Angehörigen kaum abgelehnt. Ehrenamt hat nämlich Vorrang vor Berufsbetreuung. Nachdem der Betreuer bestellt wurde, ist es seine Aufgabe, deinen mutmaßlichen Willen bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen etc. zu ergründen - mittels Befragung deines Hausarztes z.B. oder Durchsuchen deiner Wohnung. Findet sich dabei eine Patientenverfügung, muss er diese durchsetzen. Findet sich keine, muss er sich ein Bild davon machen, was du wohl wollen würdest. Die Entscheidung liegt dann beim Betreuer. Im Zweifel wird der sich eher für lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden, wenn er keine eindeutigen Hinweise darauf hat, dass du das nicht willst.

Liebe Grüße
Christina

06.10.2012 16:47 • #71


Zum Beitrag im Thema ↓

A


Patientenverfügung Ja oder Nein

x 3


Christina

Christina
Mitglied

Beiträge:
2929
Themen:
2
Danke erhalten:
44
Mitglied seit:
[quote="Beobachter":x.]Aber bei einem plötzlichen Geschehen (ohne Kommunikationsfähigkeit) würde eine mögliche schriftliche Verfügung überhaupt nicht gefunden werden. Es gibt keinerlei Familie, Bekannte. Und ob man meinen Hausarzt ermitteln und informieren würde, die einzige Person bei der ich eine Patientenverfügung hinterlegen könnte, bleibt ungewiss.[/quote:x.]
http://www.vorsorgeregister.de

So, wie man einen Organspendeausweis dauernd mit sich tragen kann, kannst du auch einen Hinweis auf die Existenz einer Verfügung und ihres Aufbewahrungsortes bei dir tragen. Eigentlich wird im Zentralen Register geschaut, ob was da ist, aber falls man es doch versäumt, kannst du dich durch so einen Hinweis(zettel) absichern.

Übrigens kann einem, wenn man selbst den Rettungsdienst ruft (und nachher nicht mehr ansprechbar ist), eine Änderung des Willens in Richtung "Leben erhalten" unterstellt werden - sozusagen als tätige Reue. Ich weiß nicht, inwieweit man dem durch entsprechende Formulierungen in der Patientenverfügung vorbeugen kann.

Und: Wenn du noch Verwandte hast, mit denen du dich aber nicht verstehst, solltest du unbedingt eine Betreuungsverfügung verfassen, damit du nicht im Ernstfall von der lieben Familie gesetzlich betreut wirst. Da gilt zwar immer noch, dass der freie Wille des Betroffenen Priorität genießt, das nutzt aber nur etwas, wenn der Betreuer korrekt und guten Willens ist.

Liebe Grüße
Christina

05.10.2012 16:03 • #61


Zum Beitrag im Thema ↓


C
Ich habe schon vor Jahren eine Patientenverfügung gemacht, die bei meinem Sohn liegt.

#2


K
@Catlover (schöner Nick)

Mir hat kürzlich ein Notarzt gesagt, dass es gut sei, die Patientenverfügung immer wieder mal mit einem aktuellen Datum zu versehen. Es könnte ja sein, dass Patient X vor 10 Jahren keine lebensverlängernden Massnahmen
wollte, mittlerweile aber seine Meinung geändert hat.
LG krok

#3


baumfrau
Ich habe gehört und auch schon im Fernsehen gesehen, das die Ärzte so eine Patienten verfügung nicht interessiert, weil Sie verpflichtet sind Leben zu erhalten. Sie zeigen mehrere Fälle, wo Patienten schon Jahre im Koma lagen, weil der, der die Verfügung schon seit langem, manchmal Jahren per Gericht klagt.

Hat sich das etwas geändert.

Ich wollte das vor Jahren machen lassen, eine Freundin wollte mit mir zum Amt, aber leider verstarb Sie vor dem Termin.

#4


K
Zitat von gea:
Ich habe gehört und auch schon im Fernsehen gesehen, das die Ärzte so eine Patienten verfügung nicht interessiert, weil Sie verpflichtet sind Leben zu erhalten. Sie zeigen mehrere Fälle, wo Patienten schon Jahre im Koma lagen, weil der, der die Verfügung schon seit langem, manchmal Jahren per Gericht klagt.

Hat sich das etwas geändert.

Ich wollte das vor Jahren machen lassen, eine Freundin wollte mit mir zum Amt, aber leider verstarb Sie vor dem Termin.


Gea, glaub nicht alles was dir im TV vorgelogen wird. Wenn man genügend abgezockt ist, könnte das Ende mit einer Patientenverfügung etwas leichter werden.

Ein Formular bekommst du bei deinem Hausarzt, sollte zumindest jeder Hausarzt parat haben , ein Amt ist da nicht nötig.

LG krok

#5


C
Zitat von krok:
@Catlover (schöner Nick)

Mir hat kürzlich ein Notarzt gesagt, dass es gut sei, die Patientenverfügung immer wieder mal mit einem aktuellen Datum zu versehen. Es könnte ja sein, dass Patient X vor 10 Jahren keine lebensverlängernden Massnahmen
wollte, mittlerweile aber seine Meinung geändert hat.
LG krok



Ja, das ist mir auch bekannt und das Datum wird auch immer geändert.

#6


baumfrau
Hallo krok, ich werde mir das Formular besorgen. Meine Freundin wäre die richtige Person dafür gewesen, Sie war selber Medizinerin und hatte auch die selbe Einstellung dazu und auch in Sachen, das ganze durch ziehen, falls....wäre Sie die richtige gewesen.

Ich habe Niemanden, von dem ich wüßte, das er loslassen könne oder auf den ich mich echt verlassen könnte. Doch jetzt fällt mir glaube ich jemand ein

#7


K
@ Gea, es DARF in diesem Fall nicht darum gehen, ob jemand loslassen könnte oder nicht!

DEIN WILLE HAT ZU GESCHEHEN UND SONST KEINER!

#8


baumfrau
Aber wenn ich die Verfügung nun bei einem Angehörigen hinterlege und ich im Koma liege und er sich nicht in der Lage sieht, es den Ärzten zu geben, das meine ich oder trägt man die selber bei sich?

#9


A
Sag doch einfach vorher jemand , wo die liegt, oder gib sie bei deinem Notar ab, der auch dein Testament hat .. ?!!

#10


baumfrau
Hey Amy, hat Du ein Testament?

#11


K
@Gea, zu deiner Frage: ich habe meine Patientenverfügung in fünffacher Ausfertigung hinterlegt, lach nicht, ich will auf Nummer sicher gehen.

1. einen Hinweis auf meine vorhandene Patientenverfügung auf meinen Pass geklebt
2. bei meinen privaten Unterlagen hinterlegt (Ordner auf dem in roter Schrift dick und fett steht: Achtung, wichtige
Unterlagen für den Notfall
3. bei meinem Hausarzt
4. bei meinem besten Freund und in Kopie bei dessen Familie
5. bei einem Notar, weil dort auch mein Testament liegt

Wie du siehst habe ich enorm Schiss, dass die Ärzte meinen Willen nicht ernst nehmen.
LG krok

#12


A
Gea, ich bin 25, nein habe ich nicht. Sollen sich die, die mich überleben um meine 2 Fernseher und tja... Meine Uhr und meine Zimmerpflanzen kloppen

Meine Hunde allerdings, würde jemand nehmen, das hab ich schon zu Lebzeiten abgeklärt. Alles andere ist momentan auch nicht so wichtig, da ich keine reichtümer besitze , außer dem üblichen "Krempel" ...

#13


baumfrau
Ich lache nicht krok, ich werde es genauso machen, wie Du.

Ich habe mal 2 Jahre eine Komapatientin behandelt, bin Physiotherapeutin, der Zerfall und das Leid, war der Albtraum. Sie was 19 Jahre und lag dort, weil ein Suizidversuch gescheitert ist, das war schon makaber. Sie kam dann in ein Pflegeheim.

Das hat mich sehr geprägt und das macht einem echt Angst.

Die andere Patientin ist in meinem dabeisein verstorben, Sie ist einfach eingeschlafen, ich ging zum Bett und da piepte das Gerät, der Arzt versuchte es mit Wiederbelebungsversuchen, aber zum Glück durfte Sie endlich schlafen.

#14


Capricorn
Zitat von krok:
... lach nicht, ich will auf Nummer sicher gehen.

1. einen Hinweis auf meine vorhandene Patientenverfügung auf meinen Pass geklebt
2. bei meinen privaten Unterlagen hinterlegt (Ordner auf dem in roter Schrift dick und fett steht: Achtung, wichtige
Unterlagen für den Notfall
3. bei meinem Hausarzt
4. bei meinem besten Freund und in Kopie bei dessen Familie
5. bei einem Notar, weil dort auch mein Testament liegt

Wie du siehst habe ich enorm Schiss, dass die Ärzte meinen Willen nicht ernst nehmen.

Ich lache doch! ... aber nicht abwertend! ... eher erfreut.

Selber hab ich noch keine Patientenverfügung, aber deine Vorgehensweise ist mir ein Beispiel.
Danke für die Anleitung, wie man sicher gehen kann. Ich war mir immer etwas unsicher dabei. Aber deine Auflistung ist sehr hilfreich. Ich werd's berücksichtigen. Mercie!

LG
Capri

#15


baumfrau
Amy Ich besitze außer meiner Hunde auch keine Reichtümer.

#16


Peppermint
Ne patientenverfügung ist doch was anderes wie ein Testament ...

#17

Mitglied werden - kostenlos & anonym

A
Das wissen wir, Pepper

#18


Peppermint
Ah so....ich dachte es wäre etwas durcheinander geraten hier

Ich habe übrigens nix von beiden...kein Testament ,weil ich keine Reichtümer habe ...meine Katzen würden zu einem meiner Kinder kommen ...
Und eine patientenverfügung auch nicht .....weil ich mich nicht mit dem tot beschäftige oder was davor eventuell kommen könnte .

#19


K
Zitat von capricorn:
Ich lache doch! ... aber nicht abwertend! ... eher erfreut.

Selber hab ich noch keine Patientenverfügung, aber deine Vorgehensweise ist mir ein Beispiel.
Danke für die Anleitung, wie man sicher gehen kann. Ich war mir immer etwas unsicher dabei. Aber deine Auflistung ist sehr hilfreich. Ich werd's berücksichtigen. Mercie!

LG
Capri




Heute fühlt sich dieses "Geregelte" sehr be(frei)end für mich an.

LG krok

#20


A


x 4


Pfeil rechts



App im Playstore