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Hallo,

ich lese öfters das zum einen eine Patientenverfügung oder zum anderen eine Vorsorgevollmacht vorliegen sollte,besonders wenn es um eine Unterbringung geht?

Jede der Möglichkeiten würde die vom Arzt eingeleitete Unterbringung ja nicht verhindern.
Und welche Mittel bei einer Unterbringung angewand werden,liegt doch auch im Auge der behandelnden Ärzte,denke ich.
Wo,bzw wann hat man einen Nutzen?

12.11.2022 19:30 • 12.11.2022 #1


3 Antworten ↓

Angor
Mit einer Patientenverfügung entscheidest Du vorher selber, was für eine medizinische Versorgung Du haben möchtest, wenn Du nicht mehr in der Lage bist zu entscheiden.

Wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, entscheidet der Arzt natürlich, wo Du versorgt bist, es wird aber immer vorher nach einer Patientenverfügung gefragt. Das könnte auch beinhalten, dass Du nicht ins KH möchtest, angenommen die Versorgung würde eh nichts an Deinem Zustand ändern.

Mit einer Vorsorgevollmacht lässt Du Dritte für Dich entscheiden, wenn Du geistig nicht mehr in der Lage sein solltest. Dann kann auch gegen Deinen Willen entschieden werden, Dass Du im KH, in der Klinik oder Psychiatrie versorgt wirst.

12.11.2022 19:52 • #2


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Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung bei Klinikbesuch

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Danke für die Info.

Aber bei einer richterlich angeordneten Unterbringung hilft ja beides nicht,um das zu verhindern.
Hilft denn eine der beiden Möglichkeiten eher wieder entlassen zu werden,weil man bestimmte Therapien etc von vornherein ablehnt?

12.11.2022 21:57 • #3


Angor
Zitat von madmacke:
Hilft denn eine der beiden Möglichkeiten eher wieder entlassen zu werden,weil man bestimmte Therapien etc von vornherein ablehnt?

Ja, die Patientenverfügung, dagegen kann keiner was machen. Wenn es aber soweit ist dass die greift, ist man in einem geistigen Zustand, der es einem nicht mehr ermöglicht, selbstständig zu denken und zu handeln.

Mein schwer an Demenz erkrankten Mann war in einem Zustand, der es ihm nicht mehr ermöglichte, zu essen oder zu trinken, er konnte gar nicht mehr schlucken.

Die Patientenverfügung verhinderte, dass man ihn eine Magensonde gelegt hatte, die hätte sein Leiden nur unnötig verlängert, da man ihm eh nur noch ein paar Tage gegeben hätte.

Aber ich habe das Gefühl, Du meinst was anderes, so wie eine Zwangseinweisung.
Man kann nur zwangseingewiesen werden, wenn man sich oder andere gefährdet.

13.11.2022 00:07 • #4





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