Pfeil rechts

Christina
[quote=Beobachter:x.]Aber bei einem plötzlichen Geschehen (ohne Kommunikationsfähigkeit) würde eine mögliche schriftliche Verfügung überhaupt nicht gefunden werden. Es gibt keinerlei Familie, Bekannte. Und ob man meinen Hausarzt ermitteln und informieren würde, die einzige Person bei der ich eine Patientenverfügung hinterlegen könnte, bleibt ungewiss.[/quote:x.]
http://www.vorsorgeregister.de

So, wie man einen Organspendeausweis dauernd mit sich tragen kann, kannst du auch einen Hinweis auf die Existenz einer Verfügung und ihres Aufbewahrungsortes bei dir tragen. Eigentlich wird im Zentralen Register geschaut, ob was da ist, aber falls man es doch versäumt, kannst du dich durch so einen Hinweis(zettel) absichern.

Übrigens kann einem, wenn man selbst den Rettungsdienst ruft (und nachher nicht mehr ansprechbar ist), eine Änderung des Willens in Richtung Leben erhalten unterstellt werden - sozusagen als tätige Reue. Ich weiß nicht, inwieweit man dem durch entsprechende Formulierungen in der Patientenverfügung vorbeugen kann.

Und: Wenn du noch Verwandte hast, mit denen du dich aber nicht verstehst, solltest du unbedingt eine Betreuungsverfügung verfassen, damit du nicht im Ernstfall von der lieben Familie gesetzlich betreut wirst. Da gilt zwar immer noch, dass der freie Wille des Betroffenen Priorität genießt, das nutzt aber nur etwas, wenn der Betreuer korrekt und guten Willens ist.

Liebe Grüße
Christina

05.10.2012 16:03 • #61


B
Huhu und danke für eure Tipps

Mir wird gerade klar, dass ich dieses Thema eigendlich immer
gerne verdränge.

Ich werde es, bei meinem nächsten Termin, aber nun wirklich
einmal mit meinem Hausarzt besprechen, und mir angewöhnen,
ständig eine gut sichtbare Information bei mir zu haben.

PS:
Verfügungs- und/oder Entscheidungbefugnisse über mich, von
meiner Verwandschaft (auch Halbschwester), möchte ich unbe-
dingt ausschliessen.

Ganz liebe Grüsse, Der Beobachter

05.10.2012 16:42 • #62


A


Patientenverfügung Ja oder Nein

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G
Zitat von Beobachter:
Verfügungs- und/oder Entscheidungbefugnisse über mich, von
meiner Verwandschaft (auch Halbschwester), möchte ich unbe-
dingt ausschliessen.
Gerade darum brauchst du eine gute Patienten- und Vorsorge-Verfügung.

06.10.2012 10:25 • #63


Capricorn
Patienten-Verfügung – Was, wenn Ärzte sie ignorieren?!?

Ist eine Patientenverfügung eine trügerische Sicherheit?!?

Bei hilfreich.de kann man lesen, was man machen kann, wenn Ärzte sie ignorieren.

Für viele Ärzte ist es offenbar schwierig zu entscheiden, ob die gegebene Situation der, in der Pat.-Verfügung beschriebenen entspricht.

Andere Ärzte und Pflegepersonal wiederum haben Gewissenskonflikte, wenn sie einen Patienten sterben lassen sollen.

Wenn die Ärzteschaft bei einer Pat.-Verfügung nicht „mitspielt“, hat die HP Tipps parat wie:

- Wechsel von Hausarzt, bzw. – bei Alters-/Pflegeheimbewohnern – des Heimes.
(Wie einfach mag das sein, wenn man krank, bzw. schwer krank ist?!?)

- Bei Krankenhaus-Ärzten kann man NICHT einfach den Arzt wechseln. Da muss man dann rechtliche Schritte einleiten.
Bevor man aber DAS macht, sollte man vorher mit Rechtsbeistand ein Überzeugungs-Gespräch mit dem Arzt halten.

?!?!? … wieder meine Frage: WIE macht man das (vor allem als alleinstehende Person), wenn man gesundheitlich angeschlagen ist und sich vielleicht hundeelend fühlt



Eine Patientenverfügung, die den Regeln entsprechend klar verfasst und aktualisiert ist, ist offenbar auch keine Garantie, dass meine Entscheidungen respektiert werden. Was nutzt es, wenn Einem Sicherheit versprochen wird, wenn sich dann alles doch ganz anders abspielen kann?!?

Ich finde das ärgerlich!


Hier der Link zur Quell-HP:
http://www.hilfreich.de/patienten-verfu ... ieren_1441

06.10.2012 11:07 • #64


K
@Capricorn du hast geschrieben:

Eine Patientenverfügung, die den Regeln entsprechend klar verfasst und aktualisiert ist, ist offenbar auch keine Garantie, dass meine Entscheidungen respektiert werden. Was nutzt es, wenn Einem Sicherheit versprochen wird, wenn sich dann alles doch ganz anders abspielen kann?!?

Ich finde das ärgerlich.



Ärgerlich finde ich es nicht, eher beängstigend, irritierend, verunsichernd, noch mehr furchteinflössend, unmenschlich.

Ich persönlich kann mittlerweile nur noch VERDRÄNGEN. Glauben und hoffen, dass ich im Fall eines Falles von Menschen menschlich behandelt werde, gelingt mir schon lange nicht mehr.

Selbst auf Gnade zu hoffen, raubt mir auf Dauer meine Lebenskraft und das verbitte ich mir persönlich neuerdings.

Und doch soll vereinzelt zufällig ein gnädiges Umgehen mit schwerstkranken Patienten mitunter vorgekommen sein, ließen mich Insider erst kürzlich wissen.

Verabschieden wir uns doch endlich von dem Irrglauben, das Menschen menschlich (was auch immer dieses Wort bedeuten mag), mit Menschen umgehen.

Wenn wir anfangen uns als Ware/Gegenstand zu sehen und so werden wir allgemein im Leben behandelt, dann braucht man m.E. nicht viel Fantasie um zu wissen, was am Ende des Lebens uns allen bevor stehen kann.

Eine Unterschrift auf einem ansich wertlosen Blatt Papier kann einem wachen Mensch in dieser Zeit doch nicht wirklich Sicherheit geben.

Ich geh jetzt in die Sonne bei 20 Grad im Schatten an einem 06.Oktober und übe mich in meinem persönlichen Verdrängungsprogramm.

Haltet durch Leute, weil´s immer noch schlechter kommen als wir uns vorstellen können und solange wir hier im Forum noch schreiben können, ist das Leben doch nocj garnicht so schlimm, oder?

LG krok

06.10.2012 11:45 • #65


N
Verunsicherung ist der erste Schritt dabei, etwas zu verändern.

06.10.2012 12:03 • #66


Christina
Zitat von Capricorn:
?!?!? … wieder meine Frage: WIE macht man das (vor allem als alleinstehende Person), wenn man gesundheitlich angeschlagen ist und sich vielleicht hundeelend fühlt
Eine Patientenverfügung greift eh erst, wenn man sich nicht mehr äußern kann. D.h., man macht das nicht selbst, sondern die entscheidungsbefugte Person (in der Verfügung benannt) kann den in der Verfügung bekundeten Willen durchsetzen. Damit sie das auch wirklich kann, muss entweder eine Vorsorgevollmacht vorliegen oder eine Betreuung (eingerichtet werden). Ich kann nur jedem empfehlen, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und ganz besonders Vorsorgevollmachten beim Notar zu erstellen und beurkunden zu lassen. Das ist zwar streng genommen nicht nötig, vermeidet aber Fehler, die das Ganze evtl. ungültig werden lassen.

Liebe Grüße
Christina

06.10.2012 12:47 • #67


B
Huhu krok

Mit meiner Lebensrealität habe ich mich in den letzten Jahren sehr
intensiv beschäftigt, verdränge dabei wissendlich kaum mehr etwas.

Aber im Verdrängen einer möglichen Unfall-, Krankheits- oder Altersbe-
dingten Abhängigkeit mit gleichzeitiger Handlungs- und/oder Kommuni-
kationsunfähigkeit, bin ich Weltmeister.

Solange sich ein Gesundheitsproblem langsam entwickelt (z.B. Krebs-
diagnose) oder ich noch Handeln könnte, gäbe es ja noch Möglichkeiten
der Selbstkontrolle.
Aber im Falle eines plötzlichen Geschehens (Herzinfarkt, Schlaganfall, Un-
fall) welches auch noch die Mitteilungsmöglichkeiten einschränkt, wäre
mein schlimmster Alptraum zur Realität geworden.

Meine Hoffnung in dieser Sache beruht auf folgende Punkte:

Wenn es einmal so weit ist (möge es noch lange dauern), dann sollte es
so schnell gehen, dass sich alle vorangegangenen Fragen erübrigen, oder
es sollte so langsam und handlungsfähig gehen, dass ich noch selber in
der Lage bin, meine Verfügung an mir auszuführen.

Ganz liebe Grüsse, Der Beobachter

06.10.2012 13:03 • #68


Christina
Zitat von Beobachter:
Meine Hoffnung in dieser Sache beruht auf folgende Punkte:

Wenn es einmal so weit ist (möge es noch lange dauern), dann sollte es
so schnell gehen, dass sich alle vorangegangenen Fragen erübrigen, oder
es sollte so langsam und handlungsfähig gehen, dass ich noch selber in
der Lage bin, meine Verfügung an mir auszuführen.
Du kannst aber doch in einer Betreuungsverfügung festlegen, dass du - falls du deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst - die Bestellung eines Berufsbetreuers wünschst, welche speziellen Wünsche du hinsichtlich Behandlung/Unterbringung/Lebensstil hast und dass der Betreuer deine Patientenverfügung durchsetzen soll. Das lässt du notariell beurkunden. Damit ist klar, wie dein freier Wille aussieht (zu Zeiten, in denen du definitiv einen solchen bilden konntest). Die Bestellung eines Betreuers geht immer übers Gericht (außer in Baden-Württemberg) - dass da eine Patientenverfügung unter den Tisch fällt, ist nahezu ausgeschlossen.

Liebe Grüße
Christina

06.10.2012 13:18 • #69


B
Huhu Christina

Bei der Vokabel Betreuer verweigert meine Würde und mein Verstand derzeit
noch jegliche Akzeptanz, da ich mich im Moment noch als meine Sinne mächtig
ansehe.

Die Frage die mich beunruhigt ist die Frage nach dem Informationsweg.
Wenn ich z.B. nach einem Unfall/plötzlicher Krankheit in einem nicht mehr kommu-
nikationsfähigen Zustand aufgefunden würde, wie würden dann Ärzte überhaupt
von meinen irgendwo kundgegebenen Verfügungen oder Betreuer erfahren?

Meiner Meinung nach müsste es eine zentrale Daten- und Dokumentationsstelle
geben, die in solchen Fällen schnellstmöglich abgefragt werden muss.

Ganz liebe Grüsse, Der Beobachter

06.10.2012 14:42 • #70


Christina
Zitat von Beobachter:
Bei der Vokabel Betreuer verweigert meine Würde und mein Verstand derzeit
noch jegliche Akzeptanz, da ich mich im Moment noch als meine Sinne mächtig
ansehe.
Ich kann das gut verstehen. Trotzdem ist es etwas, worum man sich beizeiten kümmern sollte - schon, um sich nicht in eine Betreuung reinquatschen zu lassen, die man dann nicht mehr los wird. Ich habe letztes Jahr bei einem Freund erlebt, was da alles schief laufen kann. Seitdem habe ich eine Vorsorgevollmacht und auch Verwandte und Freunde gedrängt, so etwas zu verfassen.

Zitat von Beobachter:
Die Frage die mich beunruhigt ist die Frage nach dem Informationsweg.
Wenn ich z.B. nach einem Unfall/plötzlicher Krankheit in einem nicht mehr kommu-
nikationsfähigen Zustand aufgefunden würde, wie würden dann Ärzte überhaupt
von meinen irgendwo kundgegebenen Verfügungen oder Betreuer erfahren?
Wenn du keinen Hinweis auf eine Verfügung bei dir hast, kann es tatsächlich sein, dass Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden, die du eigentlich nicht wolltest. Man versucht natürlich, Angehörige zu ermitteln und wird sich hierzu ggf. an die Polizei und/oder ans Gericht wenden, damit ist schnell klar, ob es einen Betreuer gibt. Aber die ersten medizinischen Maßnahmen sind dann schon gelaufen. Wenn es eine Verfügung gibt, die intensivmedizinische Maßnahmen ablehnt, müssen diese Maßnahmen eingestellt werden. Das gilt für dauerhafte Maßnahmen. Aber wenn eine erfolgreiche Wiederbelebung länger versucht wurde oder später einsetzte, als du es gewollt hättest, ist es dumm gelaufen - jedenfalls, wenn du dich danach in einem Zustand befinden solltest, den du eigentlich durch Unterlassen der Wiederbelebung vermeiden wolltest.

Grundsätzlich ist es so, dass für dich ein Betreuer bestellt würde, wenn du mitteilungsunfähig im Krankenhaus liegen würdest. Spätestens zu diesem Zeitpunkt würde man schauen, ob du im zentralen Register erfasst bist, denn eine Vollmacht hätte Vorrang vor einer Betreuung. Findet sich nichts, werden erstmal deine Verwandten befragt, ob sie eine Betreuung übernehmen würden. Eigentlich muss das Gericht dann prüfen, ob sie dafür auch geeignet sind, aber wenn es nicht um komplexe wirtschaftliche und rechtliche Dinge geht, werden die Angehörigen kaum abgelehnt. Ehrenamt hat nämlich Vorrang vor Berufsbetreuung. Nachdem der Betreuer bestellt wurde, ist es seine Aufgabe, deinen mutmaßlichen Willen bezüglich lebenserhaltender Maßnahmen etc. zu ergründen - mittels Befragung deines Hausarztes z.B. oder Durchsuchen deiner Wohnung. Findet sich dabei eine Patientenverfügung, muss er diese durchsetzen. Findet sich keine, muss er sich ein Bild davon machen, was du wohl wollen würdest. Die Entscheidung liegt dann beim Betreuer. Im Zweifel wird der sich eher für lebenserhaltende Maßnahmen entscheiden, wenn er keine eindeutigen Hinweise darauf hat, dass du das nicht willst.

Liebe Grüße
Christina

06.10.2012 16:47 • #71


B
Ganz lieben Dank Christina

Ich werde mich nun wirklich einmal um dieses lange verdrängte Thema kümmern.

Mein erster Beratungs- und Ansprechpartner wird dabei mein Hausarzt (dem ich ab-
solut vertraue) sein.
Und ich werde, für was auch immer ich mich entscheide, einen deutlichen Hinweis
auf meine Verfügung/Betreuung bei mir tragen (SOS-Kette? etc.).

Denn auf keinen Fall möchte ich, dass Familienreste auf dem Amtsweg diese Betreu-
ungsrechte für mich bekommen.
Meine Halbschwester hat die Betreuung für unsere Mutter (Parkinson erkrankt und
oft nicht mehr zur Selbstentscheidung fähig). Und obwohl ich auf diese Mutter mit
Sicherheit nicht gut zu sprechen bin, beobachte ich das Chaos und Leiden dieser Be-
treuung mit Schrecken aus der Ferne (zuletzt eine völlig sinnlose Operation an beiden
Kniegelenken etc.).

Nochmal Danke und ganz liebe Grüsse, Der Beobachter

06.10.2012 17:05 • #72


G
Zitat von Christina:
Grundsätzlich ist es so, dass für dich ein Betreuer bestellt würde, wenn du mitteilungsunfähig im Krankenhaus liegen würdest. Spätestens zu diesem Zeitpunkt würde man schauen, ob du im zentralen Register erfasst bist, denn eine Vollmacht hätte Vorrang vor einer Betreuung.

Hallo Christina, kannst du das bitte nochmal erklären? Was für ein zentrales Register ist das?

09.10.2012 00:54 • #73


P
Es gibt ein zentrales Register wo alle Betreuungseinrichtung ud vollmachen registriert sind und dort fragen Ärzte entsprechend nach, wenn sie eine hilflose Person auffinden. Betreuungseinrichtung werden automatisch eingetragen, Vollmachten muss der Notar eintragen dort.

09.10.2012 05:49 • #74


B
Huhu

Ich muss (und werde) mich da nun auch einmal etwas informieren.

Bisher kenne ich solche Register nur für testamentarische Erbange-
legenheiten.

Ganz liebe Grüsse, Der Beobachter

09.10.2012 12:46 • #75


Christina
Zitat von GastB:
Zitat von Christina:
Grundsätzlich ist es so, dass für dich ein Betreuer bestellt würde, wenn du mitteilungsunfähig im Krankenhaus liegen würdest. Spätestens zu diesem Zeitpunkt würde man schauen, ob du im zentralen Register erfasst bist, denn eine Vollmacht hätte Vorrang vor einer Betreuung.

Hallo Christina, kannst du das bitte nochmal erklären? Was für ein zentrales Register ist das?
Es ist das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer: http://www.vorsorgeregister.de. Dort kann man eigene Verfügungen (Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht) gegen eine Gebühr angeben. Die Verfügung selbst wird dort nicht hinterlegt, nur der Hinweis darauf, dass sie existiert, worauf sie sich bezieht, wer Bevollmächtigter o.ä. ist und wo die Verfügung hinterlegt ist. Gesetzliche Betreuungen werden automatisch erfasst, private Verfügungen nicht. Es empfiehlt sich aber, diese dort registrieren zu lassen, damit die Umsetzung nicht - und sei es nur vorübergehend - daran scheitert, dass niemand was davon weiß.

Liebe Grüße
Christina

09.10.2012 14:32 • #76


G
Aha, vielen Dank, Christina!

Dann werde ich diesen Gang wohl auch antreten. Ich dachte bisher, dass man dort auch die Verfügungen selber ablegen muss. Wenn man diese aber mal ändern oder aktualisieren will (was ja stark empfohlen wird), dann hätte ich da ständig zu dem Register dackeln müssen. Wenn es aber nur die Rahmen-Infos sind, ist es einfach.

09.10.2012 15:34 • #77

Sponsor-Mitgliedschaft

F
Kann man eine Patientenverfügung in einfacher Form auch beim Hausarzt hinterlegen? Und wie sollte die aussehen?

LG Finja

28.07.2017 14:56 • #78


A


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