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S
Hallo!

Ich habe mal wieder ein Problem mit meiner Therapeuthin.
Ich bin krank, ich habe Schmerzen und das nicht zu knapp. Ging letzte Nacht los.

Ich habe dann vorhin versucht, den Termin für heute bei ihr abzusagen...
Gut, ich hatte den Zettel unterschrieben, dass ich 36 Stunden vorher absage, wenn ich nicht kann.
Aber woher zum Teufel soll ich denn 36 Stunden vorher wissen, dass ich krank werde? Ich fand das von Anfang an schwachsinnig und es hat mein Vertrauen in sie auch ein wenig getrübt, aber ich habe mir gedacht, du wirst schon nicht krank, das geht schon.

Tja, is soweit...

Sie meinte nur, ich solle doch ein Schmerzmittel einwerfen. Ich müsse wissen, ob ich absagen wolle. Das Risiko würde ich tragen. Denn dann müsse sie mir eine Privatrechnung ausstellen.
Soviel dazu.
Einerseits erzählt mir diese Frau, ich solle mehr auf meine Bedürfnisse achten und auf die Bedürfnisse meines Körpers...
Andererseits verlangt sie von mir, dass ich mich mit Schmerzmitteln vollgepumpt therapieren lasse, obwohl das wenig Sinn machen wird.

Ich wollte das nur mal loswerden. Bin aber wirklich am Überlegen, ob ich das Ganze nicht hinschmeiße und mich von Psychoheinis erstmal fernhalte.

Lg Sally

16.08.2011 13:30 • 17.08.2011 #1


Z
Na hinschmeissen würde ich das nicht gleich!! Gibt ja mehrere Möglichkeiten... Du machst dich mal bei der Krankenkasse schlau, was die dazu sagen, ob das okay ist, dass du jetzt wirklich das privat bezahlen muss. Oder du suchst dir umgehend eine neue Therapeutin. Oder du rufst sie nochmal an und fragst sie, ob das wirklich nicht anders geht.

Mir ist mal eine Therapeutin eingeschlafen, als ich ihr von meinen Problemem erzählte. Supi oder?

16.08.2011 13:38 • #2


A


Bescheuerte Therapeuthin

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G
Zitat von Sally89:
Andererseits verlangt sie von mir, dass ich mich mit Schmerzmitteln vollgepumpt therapieren lasse, obwohl das wenig Sinn machen wird.
Wieso? Das ist doch keine Narkose und kein Psychopharmakum, oder? Und selbst damit wird oft therapiert.

Schmerzen sind noch keine Krankheit. Was für Schmerzen hast du denn?


Zitat von Sally89:
Bin aber wirklich am Überlegen, ob ich das Ganze nicht hinschmeiße und mich von Psychoheinis erstmal fernhalte.
Du scheinst Leute schnell zu verurteilen.

16.08.2011 13:40 • #3


Christina
Zitat von Sally89:
Einerseits erzählt mir diese Frau, ich solle mehr auf meine Bedürfnisse achten und auf die Bedürfnisse meines Körpers...
Andererseits verlangt sie von mir, dass ich mich mit Schmerzmitteln vollgepumpt therapieren lasse, obwohl das wenig Sinn machen wird.
Nein, sie verlangt von dir, dass du die Stunde, die sie sich für dich bereithält, bezahlst. Wenn du einen Handwerker bestellst und dann nicht da bist, musst du dessen Zeit und Anfahrt auch bezahlen. Jetzt ist es deine Entscheidung, ob du es dir wert bist, dich zu schonen und dafür die No-Show-Gebühr zu zahlen, oder ob du dich hinquälst, um das Geld zu sparen. Ob man das evtl. der Krankenkasse aufhängen kann, wenn man z.B. ein ärztliches Attest hat, weiß ich nicht. Könntest du erfragen.

Liebe Grüße
Christina

16.08.2011 13:42 • #4


I
Ich kann mich Christina nur anschließen. Sie ist als Therapeutin selbständig und hält sich nur für dich diese Stunde frei. Das heißt, sie hat Verdienstausfall. Man muss als Therapeut auch mal hart sein, denn du bist ja nicht der einzige Patient, den sie zu betreuen hat. Mir ist das auch mal passiert, dass ich eine Stunde vorher abgesagt habe, weil es mir körperlich schlecht ging. Meine Therapeutin hat dann weniger als den vollen Betrag verlangt, aber für mich war es selbstverständlich, es zu zahlen (auch wenn ich mir natürlich gewünscht hätte, sie hätte darauf verzichtet).

16.08.2011 15:56 • #5


R
Hallo Sally,

ich kann Deinen Ärger gut verstehen. Ich hatte ein solches Problem auch gerade. Das geforderte Ausfallhonorar war aber erträglich. Trotzdem hat es mein Vertrauen beschädigt.

Ich hatte angeboten, die Sitzung als nicht ausgefallen zu betrachten. Sie sprach von Betrug an der Krankenkasse . . .

lg
Rudra

16.08.2011 17:59 • #6


L
Hallo Rudra,
heißt das,es hätte nicht dein Vertrauen in sie beschädigt, wenn sie die KK betrogen und dafür die Therapiesitzung hätte ausfallen lassen ? Merkwürdige Logik. .
LG Lynn

16.08.2011 18:22 • #7


R
Hallo Lynn,

nein, hätte es nicht. Ich bin ihr Klient. Sie hat alles zu tun, damit es mir besser geht. Hätte sie Verständnis für meine kurzfristige Absage gezeigt und sich nach Rücksprache mit mir, auf meinen Vorschlag eingelassen, hätten wir beide nichts verloren.

So hat sie nur ans Geld gedacht . . . und mich als Klienten verloren . . .

lg
Rudra

16.08.2011 18:43 • #8


L
Das Geld hätte sie ja auch von der KK bekommen,wenn sie sich auf deinen Vorschlag eingelassen hätte.Also kann es nicht nur am schnöden Mammon gelegen haben.Allerdings weiß ich ja nicht warum du den Termin abgesagt hast.

16.08.2011 18:53 • #9


L
So,ich habe jetzt mal ein bisschen nachgeforscht. Und wahrhaftig. Es ist gängige Praxis bei Therapeuten,dass nicht eingehaltene Termine in Rechnung gestellt werden.Heißt soviel,dass auch der nächste und übernächste Therapeut genauso handeln wird.Einfacher Grund dafür. Die haben kein Wartezimmer in dem noch 20 Leute sitzen, die einfach mal vorgezogen werden können. Für mich eine berechtigte Vorgehensweise.Und dass sie sich nicht auf einen Betrug einlässt ,der von einem Patienten vorgeschlagen wird empfinde ich als überaus vernünftig
LG

16.08.2011 19:26 • #10


R
Sorry, aber das sehe ich völlig anders. Zum Einen habe ich eine Heilpraktikerin, die gar nicht auf die Idee kommen würde, Ausfallhonorare zu verlangen. Ganz einfach deshalb, weil sie die Klienten nicht verärgern möchte. Der Kunde ist König!

Zum Anderen mal ein fingiertes Beispiel:
Der Klient sagt kurzfristig ab. Folge = Forderung eines Ausfallhonorars
Der Klient ist lernfähig. Beim nächsten Mal ( Klient hat Durchfall ) quält er sich trotzdem in die Praxis. Er erscheint pünktlich, geht aber nach wenigen Minuten zur Toilette und sitzt dort eine halbe Stunde. Die Therapiesitzung ist beendet.
Sie wird normal der Kasse in Rechnung gestellt. Auch Betrug??

16.08.2011 19:39 • #11


L
Keine Ahnung. Für den Fall würde ich meine Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Was deine Heilpraktikerin betrifft. Das freut mich für dich. Aber es ändert nichts daran,dass es bei herkömmlichen Therapien ist wie es ist.
LG

16.08.2011 19:53 • #12


O


So ist es

16.08.2011 20:34 • #13


M
Hallo zusammen,

ich kenne es auch so, dass es üblich ist, ein Ausfallhonorar zu verlangen. Beisst im Geldbeutel, ist aber wohl nicht anders... Mir ist das einmal passiert, da hatte ich Migräne und wirklich Sehstörungen. Am Ende musste ich zahlen. Für mich verständlich, aber darüber scheiden sich wohl tatsächlich die Geister....

Liebe Grüße

Marie

Achso... sorry.. Hallo Ozonik...

16.08.2011 21:28 • #14


L
Siehste Ozzi. Sag ich doch

16.08.2011 21:29 • #15


R
Das eine Sache (Forderung eines Ausfallhonorars) üblich ist bedeutet nicht, dass sie auch schlüssig ist

oder zahlt ihr eine Summe x an den Friseur, wenn ihr trotz Termin dort nicht erscheint

16.08.2011 21:57 • #16


L
Friseur ? Was ist denn das für ein Vergleich ?Der nimmt einfach den Nächsten dran.Da passt der Vergleich von Christina schon besser. Der bestellte Handwerker verlangt auch etwas,wenn er vor verschlossener Tür steht. Und wenn es nur die Anfahrt ist.

16.08.2011 22:04 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

L
Das Leben ist kein Ponyhof.

16.08.2011 22:05 • #18


R
Meine Friseurin ist ein Ein-Frau-Betrieb. Sie nimmt also keinen nächsten Kunden und somit ist der Vergleich passend . . .

Der Handwerker verlangt etwas? Tja, verlangen kann er, was er möchte. Ist alles eine Frage von Angebot und Nachfrage. Handwerker gibt es wie Sand am Meer . . .

. . . und Therapeuten eigentlich auch!

16.08.2011 22:13 • #19


Christina
Zitat von Rudra:
Das eine Sache (Forderung eines Ausfallhonorars) üblich ist bedeutet nicht, dass sie auch schlüssig ist

oder zahlt ihr eine Summe x an den Friseur, wenn ihr trotz Termin dort nicht erscheint

Beim Therapeuten ist der nicht erscheinende Patient in Annahmeverzug (§§ 296 und 615 BGB) - u.U. bei anderen Behandlern (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten) auch, kommt auf die Art der Terminvergabe und Behandlung an. Rein juristisch gesehen könnte auch der Friseur in bestimmten Fällen ein Ausfallhonorar verlangen und wird es sicherlich auch tun, wenn er mal den Laden schließt, um einer bestimmten Kundin z.B. ihre Hochzeitsfrisur zu machen und die dann kurzfristig absagt oder einfach nicht kommt.

Liebe Grüße
Christina

16.08.2011 22:28 • #20


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