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A
Hallo ihr Lieben,

Ich muss mal hier alles los werden.
Und zwar bin ich seit 2016 geschieden und meine 2 Kinder leben seit der Trennung 2014 bei mir. Damals wurde entschieden das ich und mein ex Mann das gemeinsame Sorgerecht behalten. Jetzt habe ich aber erneut einzelne sorgerechtsanteile eingeklagt. Und zwar die Gesundheitsfürsorge, schulische Angelegenheiten und vorerst ein Umgangsausschluss für meine große, weil sie nach jedem papawochenende aggressiv nach Hause kam, so dass sie mittlerweile eine emotionale Störung des Kindesalter, Störung des sozialverhaltend aufweist. Die ambulante therapeutin, wo meine große seit 2 Jahren ist, es muss erst ein umgangsverbot zum Vater her, die tagesklinik, wo meine Tochter jetzt 9 Wochen war, die wird nächste Woche entlassen. Meint nachdem diese Woche die Diagnosen der ambulanten therapeutin bestätigt worden sind, es liegt nicht an dem Umgang sondern an einem Kommunikationsproblem zwischen mir und meinem ex. Es werden sogar die Empfehlungen der ambulanten therapeutin nicht berücksichtigt, aber die große wird ab Oktober wieder zu der alten therapeutin gehen. Es liegen dem Gericht auch schon 3 Stellungnahmen der ambulanten therapeutin vor. Meine große ist 9 und hat selbst in der Klinik mehrmals erwähnt das sie Angst habe vor ihrem Vater, das er sie nur von a nach b reicht und ständig trinkt, 1 sogar so viel das er nicht mehr in der lage war mit dem kind vom ungesicherten weiher nach hause zu fahren.und das sie wenn überhaupt nur 1 mal im Monat zum Papa will. Nun wurde auch eine verfahrensbeiständin gestellt. Auch diese ist der Meinung der Kontakt zum Vater ist nicht der auslöser, sondern das Kommunikationsproblem und lässt die 2 Jahre lange Arbeit und Aussagen der ambulanten therapeutin außer acht. Der Vater ist auch nie Anwesend, weder in der Schule noch Kindergarten bei Elternsprechtagen,noch bei den krankenhausaufenthalt der Tochter, damals hatte er meinen Sohn alle zwei Wochen mit starker obstruktiver Bronchitis nachhause gebracht, so das ich alle 2 Wochen bis nachts im Klinikum gesessen habe, so das der kleine seit dez 2015 nur noch einen Stundenweisen Kontakt zugesprochen wurde, was der Vater nicht wahrnimmt. Der kleine dadurch auch erhebliche fehlzeiten im kindergarten hatte.Er hat diverse Male keine Zustimmung erteilt, z.b Aufnahme in eine Klinik weil meine große damals mit einer fast Blutvergiftung, nach dem papawochenende nach hause kam, und intravenös mit antibiotika behandelt werden musste 3 tage, bei der hodenverdrehung von kleinen, auch keine zustimmung, er brachte mir meine Tochter auch schon mit einer Nierenbeckenentzündung nach Hause. Er macht einfach nichts. Und vom Unterhalt, da kommt auch nichts.

Nun habe ich echt Bammel, das ich dennoch die Kinder raus rücken muss und dadurch sich 1 die Situation meiner Tochter verschlechtern würde und mein Sohn dann wieder alle 2 Wochen krank heim kommt und das geht ja nicht, der kleine wird nächstes Jahr auch eingeschult. Und durch den Alk., ist er auch nicht gerade das Vorbild. Wieviel wert legt denn eine Richterin darauf wert was die verfahrensbeiständin sagt, denn meine Tochter muss auch nächste Woche mit zur Verhandlung und sie ist erst 9 und psychisch total zerrissen. Ich habe echt Sorge und Angst wie das weiter gehen soll. Und die ambulante therapeutin meiner großen, wo sie ja wieder ab Oktober wieder hin geht, wird auch weiterhin den Umgang ausschließen lassen. Vielleicht kennt ja jemand so eine Situation und kann mir Ratschläge geben?

LG apfel

20.09.2017 16:33 • 28.10.2017 #1


21 Antworten ↓

E
Zitat von apfel:
Vielleicht kennt ja jemand so eine Situation und kann mir Ratschläge geben?

Naja echte Ratschläge wird dir wohl keiner geben können da wir nur deine Sicht der Dinge kennen. Bei Ehe und Sorgerechtsstreitigkeiten gibt es immer mindestens zwei Versionen einer Geschichte.

Ich sehe es so, wenn man gemeinsam Kinder in die Welt setzt, dann hat man ein Leben lang eine Verantwortung und muss sich um das Wohl der Kinder kümmern unabhängig ob man mit seinem Partner noch eine Beziehung führt oder nicht. Persönliche Differenzen werden leider sehr oft über das Wohl der Kinder gesetzt oder noch schlimmer die Kinder werden als Waffe gegen den anderen eingesetzt. Dabei vergessen die meisten Eltern das alleine schon die Scheidung der Eltern ein traumatisches Erlebnis ist was ein Auslöser für Dinge sein kann die dann der eine Partner dem anderen in die Schuhe schieben will.

Es ist überhaupt nichts schlimmes dabei sich scheiden zu lassen, auch Streit sind in Ordnung, bei den Kindern haben aber beide trotzdem weiterhin eine gemeinsame Pflicht egal wie sich zueinander stehen. Es wäre natürlich am besten wenn man da ohne Gericht eine Lösung finden kann.

Zitat von apfel:
Nun habe ich echt Bammel, das ich dennoch die Kinder raus rücken muss und dadurch sich 1 die Situation meiner Tochter verschlechtern würde und mein Sohn dann wieder alle 2 Wochen krank heim kommt und das geht ja nicht, der kleine wird nächstes Jahr auch eingeschult. Und durch den Alk., ist er auch nicht gerade das Vorbild.

Sofern dieser Sachverhalt wirklich so existiert und nicht nur deine Ansicht ist wird so etwas von einem Gericht berücksichtigt. In der Regel sofern keine zwingenden Gründe vorliegen bekommt man nicht das Sorgerecht entzogen. Da muss wirklich eine Kindeswohlgefähdung im Raum stehen und selbst dann wird meist eine Lösung festgelegt das der andere Elternteil unter Aufsicht durch z.B das Jugendamt Umgang haben darf zu festgelegten Zeiten. Ein komplettes Kontaktverbot wirst du aber nur wegen etwas Alk. nicht erreichen, da bräuchte es mehr wie Misshandlungen und solche Dinge.

Was du auch berücksichtigen musst ist die Tatsache das bei einem Gericht oft das persönliche Gespräch mit den Kinder einer der wichtigsten Punkte ist. Darauf wird so gut wie immer Rücksicht genommen und wenn die Kinder Kontakt wollen, dann werden sie diesen auch in Zukunft haben dürfen wenn auch im Zweifel mit Auflagen.

Die weitere Sache ist die, du hast dich Zwecks Klärung an ein Gericht gewendet, jetzt musst du damit leben was das Gericht entscheidet. Mein allgemeiner Rat lautet aber ganz klar vor Gericht distanziert und Sachlich deine Sicht schildern ohne Anschuldigungen oder Unterstellungen. Vermutungen oder Befürchtungen kann man jedoch äußern, jedoch ist das Gericht kein Ort für Gefühle.

Ich wünsche dir da alles gute und vor allem hoffe ich das am Ende die richtige Entscheidung für die Kinder getroffen wird.

20.09.2017 22:48 • x 1 #2


A


Bammel vor Sorgerechtsstreit

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koenig
Ich kann Eduard zustimmen. Wichtig ist wirklich vor Gericht nicht in Beschimpfungen oder sonstige massive Gefuehlsausbrueche zu fallen. Das Thema ist zwar emotional, aber da braucht es doch Sachlichkeit. Es geht immer um das Wohl der Kinder. Leider habe ich auch oft erlebt, dass Richter nicht immer objektiv sein können. Das Sorgerecht wird dir aber nicht entzogen werden. Alles andere ist offen.
Sehr wichtig ist auch, dass du dich um dich kümmerst und jemanden hast, mit dem du alles besprechen kannst oder auch nur von der Seele reden.

21.09.2017 06:17 • #3


Hurt
ich kann Dir da leider nicht viel Hoffnung machen.

Bei mir war dieses Problem vor über 15 Jahren, und es scheint sich nicht viel geändert zu haben! Ich habe es erlebt, dass Therapeutenaussagen und Psychologische Gutachten vom Richter komplett missachtet worden sind. Meinem Kind ging es auch immer nur schlecht, wenn er von den Vaterbesuchen zurück gekommen ist. Es war nachher soweit, dass ich mich gefragt habe, welche Art von Komplott da zwischen dem Richter und dem Vater geherrscht hat.

Ich drücke Dir und Deinen Kindern ganz doll die Daumen!

Lieben Gruss!

21.09.2017 06:48 • #4


Carcass
Aus fachlicher Sicht sei dir gesagt, dass du Teile des Sorgerechtes zugesprochen bekommen solltest, weil deine Kinder eben per se bei dir leben und du eben keine Schönheits OPs entscheidest sondern um die Basics in der Fürsorge. Was ich dir dringend empfehlen würde, bzw. bringe deinen Anwalt auf diese Idee: Begleitete Umgänge unter psychologischen Gesichtspunkten, wobei die VAter-Kind Bindung eruiert werden sollte, um perspektivisch die Umgänge wieder einzuleiten und positiv unbegleitet vonstatten gehen zu lassen. Dass ein Kind zerstört von Wochenenden wiederkommt ist letztlich dem geschuldet, dass sich ein Kind immer wieder verabschieden muss und diese *beep* auf dem Rücken der Kinder ist ekelerregend. Und da sind immer 2 Seiten dran Schuld, auch DU!
Ihr werden im Rahmen von Begleiteten Umgängen nicht an einer systemischen Familientherapie drum rumkommen, ebenfalls sollte eine Mediation installiert werden. All die KOsten werden vom Jugendamt Fachbereich Jugend und Schule getragen, so dass keine KOsten entstehen werden.
Eine ambulante Betreuerin (welcher Träger) ist ja schon drin, hat aber nicht das Recht Stellungnahmen zu erstellen, weil sie einseitig für dich da ist und es scheint doch sinnvoll ein psychiatrisches Gutachten zu erstellen bezüglich der Bindungstoleranzen deinerseits, der Erziehungsfähigkeit von Euch als Eltern und die Kinder brauchen demnach auch eine psychologische Diagnostik. IN diesen Testverfahren wird eruiert, was das Kind erlebt hat und was im Grunde genommen dem Kindeswohl zuträglich ist bzw. förderlich.
Ich will hier keine Moralpredigt halten, aber insgesamt müsst ihr die zerstörte Paarebene aufarbeiten, bearbeiten und auf eine verlässliche Elternebene kommen, so dass die Kinder langfristig keine weiteren Schäden nehmen.-
Einige caritative Einrichtungen bieten zusätzlich Gruppen für Scheidungskinder an , die den Kindern eine Option bieten, mit dem Erlebten klarzukommen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.
Unterm Strich ist es ein Verbrechen am Kind, wenn Eltern ihre Egozentrik in den Vordergrund stellen und diese Kinder einfach nur wünschen, dass ihre Eltern sich vertragen. Das ist verdammt noch einmal nicht zu viel verlangt. Sie haben sich nicht ausgesucht , dass Erwachsene ihre Welt so dermaßen zerstören.

Klingt hart, soll es aber auch, denn der Blick muss immer auf die Kinder gerichtet werden und auch das wird immer wieder beim Familiengericht deutlich und Geldstrafen und Haftstrafen bei Nichteinhaltung sollten mehr durchgesetzt werden Steht leider immer nur unter den Beschlüssen.

Es geht nicht um euch und versteif dich nicht auf Alk. und sonstigen Unfug, das sind die klassischen Ausreden und Vorhaltungen von Kindesmüttern , wenn sie ihrem Ex eine Auswischen wollen.

Aber sollte sich der Knabe eben kindewohlgefährdend verhalten, ist ein temporärer Umgangsausschluss das Gebot der Stunde , aber die Kinder haben ein Recht auf Umgang, ebenso wie der Elternteil , wo das Kind nicht lebt.

Viel Erfolg beim FamG wünsche ich ausschließlich euren Kindern!

21.09.2017 08:24 • x 6 #5


A
Hallo ihr Lieben und danke für eure antworten!

Also damals wurde schon ein psychologisches Gutachten erstellt, woraus hervorging das meine große die Trennung sehr gut verarbeitet bekommen hat und damit auch keine Probleme hatte, ich habe es ihr damals sehr kindlich erklärt und ihr auch immer wieder gesagt, das wir trotzdem Mama und papa bleiben werden, egal was kommt. Am Anfang hat es ein gutes knappes Jahr super funktioniert. Mein ex war weiterhin für die Kinder da, wir konnten gemeinsam über die Problematik unserer Tochter reden, alles in Ruhe und sachlich.

Nur Mitte 2015 wurden von meiner Tochter die Verhaltensauffälligkeiten immer schlimmer und sie erwähnte immer wieder Ängste, also bin ich daraufhin mit ihr zur Therapeutin. Die große erzählte mir dann Mitte 2015, nach dem Besuchswochenende, das der Papa ihren kleinen Bruder gegen eine glastür gezogen hätte und mein kleiner sagte es mir auch. Er hatte auch an dem Wangenknochen einen blauen Fleck. Ich sprach ihn darauf an, immer wieder, auf die Aussagen die die Kinder mir sagten, weil Kinder können auch erfinderisch werden wenn sie wollen das die Eltern miteinander reden. Er leugnete permanent, alles ab. Egal um welche Aussagen es sich handelte von den kindern. Auch jetzt wird ihm von drei Psychologen gesagt, das die Tochter ja immer wieder von Ängste ihm gegenüber spricht und auch von dem vermehrten Alk.. Aber es wird darauf nicht reagiert, er sagt nichts dazu.

Alle Aussagen die ich getroffen habe, kann ich und habe ich alle in Belege meiner Anwältin zukommen lassen und dem gericht. Mein kleiner darf den Papa schon seit dez 2015 nur noch stundenweise Sehen, weil das Jugendamt es nicht mehr für tragbar gehalten hat, das der kleine alle 2 Wochen so schwer krank nach Hause kam, das er fast 2 Wochen nicht den Kindergarten besuchen konnte. Ich musste alle ärztliche atteste abgeben, alles auf schwarz und weiß belegen, selbst da leugnet mein ex noch alles. Seit dem nimmt der Vater den kleinen auch nicht mehr, mit den Aussagen für paar Stunden ist mir der weg zu weit.

Damals wurde in einem Vergleich geregelt, das wir zu einem mediatoren gehen sollten, den Termin hat der Vater nur 1 mal wahrgenommen seit dem nicht mehr. Problematikgespräche über den Kinderschutzbund wegen der Tochter, hat er auch nicht wahrgenommen.

Seit 2 Jahren versuche ich ihn dazu zu drängen, er solle doch mal für die Kinder da sein. Aber nichts. Ich höre immer nur, ich muss arbeiten. Er hat nie Zeit, für nichts.

Selbst dem Wunsch der Tochter, es solle auf der Kommunion diesen Jahres kein Alk. getrunken werden, weil sie Angst habe, hat der Vater nicht beachtet, nein es wurde dennoch getrunken und das Kind war wieder enttäuscht und voller Ängste.

Das ein Kind beide Elternteile braucht ist mir bewusst, aber nicht wenn der andere nie da sein will obwohl er könnte. Selbst mein Partner ist immer für seinen Sohn da. Egal wann und wie.

Ich und meine Anwältin befürworten auch wenn überhaupt, dann nur begleiteten Umgang, damit die Tochter keine Ängste erleiden muss bei den Kontakten zum vater.

Denn ich will ihm nicht das ganze Sorgerecht entziehen, sondern nur Teile davon, damit ich im Notfall auch einfach handeln kann.

21.09.2017 10:54 • #6


Carcass
Huhu,

ich habe dir keine Vorwürfe gemacht und hoffe du hast mich nicht falsch verstanden. Natürlich sollst du mehr Rechte bekommen und das was du schildest , ist beängstigend für die Kinder. Es gibt aber keine Gesetze im Familienrecht, die einen Partner zu Umgang verpflichten. Das ist sehr schade. Aber wenn die Kinder in einem Alter sind und selber entscheiden ob sie den Vater sehen wollen, dann wird das durch Verfahrensbeistände mitunter geregelt, bzw. den Fachkräften vor Ort, die dazu Stellung beziehen.

Wünsche viel Kraft und sei stark für deine Kinder und ggf. such dir auch noch separat eine Familienhilfe^^

21.09.2017 11:42 • #7


la2la2
Hey,
bei Sorgerechtsstreitereien sind die Sichtweisen oft erstaunlich Subjektiv. Unter der Annahme, dass deine Schilderungen wirklich den Tatsachen entsprechend (keine Unterhaltszahlung, die Gesundheitsprobleme der Kinder wirklich so massiv ignoriert und die Folgen so massiv sind, etc.), klingt das für die Kinder garnicht gut.

Heutzutage spielt der Wunsch der Kinder eine wichtige Rolle bei Sorgerechtsstreitereien. Wäre deine Tochter bereit vor Gericht auszusagen? Rede ihr vorher NICHTS ein - sie soll ganz alleine ihre Meinung dazu äußern und was sie sich wünscht.
Falls du das Risiko siehst, dass sie sich nicht traut, die Wahrheit zu sagen, wenn ihr Vater mit im Raum sitzt, gibt es sicher auch eine Lösung. Frag deinen Anwalt mal, ob es irgendeine Möglichkeit gibt, dass deine Tochter vielleicht mit dem Richter hinter verschlossenen Türen unter 4-6 Augen reden kann. So ist ausgeschlossen, dass die Anwesenheit des Vaters sie beeinflusst, aber genauso ausgeschlossen ist, dass deine Anwesenheit sie beeinflusst.

Achte beim Gerichtsprozess darauf, dass du bei deinen Aussagen NIEMALS übertreibst. Wenn der gegnerische Anwalt oder Vater dir auch nur eine Übertreibung eindeutig nachweisen können, werden auch sehr schnell die anderen Aussagen bzgl. der Glaubwürdigkeit hinterfragt.

Ansonsten kann man nur sagen: Viel Erfolg und das einzig und alleine nach dem entschieden wird, was deine Tochter wünscht und ihr nicht schadet.

21.09.2017 12:11 • x 1 #8


A
Hallo carcass,

Nein ich habe dich nicht falsch verstanden. Ich danke dir auch für deine Ratschläge.

Ich möchte einfach nur das es den Kindern gut geht. Denn ich habe mit als Mensch abgeschlossen, aber er soll wenigstens Vater sein. Und nicht immer wieder die Kinder in schwierigen Situationen allein lassen, wie er es getan hat.

21.09.2017 12:16 • #9


YesItsMe0
Ich würde mir da weniger sorgen machen solange du einen guten Anwalt hast. Denn besonders die Familiengerichte sind so voreingenommen dass man als Mann da kaum Chancen hat.

Insofern denke ich dass alles gut wird bei dir.

21.09.2017 12:22 • #10


A
Hallo la2la2,

Meine Tochter muss sogar mit auf das Gericht und will aber nicht. Sie sagte auch schon der verfahrensbeiständin, das sie wenn überhaupt nur 1 mal im Monat zum Vater möchte. Und nun sagt sie am besten sie geht garnicht mehr dahin weil sie Angst hat.

Die verfahrensbeiständin nimmt aber die Begründung meiner Tochter, meines Erachtens nicht ganz ernst. Weil sie eben nur antwortet, ja ist egal das Problem liegt in dem Kommunikationsproblem von uns Eltern. Aber was soll ich denn machen wenn ich das Gespräch suche und von ihm nichts kommt. Ich versuche seit zwei Jahren alles uns förder immer weiter, aber irgendwann kann auch ich nicht mehr und was soll ich weiter fördern und reden, wenn vom Vater nichts kommt. Es wäre alles viel einfacher wenn er mal mitarbeiten würde und mal anwesend wäre. Aber ist er ja nie.

Ich hoffe nur das die Richterin das alles mitberücksichtigt, denn meine Tochter ist so innerlich gerissen, das sie ha selbst nicht mehr wirklich weiß was sie will. Aber dann ist es doch von uns erwachsenen die Aufgabe, das beste fürs Kind zu entscheiden. Aber diese verfahrensbeiständin hängt sich nur auf dieses Kommunikationsproblem auf und geht nicht auf die anderen Sachen ein, damit ich dann einfach auch mit der verfahrensbeiständin nach der besten Lösung suchen kann, für die Kinder. Aber die beharrt auf ihre meinung. Ich kann sowas einfach nicht verstehen

21.09.2017 12:28 • #11


la2la2
Hast du einen Rechtsanwalt?
Falls nicht, dann such dir sofort mal einen, der sich im Familienrecht gut auskennt (also keinen Feld-Wald und Wiesenanwalt).
Frag den mal ganz konkret, was man machen kann bzgl. des Verfahrensbeistandes. Vielleicht ist es noch möglich den Verfahrensbeistand auszuwechseln oder irgendwelche anderen Möglichkeiten.
Und wenn deine Tochter mutig ist, kann sie auch problemlos im Gericht dem Verfahrensbeistand widersprechen und sagen, dass das nicht stimmt, was dieser grad gesagt hat und sie es ganz anders sieht.

21.09.2017 12:37 • #12


A
Ja ich habe eine fachanwältin für Familienrecht. Aber gegen so eine verfahrensbeiständin kann man so leicht nichts machen. Außer meine Tochter besitzt den mut und sagt es der richterin. Ich bin total mit den Nerven am Ende.

21.09.2017 12:54 • #13


Carcass
Verfahrensbeistand auswechseln , süß

21.09.2017 13:12 • #14


E
Zitat von apfel:
Meine Tochter muss sogar mit auf das Gericht und will aber nicht.

Ich bin kein Fachmann, aber ich habe in Erinnerung als meine Eltern sich scheiden ließen und es um das Sorgerecht ging (kein Streit sondern eine Regelung für nach die Scheidung) musste ich als Kind nicht vor Gericht. Wenn dein Kind Angst hat nimmt dort eigentlich das Gericht auch Rücksicht und das Kind kann auch außerhalb des Gerichtes an einem Neutralen Ort befragt werden. Da wäre ein Erscheinen vor Gericht nicht immer zwingend nötig.

Zitat von apfel:
Ja ich habe eine fachanwältin für Familienrecht. Aber gegen so eine verfahrensbeiständin kann man so leicht nichts machen. Außer meine Tochter besitzt den mut und sagt es der richterin. Ich bin total mit den Nerven am Ende.

Wobei zu überlegen ist ob ein Nachfolger nicht vielleicht genau so unsympathisch wirkt. Wobei die Leute die dort zum Einsatz kommen meist einen negativen Eindruck machen, nicht weil sie dich nicht leiden können, sondern weil sie täglich in die Abgründe von Familien blicken und wissen das man bei solchen Streits eben keine Partei ergreifen darf und wirklich mit klaren Blick und ohne Emotionen an die Sache rangehen muss.

Wie gesagt du selbst, deine Kinder und gesamte Umfeld sind voreingenommen weil ihr selbst betroffen seid. Wenn man jetzt von etwas selbst betroffen ist empfindet man das immer anders als jemand der sich das ganze von außen betrachtet. Was du selbst als persönlichen Angriff wahrnimmst kann von einem außenstehenden nicht bemerkt werden weil es z.B keine Relevanz hat.

Wie gesagt keiner kann die sachliche Situation hier Einschätzen. Es ist gut möglich das es genau so ist wie du schreibst, es ist aber genau so gut möglich das es komplett anders ist. Es ist eben ein Bereich wo viele Emotionen dabei sind und Emotionen sind nicht immer gut. Ich halte mich auch im Bekanntenkreis aus solchen Dingen grundsätzlich raus, egal mit wem man z.B mal gesprochen hat, die Gegenseite vermutet grundsätzlich einen Komplott und man wird sofort zum Mitverschwörer der Gegenseite. Und das obwohl man nur mal Guten Morgen an der Ampel gesagt hat

22.09.2017 16:03 • #15


N
Hey Apfel,

ich drücke dir wirklich alle Daumen.
Ich kann die Antworten der Anderen verstehen und nachvollziehen, jedoch kann man nicht alle immer über einen Kamm scheren.
Sicher müssen die Eltern nach einer Trennung wenigstens noch so gut zusammenarbeiten das es den Kindern gut geht. Manchmal ist ds aber leider nicht möglich. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Mein Vater war nicht für mich da, der Stiefvater war en Witz und der Vater meines Kindes hat sich verpisst um sich sonst wo ein schönes Leben zu machen.
Am Tag der Scheidung ist er nicht aufgetaucht und der Richter war sichtlich angep... Beim zweiten termin hat der Richter gleich gewollt das ich meinen Kleinen mitbringe. Zur Scheidung habe ich nämlich auch das alleinige Sorgerecht beantragt. Habe auch mit dem Jugendamt vorher gesprochen und eine zuerst sehr angenervte Mitarbeiterin hat dann aber doch eingesehen das sich der Herr mit nichts kümmert.
Jedenfalls hat der Richter mit meinem Kleinen gesprochen. Mein Kind war damals vier. Sicher etwas Jünger als deine Kleine. Aber glaubt mir die Richter sind in der Hinsicht sehr nett. Sie wollen ja nur das Beste für das Kind. Und das solltest du deiner Tochter auch sagen. Sie braucht vor dem Gespräch keine Angst haben und sollte einfach sagen was ihr so quer liegt. Das Gespräch ist ja extra dafür da das sich der Richter bzw die Richterin auch ein Bild von dem Kind machen kann.

Das wird schon
LG Nova

22.09.2017 18:59 • x 1 #16


Carcass
Und watt gibbet neues beim Familiengericht?!

27.10.2017 11:05 • #17

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E
Meine Tochter wurde mit schon 3 Jahren vom Gericht geladen. Sie hätte allein mit Richter und Verfahrensbeistand in einen Raum sollen. Hat aber so geschrien und getobt dass sie es gelassen haben. Jetzt 4 Jahre später gleichen mist wieder.

27.10.2017 18:59 • #18


Carcass
Und das weil Eltern nicht einig sein können und sich auf dem Rücken der Kinder zerfleischen. Psychische Kindeswohlgefährdung und die meisten ASD Mitarbeiter schauen nur zu .

27.10.2017 21:15 • x 1 #19


E
Zitat von Carcass:
Und das weil Eltern nicht einig sein können und sich auf dem Rücken der Kinder zerfleischen. Psychische Kindeswohlgefährdung und die meisten ASD Mitarbeiter schauen nur zu .


Dem ASD geht das am Allerwertesten vorbei. Wir haben bemerkt wir bekommen das nicht hin und haben beim ASD um Hilfe gebeten. GEMEINSAM! Nicht ihre Baustelle, sie geben nur Kommentar ab, falls es vor Gericht gehen sollte. Das war die Hilfe vom Jugendamt.

27.10.2017 21:33 • #20


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