Zitat von Insomnia:Sollte dein Bruder eine Anzeige machen und die Polizei meldet sich bei dir, dann sag denen einfach, dass du im Moment keine Anzeige machen willst und dann lassen sie dich auch in Ruhe.
Zitat:Du kannst sogar der Dienststelle schreiben und mitteilen, dass du keine Anzeige erstatten möchtest, sofern dein Bruder dir da vorgegriffen hat.
Wenn die Polizei schon da war, dann hat der Bruder anscheinend schon eine Anzeige gemacht.
Dann gilt wohl dieses hier:
http://www.notruf.wtal.de/html/anzeige.htmZitat:Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte sich allein nach den Bedürfnissen der betroffenen Frau oder des Mädchens richten. Für manche Frauen und Mädchen ist ein Strafverfahren eine unzumutbare Belastung, für andere kann es ein wesentlicher Schritt in der Verarbeitung der Gewalttat sein.
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Grundsätzlich ist keine Frau und kein Mädchen und auch keine andere Person verpflichtet, eine Vergewaltigung anzuzeigen.
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Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung erfolgen. Vergewaltigung verjährt erst nach 20 Jahren. Die Beweisführung ist jedoch bei tatnaher Strafverfolgung meist einfacher.
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Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige kann deshalb nicht zurückgezogen werden.
Das ist zwar irgendwie ein Widerspruch in sich, denn wenn ein Dritter die Anzeige erstattet hat, müssen die Behörden also ermitteln. Andererseits soll die Geschädigte selber entscheiden, ob sie sich das zumuten will. Irgendwie passt es nicht ganz zusammen.
Offenbar belastet dich dieses frühere Ereignis so sehr, dass du dadurch erhebliche Schwierigkeiten in deiner Partnerschaft hast (und die werden seltenst von selber besser) und dass du sogar deinen Bruder eingeweiht hast. Du kennst deinen Bruder sicher gut und insgeheim wusstest du, wie er darauf reagieren würde - oder... ? Insgeheim hast du vielleicht doch gehofft, dass er sich zu diesem Schritt aufrafft, wenn du es schon nicht schaffst. Meinst du nicht?
Außerdem schützt man mit einer Anzeige und Verurteilung weitere Frauen besser - sicher nicht völlig - vor weiteren Taten.
Die Frage ist allerdings, ob du es vor Gericht
glaubhaft machen kannst, dass das so gewesen ist. Andernfalls kann so ein Prozess nicht nur sehr belastend werden, sondern nach hinten losgehen und als Verleumdung deinerseits gewertet werden.
Meine Meinung: Falls du wirklich willst, dass die Sache jetzt nicht weiter verfolgt wird, müsstest du jetzt selber zur Polizei gehen und sagen, dass dein Bruder etwas
missverstanden hat (oder dass du deinem Bruder nicht die Wahrheit gesagt hast) und es gar
keinen solchen Vorfall
gab. Das wäre dann zwar eine Lüge, aber m.E. eine erlaubte Notlüge.
Solltest du es dir später nochmal überlegen, könntest du es wieder zurücknehmen. (Würde dann natürlich vom Gegenanwalt als "Unglaubwürdigkeit" benutzt werden, dass du mal so und mal anders sagst.) Vielleicht solltest du dir für diesen Fall jetzt umgehend ein ärtzliches Attest besorgen, dass du
derzeit nicht in der Lage bist, einen Prozess durchzustehen und deswegen den Grund der Mitteilung, die dein Bruder ohne deine Erlaubnis an die Polizei gemacht hat, momentan aus Selbstschutz leugnest. Oder so ähnlich. Das könnte evtl. Ist so mein Gedanke dazu.
Ob die Polizei da dann weitermacht oder nicht, weiß ich natürlich nicht. Soweit man so hört, sind die normalerweise wohl nicht so scharf auf solche Anzeigen und Prozesse. Falls sie aber Langeweile haben
Du kannst es dir ja noch überlegen. Hast du eine P-Therapeutin, Ärztin oder sonst jemanden, der dich da beraten kann? Oder evtl. hier:
http://www.hab-keine-angst.de/forum.php
Kopf hoch, Brust raus
GastB