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W
Naja, wenn der genauso schüchtern is wie Du dann versteht der des und lacht einen net aus....die Frage is halt nur, wann dann mal der 1. Schritt gemacht wird und von wem.

26.03.2009 20:38 • #21


F
Hallo Wolke!Ich habe noch nie den ersten Schritt gemacht.Bin da auch sehr zurückhaltend.Sex ist für mich ein sehr empfindliches Thema und ich habe auch Angst davor.(Erlebnisse)
Da geht es auch darum sich fallen lassen zu können und Vertrauen.Schwieriges Thema.aber wir arbeiten dran.Versprochen??

26.03.2009 20:42 • #22


A


Gibt es eine Kuschel-/Sex-Phobie?

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I
Hallo wolke,

mit dem gegenseitigen Verständnis stimmt wohl. In solchen Beziehungen, wo beide psychische Probleme haben, kann es aber auch schnell passieren, dass man sich gegenseitig runterzieht, statt stützt.

LG Insomnia

26.03.2009 21:13 • #23


H
Hallo Insomnia

Genau bei dieser Suche bin ich letztes Jahr auf dieses Forum gestossen. Google hat einen Thread mit dem Titel: Mit 35 immer noch keine Freundin (so ähnlich) gefunden.

Männer, die mit 50 Lebensjahren (unfreiwillig) noch keine sexuelle Erfahrung haben, habe ich bisher (weltweit) noch nicht gefunden. Ich suche aber weiter, brauche ja Austausch mit Menschen, die das persönlich kennen und von daher auch wirklich in vollem Umfang verstehen.

Liebe Grüsse

26.03.2009 21:38 • #24


G
Zitat von Insomnia:
Sollte dein Bruder eine Anzeige machen und die Polizei meldet sich bei dir, dann sag denen einfach, dass du im Moment keine Anzeige machen willst und dann lassen sie dich auch in Ruhe.

Zitat:
Du kannst sogar der Dienststelle schreiben und mitteilen, dass du keine Anzeige erstatten möchtest, sofern dein Bruder dir da vorgegriffen hat.

Wenn die Polizei schon da war, dann hat der Bruder anscheinend schon eine Anzeige gemacht.
Dann gilt wohl dieses hier: http://www.notruf.wtal.de/html/anzeige.htm

Zitat:
Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte sich allein nach den Bedürfnissen der betroffenen Frau oder des Mädchens richten. Für manche Frauen und Mädchen ist ein Strafverfahren eine unzumutbare Belastung, für andere kann es ein wesentlicher Schritt in der Verarbeitung der Gewalttat sein.

Grundsätzlich ist keine Frau und kein Mädchen und auch keine andere Person verpflichtet, eine Vergewaltigung anzuzeigen.

Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung erfolgen. Vergewaltigung verjährt erst nach 20 Jahren. Die Beweisführung ist jedoch bei tatnaher Strafverfolgung meist einfacher.

Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige kann deshalb nicht zurückgezogen werden.

Das ist zwar irgendwie ein Widerspruch in sich, denn wenn ein Dritter die Anzeige erstattet hat, müssen die Behörden also ermitteln. Andererseits soll die Geschädigte selber entscheiden, ob sie sich das zumuten will. Irgendwie passt es nicht ganz zusammen.

Offenbar belastet dich dieses frühere Ereignis so sehr, dass du dadurch erhebliche Schwierigkeiten in deiner Partnerschaft hast (und die werden seltenst von selber besser) und dass du sogar deinen Bruder eingeweiht hast. Du kennst deinen Bruder sicher gut und insgeheim wusstest du, wie er darauf reagieren würde - oder... ? Insgeheim hast du vielleicht doch gehofft, dass er sich zu diesem Schritt aufrafft, wenn du es schon nicht schaffst. Meinst du nicht?

Außerdem schützt man mit einer Anzeige und Verurteilung weitere Frauen besser - sicher nicht völlig - vor weiteren Taten.

Die Frage ist allerdings, ob du es vor Gericht glaubhaft machen kannst, dass das so gewesen ist. Andernfalls kann so ein Prozess nicht nur sehr belastend werden, sondern nach hinten losgehen und als Verleumdung deinerseits gewertet werden.

Meine Meinung: Falls du wirklich willst, dass die Sache jetzt nicht weiter verfolgt wird, müsstest du jetzt selber zur Polizei gehen und sagen, dass dein Bruder etwas missverstanden hat (oder dass du deinem Bruder nicht die Wahrheit gesagt hast) und es gar keinen solchen Vorfall gab. Das wäre dann zwar eine Lüge, aber m.E. eine erlaubte Notlüge.

Solltest du es dir später nochmal überlegen, könntest du es wieder zurücknehmen. (Würde dann natürlich vom Gegenanwalt als Unglaubwürdigkeit benutzt werden, dass du mal so und mal anders sagst.) Vielleicht solltest du dir für diesen Fall jetzt umgehend ein ärtzliches Attest besorgen, dass du derzeit nicht in der Lage bist, einen Prozess durchzustehen und deswegen den Grund der Mitteilung, die dein Bruder ohne deine Erlaubnis an die Polizei gemacht hat, momentan aus Selbstschutz leugnest. Oder so ähnlich. Das könnte evtl. Ist so mein Gedanke dazu.

Ob die Polizei da dann weitermacht oder nicht, weiß ich natürlich nicht. Soweit man so hört, sind die normalerweise wohl nicht so scharf auf solche Anzeigen und Prozesse. Falls sie aber Langeweile haben

Du kannst es dir ja noch überlegen. Hast du eine P-Therapeutin, Ärztin oder sonst jemanden, der dich da beraten kann? Oder evtl. hier: http://www.hab-keine-angst.de/forum.php

Kopf hoch, Brust raus
GastB

27.03.2009 04:25 • #25


W
Zitat:
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige kann deshalb nicht zurückgezogen werden.


Ich hab mich nun per Email bei der Polizei gemeldet, mehr geht nicht. Aber sie haben schon den Namen von dem Mann von meinem Bruder.

27.03.2009 08:58 • #26


F
Guten Morgen!Wie gehts Dir damit??

27.03.2009 08:59 • #27


W
Ich hab seit gestern Herzrasen, es geht nicht weg. Es ist dieses schlimme Angst Herzrasen...

27.03.2009 09:00 • #28


F
ja,Du bist aufgeregt,was da wohl auf Dich zukommt.
Kannst Dich nicht erkundigen?

27.03.2009 09:03 • #29


W
Ich hoffe sie schreiben mir per Mail zurück, dass ich mich auf diese Weise erkundigen kann. Am Mittwoch hab ich nen Termin bei ner Therapeutin. Ich weiß nich, wie ich ihr das sagen soll. Mein Bruder hat wohl nur gesagt, sie soll mich auf meine Kindheit ansprechen.

27.03.2009 09:05 • #30


F
Ja,Das mußt Du sagen und verarbeiten.Ist Dir das auch in der Kindheit passiert?
Du kannst die Polizei schon früher anrufen,mailen.damit du eine Vorstellung bekommst,wie es weitergeht.Sonst bist ja immer unsicher.

27.03.2009 09:11 • #31


W
Ich war damals 14.

27.03.2009 09:13 • #32


F
Ja,das ist schade,wenn einem so etwas passiert.aber Du mußt darüber reden.DU bist nicht schuld daran

27.03.2009 09:29 • #33


I
Zitat von GastB :Meine Meinung: Falls du wirklich willst, dass die Sache jetzt nicht weiter verfolgt wird, müsstest du jetzt selber zur Polizei gehen und sagen, dass dein Bruder etwas missverstanden hat (oder dass du deinem Bruder nicht die Wahrheit gesagt hast) und es gar keinen solchen Vorfall gab. Das wäre dann zwar eine Lüge, aber m.E. eine erlaubte Notlüge.

Das würde ich nicht machen. Sondern direkt sagen, dass eine Anzeige, bzw. ein Prozess zu belastend wäre. Eine Notlüge ist und bleibt auch eine Lüge und später ist man dann nicht mehr glaubwürdig.

Nein, ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass die Polizei dem nicht weiter nachgehen wird, wenn man das nicht möchte.

LG Insomnia

27.03.2009 10:24 • #34


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Dr. Reinhard Pichler