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NochSoEiner
Gast
Ich bin seit nun 8 Monaten im Krankengeld, bin aber noch angestellt. Demnächst steht ein Klinikaufenthalt an, doch ich bezweifle, dass ich danach arbeiten kann.
Daher geht es vermutlich Richtung Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich ist es in meinen Fall vermutlich sinnvoll, schwerbehinderung zu beantragen. Denn ich bin kaum noch in der Lage rauszugehen, kann so gut wie gar nicht mehr mit Menschen reden und habe intensive Schwäche im Körper.
Nun ist da die Frage, ob ich rückwirkend die Feststellung beantragen muss oder ab Antragstellung?
kennt sich da jemand aus?
Daher geht es vermutlich Richtung Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich ist es in meinen Fall vermutlich sinnvoll, schwerbehinderung zu beantragen. Denn ich bin kaum noch in der Lage rauszugehen, kann so gut wie gar nicht mehr mit Menschen reden und habe intensive Schwäche im Körper.
Nun ist da die Frage, ob ich rückwirkend die Feststellung beantragen muss oder ab Antragstellung?
kennt sich da jemand aus?
• • 17.05.2024 #1
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