NochSoEiner
Gast
Daher geht es vermutlich Richtung Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich ist es in meinen Fall vermutlich sinnvoll, schwerbehinderung zu beantragen. Denn ich bin kaum noch in der Lage rauszugehen, kann so gut wie gar nicht mehr mit Menschen reden und habe intensive Schwäche im Körper.
Nun ist da die Frage, ob ich rückwirkend die Feststellung beantragen muss oder ab Antragstellung?
kennt sich da jemand aus?
• • 17.05.2024 #1