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S
Hallo Zusammen, ich habe nach über 30 Jahren rezidivierender Depris plus generalisierte Angsterkrankung einen Teil-Rentenantrag gestellt.

Ebenso habe ich einen Behindertenantrag gestellt.

Ich habe angegeben, das ich noch ein paar Stunden täglich manuelle, körperliche Arbeit machen könnte, aber keine konzentrative Arbeit mehr z.B. im Büro. Vollkommen kaputt bin ich ja nicht.

Kann das Ganze negative Auswirkungen auf mein Sorgerecht für meine Kinder haben ?

Grüße

Sifu

19.07.2012 11:56 • 25.07.2012 #1


1 Antwort ↓

B
Hallo Sifu,

nein - grundsätzlich nicht. Eine psychische Erkrankung oder Behinderung allein stellt noch keinen Grund dar, daran zu zweifeln, dass Du nicht in der Lage wärst, Dein Sorgerecht auszuüben. Deine Erkrankung müsste vielmehr konkrete und nachweisbare negative Auswirkungen auf das Wohl Deiner Kinder haben und dass Du durch Deine Erkrankung nicht in der Lage wärst, Deine Kinder so zu erziehen und zu betreuen, dass sie psychisch und physisch gesund aufwachsen können. Aber ich denke, dass Du, wenn dies nicht der Fall wäre, Dir dann auch entsprechende Hilfe holen würdest. Dies wäre dann auch Deine Verantwortung als Mutter.

Herzlichen Gruß

Bernd Remelius

25.07.2012 17:43 • #2





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