...bei mir hat sogar die private Krankenversicherung (ARAG) nicht bezahlt. Ich wurde vor zwei Jahren stationär in die Klinik eingewiesen. Nach Entlassung bekam ich von dieser eine Rechnung, weil sich die Krankenversicherung weigerte, die Krankenhauskosten zu bezahlen, mir der Begründung, dass man das auch ambulant hätte behandeln können. Darauf hin habe ich die Versicherung auf Zahlung verklagt. Was folgte waren zwei Jahre Prozess, Gutachten, Gegengutachten, Anwälte... und die Richterin meinte am Ende, ja, das hätte der Arzt auch ambulant machen können.... doch der Patient muß zahlen. Zum Glück konnte mein Anwalt wenigstens noch einen Vergleich mit der Krankenversicherung erwirken, dass ich nur 50% der Behandlungskosten selbst zahlen mußte. Hinzu kamen aber die Kosten für Gutachten, Anwalt und Gericht. Das ging in die Tausende, was ich privat zahlen mußte. Ich hätte so etwas nie für möglich gehalten. Ich gehe zum Arzt, der weißt mich in ein Krankenhaus ein ...und die Versicherung und dann auch der Richter sagt... das wäre nicht nötig gewesen, muß nicht gezahlt werden. Woher soll ich als Patient wissen, was medizinisch wie gemacht wird, ich muß und soll doch in der Regel dem Arzt Folge leisten. Rein theoretisch hätte ich jetzt wieder den Professor, der mich behandelt hat, verklagen müssen, weil dessen verordnete Krankenhauseinweisung dann angeblich nicht rechtskräftig war. Ich hätte vordem nie geglaubt, dass man als Patient nahezu vogelfrei ist und auch die Krankenversicherungen sich aussuchen können, welche Leistungen sie trotz umfassenden Versicherungsschutzes bezahlen. Man steht diesem System - wie in vielen Fällen - total hilflos gegenüber, kann überhaupt nichts ausrichten und erhält von niemand Unterstützung. Zudem wird auch immer häufiger bekannt, dass Gutachter und Justiz mit den Versicherungskonzernen ganz gut zusammenarbeiten. Anders kann es ja nicht sein, dass in unserem Land immer mehr solcher und noch viel dramatischerer Fälle bekannt werden.
18.08.2017 11:21 •
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