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B
Hallo

Ich werde in den nächsten Wochen, nicht zuletzt auf Anraten des
Arbeitsamtes, erstmals einen Frührentenantrag stellen.

Nun folgende dringende Frage:

Weiss jemand, zu welchen Unterlagen (Krankenhaus- und Arztberichte,
medizinische Amtsuntersuchungen etc.) man Akteneinsicht oder sogar
Kopien bekommen (verlangen) kann?

Bin für jede Information sehr dankbar, Der Beobachter

12.02.2011 22:27 • 12.04.2011 #1


A
hallo,
also grundsätzlich hat der Patient selbst das Recht der Akteneinsicht in seine Patientenakte, aber nicht auf die Herausgabe der Orginalunterlagen. Kopien dürften kein Problem sein, aber man muß sie persönlich abholen, denn ein Recht auf Übersendung hat der Patient nicht.
Die Herausgabe von Befunden in Kopie sollte in einem Arztgespräch persönlich geklärt werden.

Wenn Behörden allerdings ein Begehren auf Herausgabe von Patientenunterlagen erlangen wollen, muß der Arzt durch den Patienten von der Schweigepflicht entbunden werden. Ausnahme hier der MDK, der darf immer Einsicht erhalten, wenn es um die erfoderlichen gutachterlichen Befunde geht.


Grüsse

12.02.2011 23:11 • #2


A


Akteneinsicht

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B
Hallo und danke Anna

Ich bin nun gerade reihum dabei, alle verfügbaren Berichte und Gutachten
überall anzufordern.

Bisher wusste ich wirklich nicht, dass man da überhaupt ein Zugangs- und/oder
Einsichtsrecht hat.

Meine Krankheit ist Dummheit in Form von blindem Vertrauen (Ämtern/Ärzten etc.),
kein Wunder, wenn da am Ende nur noch Angst und Untergang bleibt.

Von Terminen erschlagen und fast am Ende meiner Kraft, Der Beobachter

14.02.2011 11:58 • #3


A
lieber Beobachter,
ich wünsche dir ganz viel Kraft.

*Wenn du denkst, es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein Lichtlein her....* R. Rudzinski, Hoffnung.

Das Gedicht hängt geschmackvoll hergerichtet in meinem Wohnzimmer und war das Lieblingsgedicht meines Vaters. Leg zwischen dem Stress einfach mal immer kleine Pausen ein-durchatmen-weiter machen.

Du schaffst das schon und denk an mich, wenn es zuviel wird...'man trifft überall, nicht zwingend und nicht auf Abruf, nette Menschen. Plötzlich ein Lächeln hier, eine Hand dort, ein liebes Wort...Achte auf die positiven Lichter und nicht auf die ewig Unverbesserlichen, die einem alles so schwer machen müssen. Wenn du dann mal wütend bist, mach einfach Musik.

Liebe Grüsse

16.02.2011 21:58 • #4


G
Falls du da noch nicht dabei bist und es dir IRGENDWIE leisten kannst (kostet nur 40 Euro im Jahr), kann ich dir nur den Eintritt in den VdK empfehlen. Deren Juristen wissen genau, wie das alles geht, sagen dir, was du wo bekommst und schreiben auch alle nötigen Briefe für dich (und senden sie auch selber ab).

Außerdem können sie dich vor dem Sozialgericht und/oder Verwaltungsgericht, jedenfalls da, wo der Rentenanspruch geklärt wird, vertreten, falls der erste Bescheid ablehnend wäre und der Widerspruch ebenfalls. Den Widerspruch bearbeiten sie auch selbsttätig.
Das ist alles in dem Mitgliedsbeitrag schon enthalten, kostet also nichts zusätzlich.

Es ist aber sicherlich hilfreich, wenn du deine eigene Sicht deines Falles und deine eigene Begründung für deinen Antrag sorgfältig, ausführlich und gut verständlich aufsetzt und ihnen gibst. Das hilf dem VdK-Juristen, und wenn er/sie das dem Antrag mitgibt, auch der Rentenversicherung.

Außerdem führen sie auch eine Reihe von Musterprozessen für ihre Mitglieder.
Mein dringender Rat: Mach es nicht alleine.

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... iXjq7ECIK9

16.02.2011 22:16 • #5


A
stimmt natürlich @GastB,

ich denke aber, man kann es auch alleine schaffen. Das muß nun jeder selbst entscheiden. Vor dem Sozialgericht braucht man eigentlich keine Angst zu haben und man schafft es dort ganz gut ohne Anwälte durch zu setzen, was Sozialrecht ist.

Grüsse

16.02.2011 22:21 • #6


G
Mit dem VdK ist es wesentlich entspannter. Sie machen ja die Arbeit und sie haben da tausendfache Erfahrung, was man wie und wann machen sollte und was man besser bleiben lassen sollte.

Zur Krankenakteneinsicht:
http://www.google.de/search?q=krankenak ... =firefox-a

Rundum-Info:
http://www.arbeitsratgeber.com/erwerbsm ... -0280.html

Buch für die Grundinfos (aber entbehrlich):
http://www.amazon.de/Fr%C3%BCher-Rente- ... 166sr=8-1

16.02.2011 23:11 • #7


A


du bist ja eigentlich doch ganz nett @GastB. Warum nicht immer so?

Liebe Grüsse

16.02.2011 23:21 • #8


G


Ich bin immer so!

Du bist eigentlich auch ganz nett, finde ich. Sogar ziemlich nett. Aber du hast mich - das ist meine Sicht - einige Male missverstanden, liebe Anna. Ich nehme, wenn ich es für nötig halte, kein Blatt vor den Mund (mehr).

17.02.2011 13:04 • #9


B
Hallo und ganz grosses Danke an euch beide

@GastB:

Vom VdK hat mir auch ein Bekannter erzählt, er ist ähnlich alt wie ich und auch bereits
in Rente.
Ich habe von ihm auch ein Buch mit vielen Ratschlägen dazu, es ist leider nur nicht mehr auf dem letzten Stand der Zeit.

Am 28 Februar habe ich einen Termin bei einer örtlichen Beratungsstelle für Rentenangelegenheiten.

Am nächsten Dienstag bekomme ich alle verfügbaren Unterlagen vom Arbeitsamt
(medizinische Untersuchungsergebnisse etc.).
Mein Hausarzt ist nun auch informiert und unterstützt meine Rentensache.

@Anna:

Ich denke jetzt, es ist weniger der Papierkrieg selber, so etwas wäre zumindest früher für
mich kein Problem gewesen, es ist vielmehr der finale Schritt in diese Richtung.

Fühle mich ja nicht wie ein Rentner (habe dabei immer den alten oder körperlich
schwerbehinderten Mann im Kopf).
Aber mit dem Verstand kann ich mir jetzt sagen, dass die Rente für mich ja nun
auch nicht der entgültige Ausstieg aus dem Erwerbsleben werden soll, sondern eine reale
Möglichkeit, ohne Angst und/oder Amtszwänge (Teilzeit etc.) gerade erst wieder
in diese einzusteigen.

Noch einmal tausend Dank, Der Beobachter

17.02.2011 13:21 • #10


O
Alles was Du brauchst ist ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente,die Papiere wo Du gearbeitet hast und wie lange und wenn Du nicht mehr alles hast, Wird der rentenversicherungsträger selber gefragt. Den da hast Du ja wenn Du gearbeitet hast eingezahlt egal wie lange und die haben die zeiten eh ganz genau.

Deine Krankenkasse schickt auf Anfrage Deines Rentenversicherungsrägers ebenfalls die Kopien deiner klinikaufenthalte nebst Berichten zu selbiger.

Da brauchst Du gar nix für den Rentenantrag selber machen. Außer vieleicht vom Arbeitsamt nach der Untersuchung eine Kopie das Du arbeitsunfähig bist.

Das wichtigste ist in Deinem Falle ein Gutachten eines Therapeuten in dem das steht was ich Dir bereits geschrieben habe. das-ist das Wichtigste. Alles andere besorgt sich der Rentenversicherungsträger selber.

Also Psychologisches Gutachten,das de nicht mehr arbeitsfähig bist vom Therapeuten- Deine Arbeitspapiere so weit vorhanden und die Einschätzung des Arbeitsamtes bezüglich deren amtsärztlichen Untersuchung.

Das war es schon !


Habs selber hinter mir !

Du machst Dich viel zu verrückt @Beobachter

17.02.2011 21:49 • #11


P
Hallo Beobachter,

Nur weil du dann ein Rentner bist heißt das nicht dass du dich fortan wie einer fühlen musst. Ich bin 23 und auch Rentnerin - nämlich Halbwaisenrentnerin Ich hab auch einen Rentenausweis im Geldbeutel, und wenn ich den im Kino oder Zoo vorzeige wegen billigerem Eintritt dann schauen die Leute erstmal blöd. Rente ist eine Hilfe vom Staat, so seh ich das. Nicht mehr und nicht weniger. Das ändert doch nichts an dir selber.
Du könntest ja ein Anti-Rente-Programm starten. Quasi aktiv werden in der Rentedamit du dich nicht komisch fühlst. Du kannst neben der Rente doch sogar arbeiten gehen oder dich ehrenamtlich betätigen. Mein Opa hat seit 5 Jahren schon seine Rente und der macht unter der Woche drei kleine Jobs und führt immer mal wieder Hunde aus der Nachbarschaft aus wenn die Anderen nicht können. Auch das Schneeräumen übernimmt er oft für seine Nachbarn, teilweise in der ganzen Straße, nicht nur im selben Haus. Zu Weihnachten gab's bei uns im Radio eine Aktion wo man Pakete für Kinder in Rumänien packen konnte, die hat er dann im LKW ehrenamtlich da hin gefahren.
Mein Nachbar ist auch Rentner, seine Highlights sind B. aus dem Keller holen und wenn die Post kommt. Zum Einkaufen schickt er seine Frau, hat er selber keinen Bock mehr zu. Aus dem Haus geht er ansonsten nicht, außer es ist mal was los (wenn z.B. die gegenüber ausziehen) dann steht er auf der Straße und guckt sich Alles ganz genau an.
Das sind zwei extreme Beispiele, und sie zeigen: Jeder kann Rente so gestalten wie er selber will
Mach dir mal nicht immer so viele Gedanken!

Liebe Grüße,
Bianca, die derzeit auch von Papierkram erschlagen ist - es strengt wirklich an

18.02.2011 12:26 • #12


B
Hallo

Ich möchte euch zuerst noch einmal allen herzlich danken.

Liebe Grüsse, Der Beobachter

18.02.2011 14:32 • #13


B
Kurznachtrag:

Meine Mindesteinzahlungszeit von 15 Jahren ist erfüllt.

Derzeit wäre eine Erwerbsunfähigkeitsrente 602,75 Euro,
wird aber von Jahr zu Jahr weniger.
(HarztIV ist 535 Euro, wegen meiner Billigwohnung)

18.02.2011 15:29 • #14


G
Ist also besser als Hartz IV, oder? Außerdem kannst du als Rentner 400 Euro dazuverdienen, ohne dass es dir abgezogen wird.

18.02.2011 23:13 • #15


B
Hallo und danke GastB

Ich wollte es zuerst kaum glauben, aber es stimmt tatsächlich.
Dacht bisher, der mögliche Zuverdienst sei hier auch sehr begrenzt.

In erster Linie geht es mir aber um das angstfreie ausprobieren von
Arbeitsmöglichkeiten.
Zudem besteht dann weniger Papierkrieg und Erklärungsnot bei Jobs
für Frührentner.

Ich habe am Dienstag noch einmal einen Termin beim Arbeitsamt dazu.

Viele Grüsse, Der Beobachter

19.02.2011 18:25 • #16


G
Zitat von Beobachter:
Zudem besteht dann weniger Papierkrieg und Erklärungsnot bei Jobs
für Frührentner.

Um nicht zu sagen: gar keiner mehr!

20.02.2011 01:24 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

O
Und Du bist den psychischen Druck endlich los immer wieder auf die Arge rennen zu müssen und Umschulungen die in dem Alter eh nix mehr bringen oder sonstwas machen zu müssen 1 Euro Job oder was weiss der Geier was denen noch einfällt ohne das de Angst haben musst das Dir das Geld gestrichen nwird. das erleichtert ungemein.

Mach was schönes-verdien Dir was nebenbei und geh mal in ein Cafe wo Du in Ruhe mal jemanden kennenlernen kannst der Dir den lebensabend ein wenig versüßt

22.02.2011 12:23 • #18


G
Zitat von Ozonik:
:D Läge deine Rente unter dem Sozialhilfesatz ,dann wäre ein Zuverdienst nur in Höhe von 100 Euro möglich.

Alles was drüber wäre würde Prozentual angerechnet sprich bei sagen wir 600 Euro Verdienst hättest Du 160 Euro übrig. Nur mal so nebenbei

Ich korrigiere mal deine Aussage (ohne zu wissen, ob diese überhaupt richtig ist, das bezweilfe ich nämlich, s.u.):
Läge deine Rente unter dem Sozialhilfesatz, dann würde ein Zuverdienst von 100 Euro gar nicht angerechnet, den könntest du also voll behalten.

In dem Gesetzestext steht aber nichts von 100 Euro, sondern von einer Absetzung von 30% oder der Hälfte (wobei ich aus dem Text nicht verstehen kann, ob das abgezogen wird oder behalten werden darf, praktiziert wird anscheinend letzteres, das würde ich aber mal rechtlich überprüfen lassen):
SGB 12, § 82 Begriff des Einkommens
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__82.html
http://www.elo-forum.org/schwerbehinder ... ienst.html

Und der letzte Satz des § besagt, dass das auch nicht unumstößlich ist.

Dieser § Abs. 3 ist allerdings SO unverständlich formuliert, dass ich es für möglich halte, dass das
a) mit Absicht so unverständlich formuliert wurde
b) eben wegen der Unverständlichkeit von den Ämtern unterschiedlich falsch zum Nachteil der Bürger ausgelegt wird. Z.B. hier:
http://www.finanzfrage.net/frage/zuverd ... dsicherung
(da wird von 33/66 Prozent gesprochen - im Gesetz steht etwas von 30/70 )

Ich glaube, da muss man auch unterscheiden, ob man schon einen rentenrechtlichen Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente hatte und nur einen kleinen TEIL noch dazu als Grundsicherung bekommt,
oder man noch gar keinen rentenrechtlichen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hatte und die ganze Rente auis der Grundsicherung bekommt.

Denn wenn jemand z.B. nur 80 Euro zusätzlich zu einer Rente als Grundsicherung dazubekommt, dann kann es doch nicht sein, dass ihm dann MEHR angerechnet und abgezogen wird als diese 80 Euro. Das glaube ich nicht, bzw. das würde ich dann nicht akzeptieren und Widerspruch einlegen/klagen.

@ Beobachter: Weißt du denn schon, wie hoch deine Erwerbsminderungsrente ausfallen würde/wird? Das müsste dir ja schon mit den jährlichen Renteninfo-Schreiben mitgeteilt worden sein.

Und dann kannst du bei der RV nachfragen, wie es dann mit dem Zuverdienst wäre. (Ich würde aber nicht bei derselben Stelle nachfragen, die direkt für dich zuständig ist. Das könnten die in den falschen Hals bekommen. )

22.02.2011 22:05 • #19


B
Hallo GastB

Ich hatte gestern noch einmal ein Gespräch mit meinem Arbeitsberater.
Habe mir dort auch vorausschauend einmal alle Untersuchungsergebnisse
und sonstige Gutachten aushändigen lassen.

Alles Andere, plus der Antragstellung selber, werde ich am Montag erfahren.

Nach meinem letzten Bescheid würde ich 602,75 Euro Erwerbsunfähigkeitsrente
bekommen.
Das würde also genügen, um meinen derzeitigen Lebensbedarf zu decken.

@Ozonik: Läutest du schon meinen Lebensabend ein ?

Viele Grüsse von der Papierkriegsfront, Der Beobachter

23.02.2011 14:35 • #20


A


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