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chin556

chin556
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Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand hier kennt sich mit dem nachgehenden Leistungsanspruch aus, weil ich gerade etwas unsicher bin, wie das konkret funktioniert.

Meine Situation:

Ich war bis vor kurzem angestellt und gesetzlich krankenversichert. Mein Arbeitsverhältnis ist jetzt beendet, und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet bzw. bin gerade in einer Übergangsphase (noch kein neuer Job).

Jetzt meine Fragen:

Habe ich automatisch einen nachgehenden Leistungsanspruch bei der Krankenkasse?

Wie lange gilt dieser genau - sind es wirklich nur 1 Monat nach Ende der Beschäftigung?

Gilt der Anspruch auch dann, wenn ich mich noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet habe?

Was passiert, wenn ich in dieser Zeit krank werde oder zum Arzt muss?

Muss ich irgendetwas aktiv beantragen oder läuft das automatisch?

Ich habe schon unterschiedliche Infos gelesen und bin etwas verwirrt, vor allem was die Fristen und Voraussetzungen angeht.

Danke euch im Voraus für eure Hilfe!

08.04.2026 #1


S
@chin556 du bist verpflichtet sobald du von einer drohenden Arbeitslosigkeit weißt dich Arbeitsuchend bzw. Arbeitslos beim Arbeitsamt zu melden.

#2


A


Nachgehenden Leistungsanspruch

x 3


Islandfan
Der Krankenversicherungsschutz gilt noch einen Monat nach Beschäftigungsende.
Aber du musst dich sofort arbeitslos melden, das hast du verpasst und wirst eine Sperre bekommen.

#3


Abendschein
Da droht eine drei Monatige Sperre, beim Arbeitsamt. Du hättest Dich längst Arbeitslos melden müssen.

#4


Luce1
Zitat von chin556:
und ich habe mich noch nicht direkt arbeitslos gemeldet


Bitte melde Dich so schnell wie möglich arbeitslos bzw -suchend, damit Du vor allem auch krankenversichert bist!

Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit erfolgen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Zudem ist eine Arbeitsuchendmeldung bereits 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses nötig.

Bei kurzfristiger Kündigung gilt eine Frist von 3 Tagen nach Kenntnis.

Wenn du die Fristen verpasst, kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen (du bekommst dann vorübergehend kein Geld).

#5





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