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Hallo ihr lieben,
Ich habe mich dieses Jahr an einer Hochschule beworben und wurde im ersten Verfahren nicht angenommen. Die Frau von der Hochschule, die die bewerbungen regelt, sagte mir, ich solle es doch mit einem härtefallantrag versuchen. Jetzt frage ich mich was ich da genau als Grund angeben kann. Ich habe eine angststörung und hatte letztes Jahr zusätzlich Depressionen, was mir in meiner Prüfungsphase meine Noten ganzschön vermiest hat. Außerdem würde es mir wahrscheinlich wieder viel schlechter gehen, wenn ich dieses Jahr nicht abgenommen werden würde. Hat da jemand Erfahrungen gemacht bzw kann mir tipps geben oder kennt sich jemand aus? Danke schonmal im vorraus

15.07.2014 09:09 • 15.07.2014 #1


Schlaflose
Warst du denn in Behandlung? Dann müsstest du wohl ein Gutachten von deinem Therapeuten schreiben lassen, aus dem hervorgeht, dass du aufgrund deiner psychischen Erkrankung im Abitur eingeschränkt warst. Ansonsten müsstest du an der Hochschule nachfragen, was genau die wollen.

15.07.2014 09:38 • #2


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Härtefallantrag

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Ja ich War in Behandlung und bekomme dieses Gutachten von meiner Therapeutin. Aber wie gesagt, ich weiss nicht ob das als Grund ausreicht :/

15.07.2014 09:50 • #3


Schlaflose
Eigentlich hättest du schon bei den Abiprüfungen einen Härtefallantrag stellen können. Dann bekommt man z.B. längere Bearbeitungszeit, Pausen oder sogar einen Betreuer, der während der Prüfungen daneben sitzt und einen (natürlich nur) psychisch unterstützt.

15.07.2014 09:51 • #4


Schlaflose
Zitat von moehre:
Ja ich War in Behandlung und bekomme dieses Gutachten von meiner Therapeutin. Aber wie gesagt, ich weiss nicht ob das als Grund ausreicht :/

Das kann man nicht vorhersagen, du musst den Antrag stellen und abwarten, ob sie es akzeptieren.

15.07.2014 09:53 • #5


M
Meine Therapeutin meint aber, dass das jetzt bei der Zulassung auch noch möglich ist bzw die Frau von der Hochschule Hat Mir dazu geraten dass noch nachzureichen.

15.07.2014 09:53 • #6


Schlaflose
Ja, klar.

15.07.2014 09:56 • #7


M
Und was soll ich jetzt genau als Grund angeben, warum ich dieses Jahr studieren muss Und nicht noch warten kann? :/

15.07.2014 10:37 • #8


Schlaflose
Der genaue Grund wird doch auch im Gutachten deiner Therapeutin stehen. Warte erstmal ab, was sie genau angibt und dann kannst du dich darauf berufen und das Gutachten zusammen mit dem Antrag abgeben. Oder wenn du das Antragsformular schon vorher abgeben musst, schreibst du einfach psychische Probleme oder Angsstörung oder was auch immer deine Diagnose bisher gelautet hat.
Ich glaube nicht, dass es bei einem Härtefall nur darum geht, dass man nicht noch ein Jahr warten kann, sondern warum man im Abitur schlechter abgeschnitten als andere und somit einem ein Nachteilsausgleich zusteht.
Es kann auch sein, dass sie dich nach dem Antrag auch noch zum Amtsarzt schicken.
Besonders gute Karten hat man, wenn man schwerbehindert ist. Hast du schon mal daran gedacht, beim Versorgungsamt einen Grad der Behinderung zu beantragen?

15.07.2014 12:03 • #9