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Vielleicht kann mir hier jemand helfen bzgl. von Krankmeldungen und ich hoffe es gehört hier auch her. Würde das Thema sonst löschen, aber vielleicht interessiert sich ja auch der ein oder andere dafür.

Ich bin in der 22. Woche Schwanger und habe ziemlich mit Rückenproblemen zu kämpfen, es ist auch schon unser drittes Kind. Meine Ärztin kann mich nciht ins Beschäftungsgverbot schicken oder will es nicht, mein ARbeitgeber informiert sich gerade. Ich frage mich nur jetzt, ab wann gehe ich ins Krankentagegeld. Mir ist klar, nach 6 Wochen, aber wie werden die 6 Wochen gezählt? In Tagen? Da ich nur drei Tage die Woche arbeite - und mich jetzt schon zweimal eine Woche (also 5 Tage) habe krank schreiben lassen, war das doch eher unklug, oder?
Und dann noch die Frage: Was wird überhaupt wie zusammen gezählt? Ich habe mir gerade einmal meine AUs aus diesem Jahr angesehen, 5 Tage hatte ich wegen Corona, 2 TAge wegen Rückenproblemen und 12 Tage wegen Schwangerschaftsproblemen eine Krankmeldung - sind das dann alles neue Zählungen für die 6-Wochen-Frist?

Liebe Grüße

12.09.2022 15:57 • 12.09.2022 #1


7 Antworten ↓

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Der Arbeitgeber macht eine Vorerkrankungsanfrage bei deiner Krankenkasse. Nur Krankheiten aus gleichen Gründen wird zusammen addiert.
Ab Tag 43 bekommst Du Krankengeld, die Höhe erfährst du bei deiner Krankenkasse.

Dein Arbeitgeber muss der Krankenkasse dein letztes volles Gehalt vor dieser Krankheit übermitteln, daraus wird dann das Krankengeld berechnet.

Krankengeld gibt es nie im Voraus, immer erst hinterher. Du musst deine AUs sofort nach Ausstellung an die Krankenkasse senden, es dürfen keine Lücken zwischen den jeweiligen AUs vorhanden sein.

12.09.2022 16:05 • x 1 #2


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Ab wann Krankentagegeld? Welche Regelung?

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Zitat von Grace_99:
es dürfen keine Lücken zwischen den jeweiligen AUs vorhanden sein.

Die sind ja aber vorhanden, da ich bspw bei den schwangerschaftbeschwerden nicht am Stück krank war. Du meinst vermutlich dann diese Folgebescheinigungen?

Zitat von Grace_99:
Nur Krankheiten aus gleichen Gründen wird zusammen addiert.

Gut, dann sind es bei mir ja schon drei Gründe und ich muss quasi selbst mit Buch führen um nicht über die 43 Tage zu kommen. Aber da dürfte ich selbstbis zum Mutterschutz nicht mehr hin Kommen, da ich ja immernur eine 43 Tage Woche habe.

Vielen Dank für deine Antwort

12.09.2022 16:25 • #3


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Die Lücken dürfen beim Bezug von Krankengeld nicht vorhanden sein. Ab Tag 43 muss die AU durchgängig sein, was vorher war ist irrelevant.

12.09.2022 16:46 • x 1 #4


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Zitat von Grace_99:
Nur Krankheiten aus gleichen Gründen wird zusammen addiert.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die Krankenkasse zählt Diagnosen zusammen, sobald sie irgendwie im Zusammenhang stehen.
Bei mir wurden alle AUs, wo irgendetwas mit Psyche kodiert wurde, zusammengezählt. Auch wenn die erste (Haupt)diagnose auf der AU etwas anderes war..

Corona fällt bei dir sicher weg. Schwangerschaft, Rücken und die jetzige Situation könnten eine gemeinsamer AU-Zeitraum werden..

12.09.2022 17:21 • x 1 #5


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Genau, Rücken habe ich ja wegen der ss. Gut, lch schaue mal, wie ich durch komme.

12.09.2022 17:38 • #6


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Zitat von Lila12345:
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, die Krankenkasse zählt Diagnosen zusammen, sobald sie irgendwie im Zusammenhang stehen. Bei mir wurden alle ...

Ja, schrieb ich ja. Alles was zusammen gehört wird addiert. Was anderes hab ich ja nicht behauptet ‍️

12.09.2022 17:54 • #7


Schlaflose
Zitat von Reike85:
Gut, dann sind es bei mir ja schon drei Gründe und ich muss quasi selbst mit Buch führen um nicht über die 43 Tage zu kommen.

Soweit ich weiß, sind nicht 43 eigene Arbeitstage gemeint, sondern immer eine ganze Woche, egal an vielen Tagen man arbeitet. Sonst käme das mit den 6 Wochen bei einer normalen 5- Tage Woche nicht hin. Das wären 30 Tage und nicht 42.

12.09.2022 18:07 • x 1 #8





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