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Jenii
Hallo liebe Leute ,
ich habe gerade volle Panik weil ich glaub ich hab einen unüberlegten Fehler gemacht. Ich wohne in Österreich (könnte relevant sein) und ich habe mir überlegt mich neben meinen Hauptberuf mit einem Kleingewerbe selbstständig zu machen. Ich weis auch was ich möchte usw aber es ist trotzdem noch alles am Aufbau und Anfang und kann sicher noch Monate dauern bis ich dies Ausführe natürlich fehlt hier auch noch die Absprache mit meinem derzeitigem Arbeitgeber. Ich habe in den letzten Wochen viel Zeit und Recherchen in mein Vorhaben reingesteckt und war dann voller Euphorie bzgl Gewerbeanmeldung das ich das einfach mal gedacht habe ok mach ich! Heute habe ich quasi den Gewerbeschein bekommen mit allen Daten super perfekt freute mich aber nun ist mir schlecht weil ich mir denke ok mist niemand weis eigentlich bescheid ich hoffe mein Arbeitgeber bekommt hierfür keine Meldung. Muss ich jetzt dann irgendwas nachweisen ab den Zeitpunkt wo ich es beantragt habe und aber noch nichts einnehme. Ich Trottel dachte mir immer man beantragt sowas wie ein Führerschein quasi mach ich und wenn ichs brauch hab ichs. könnt ihr mir Helfen ob das jetzt wirklich nur ein Zettel ist oder ich da jetzt mit irgendwelchen Folgen rechnen muss?! Lg

14.11.2022 15:48 • 21.05.2023 x 1 #1


Hypoxonder
Moin

du kannst dich entspannen.
Ich weiß zwar nicht genau wie das in AUT abläuft, aber prinzipiell hat das erst mal keine Nachteile für dich.
Du wirst natürlich dem Finanzamt zeigen müssen was du mit dem beantragten Gewerbe so machst (Einnahmen/Ausgaben/Gewinn).
Wenn du bedenken mit deinem Arbeitgeber hast, dann sprich ihn doch einfach drauf an.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass du da direkt Millionen mit umsetzen willst und das deine Anstellung direkt tangiert.
Also, alles gut.
In erster Linie musst du jetzt aber eine (zusätzliche) Steuererklärung denken.
Gutes gelingen!

14.11.2022 16:12 • x 2 #2


A


Kennt sich jemand mit Gewerbe aus?

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TheViper
@Jenii Das ist immer fall abhängig. Haste groß oder kleinen Gewerbeschein?

14.11.2022 16:19 • x 1 #3


TheViper
@Jenii sorry übersehen du hast Kleingewerbe da passiert nichts

14.11.2022 16:20 • x 1 #4


D
Es gibt sicher einige Portale im Internet, die Hilfe bei solchen Fragen auch in rechtlicher Hinsicht beantworten können. Auch wie das alles in Österreich gehandhabt wird. In Deutschland interessiert es in jedem Fall das Finanzamt, wenn Du Geld verdienst und es könnte für einen Arbeitgeber ein Problem sein, wenn das Nebengewerbe diesen negativ tangiert. Beispielsweise wenn Du als Möbelschreiner angestellt bist und nebenher Möbel produzierst und verkaufst, somit dem AG Kundschaft abgräbst. Würdest Du aber als Möbelschreiner Muffins backen und verkaufen, interessiert das den AG eher nicht, außer Du bist davon so beansprucht, dass Du die von Ihm erwartete und bezahlte Leistung nicht mehr erbringst. Zu klären wäre dann auch, in wie weit Du mit dem Gewerbe sozialversicherungspflichtig wärst. Da könnten Krankenkassen und RV sicher Auskunft erteilen. In wie weit eine Nebentätigkeit erlaubt oder untersagt ist, sollte auch im Arbeitsvertrag geregelt sein. Da muss man sich vielleicht auch um Auskunft bezüglich einer Rechtssicherheit bemühen.

14.11.2022 16:32 • x 2 #5


Jenii
Danke für eure Antworten , ich habs jetzt einfach Online Beantragt und sozusagen zurück gelegt und werde es wieder beantragen wenn es wirklich soweit sein sollte, mir ist immer noch nicht klar ob ich das wirklich einfach nur quasi „haben kann“ und nichts passiert ob ich was mache oder nicht oder ob da mehr dahinter ist ..

14.11.2022 17:44 • #6


Catboy
@Jenii

du kannst es einfach so haben musst aber eben dennoch deine meldepflicht erfüllen.
du machst also deine steuererklärung mit null und fertig ist. falls jemand fragt erklärst du die sachlage und dass du für die zukunft noch was planst und gut ist.
es ergibt sich kein nachteil daraus ein gewerbe zu haben außer dass du eben deine finanzielle situation (des gewerbes, nicht deiner gesamtsituation) jährlich offenlegst.

EDIT: wäre ja auch ganz schön blöd immer alles abzumelden und neu zu beantragen.... was bei mir alles dahinter steckt....

-reisegewerbekarte (führungszeugnis, finanzielle unbedenklichkeit, auszug aus gewerberegister)
-eori nummer für den zoll
-verpackungsgesetz/luzid registernummer
-kundenkonto für duales system
und sicher noch so viel mehr....

stell dir vor man müsste den ganzen quark jedes mal neu anmelden wenn man mal ein paar monate nix macht....

21.05.2023 12:36 • #7