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Lillibeth
Mein Mann hat zum 31. Oktober eine Kündigung bekommen. wir sind der Meinung diese ist nicht gerechtfertigt. Also haben wir Kündigungsschutzklage eingereicht. Nun haben wir gestern von der Rechtsanwältin einen Termin zur Güteverhandlung am 14. Dezember bekommen. Arbeitslos gemeldet hat er sich natürlich. Aber wie geht es weiter? Wer würde jetzt für den Monat November bezahlen wenn erst im Dezember der Termin beim Gericht ist? Der Arbeitsvertrag war unbefristet und es wurde keine Sozialauswahl getroffen. Wir wissen auch gar nicht ob er ab 1. November dann weiter arbeiten muss. Die Rechtsanwältin hat nächste Woche Urlaub deshalb kann ich da nicht nachfragen. Kennt sich jemand aus mit dem Zwischenraum zwischen Beschäftigungsende und dem Termin? Bekommt er erst wieder Geld wenn alles entschieden ist? Oder zahlt das Arbeitsamt und er muss es zurückzahlen falls er rückwirkend Lohn bekommt? Ganz ohne wäre erstmal schlecht .

18.10.2020 08:59 • 21.10.2020 #1


FeuerWasser
Was war der Grund der Kündigung`?

18.10.2020 09:41 • #2


A


Kündigungsschutzklage Erfahrungen / wer kennt sich aus?

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Lillibeth
Zitat von FeuerWasser:
Was war der Grund der Kündigung`?

Es gab keinen. Er ist bei einer zeitarbeit und die 2,5 Jahre bei dem ausleihenden Betrieb waren um. Die versprochene Übernahme hat nicht stattgefunden, sie haben alle abgemeldet und wieder neuen zum Mindestlohn eingestellt. Er war ja schon deutlich teurer nach der Zeit . Zeitarbeit hat ihm gekündigt weil sie angeblich nichts anderes haben. Kaum haben sie die Klage bekommen konnten sie ihm doch einsetzen für 18 Euro. Da wo er jetzt ist könnte er auch bleiben. Deshalb ist die Kündigung Quatsch

18.10.2020 09:59 • #3


Icefalki
Was wollt ihr denn?

18.10.2020 10:11 • #4


Lillibeth
Er möchte weiter beschäftigt werden. Auf keinen Fall eine Abfindung. Er ist 51 und gerade in der Industrie kommt man fast nur über Zeitarbeitsfirmen zu einer Festanstellung. Und es gibt die Arbeit ja . Allerdings hat er nach fast 3 Jahren ga hetzt mehr Urlaub, höhere Provisionen und ein Recht auf Tariflohn. Das ist halt teuer und unbequem.

18.10.2020 10:15 • x 1 #5


Icefalki
Fristablauf bei der Leiharbeit: Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten.

Warum hat er dort 2,5 Jahre arbeiten können, wenn nur 18 Monate Ausleihfrist gilt?

18.10.2020 11:32 • #6


FeuerWasser
Mich irritiert vorallem der unbefristete Arbeitsvertrag bei einer Beschäftigung in einer Leiharbeitsfirma. Das habe ich noch nie gehört. Irgendwas kann da nicht ganz zusammenstimmen, von beiden Seiten ausgehend.

18.10.2020 12:01 • x 1 #7


Lillibeth
Zitat von Icefalki:
Fristablauf bei der Leiharbeit: Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Warum hat er dort 2,5 Jahre arbeiten können, wenn nur 18 Monate Ausleihfrist gilt?

Diese Firma hat eine Sondergenehmigung für 30 Monate da Industrie . Geht bis zu 36 Monaten

18.10.2020 12:18 • #8


Lillibeth
Zitat von FeuerWasser:
Mich irritiert vorallem der unbefristete Arbeitsvertrag bei einer Beschäftigung in einer Leiharbeitsfirma. Das habe ich noch nie gehört. Irgendwas kann da nicht ganz zusammenstimmen, von beiden Seiten ausgehend.

Die Zeitarbeitsfirmen stellen immer unbefristet ein. Er hatte jetzt auch bei anderen Vorstellungen und die bieten alle unbefristet an .
Das ist auch alles in Ordnung soweit. Ich möchte nur wissen wer zahlt bis es gerichtlich entschieden ist

18.10.2020 12:19 • #9


Herzenswaerme
Wenn die Kündigung zum 31.10. ausgesprochen wurde, erhält Dein Mann für den Oktober ganz normal seinen vertraglich vereinbaren Lohn. Danach zahlt das Jobcenter, nach Prüfung der Voraussetzungen, das Arbeitslosengeld aus.
Ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, darüber wird nun das Arbeitsgericht entscheiden. Im Gütetermin habt ihr ja nochmal die Möglichkeit, eine anderweitige Lösung wie z. B. die der Abfindung, zu suchen (was für Euch ja, wie Du geschrieben hast, nicht in Frage kommt). Diese Zeit müsst ihr aber erst einmal finanziell durchstehen und euch irgendwie durchbeißen ...

Ich wünsche Euch in jedem Fall viel Kraft und hoffe auf eine arbeitgeberseitige Rücknahme dieser Kündigung - denn mit 51 ist das schon sehr hart -.

Liebe Grüße

18.10.2020 17:22 • #10


Lillibeth
Zitat von Herzenswaerme:
Wenn die Kündigung zum 31.10. ausgesprochen wurde, erhält Dein Mann für den Oktober ganz normal seinen vertraglich vereinbaren Lohn. Danach zahlt das Jobcenter, nach Prüfung der Voraussetzungen, das Arbeitslosengeld aus. Ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht, darüber wird nun das Arbeitsgericht entscheiden. Im Gütetermin habt ihr ja nochmal die Möglichkeit, eine anderweitige Lösung wie z. B. die der Abfindung, zu suchen (was für Euch ja, wie Du geschrieben hast, nicht in Frage kommt). Diese Zeit müsst ihr aber erst einmal finanziell durchstehen und euch irgendwie durchbeißen ... Ich wünsche Euch in jedem Fall viel Kraft und hoffe auf eine arbeitgeberseitige Rücknahme dieser Kündigung - denn mit 51 ist das schon sehr hart -.Liebe Grüße

Danke ! Das ist eben meine Befürchtung. Das sich das ewig hinzieht und wir solange kein Geld bekommen. Der Witz ist ja das er bei der Firma die ihn jetzt geliehen hat erstmal 18 Monate bleiben könnte. Eigentlich müssten sie nur die Kündigung zurückziehen und gut. Dann wäre mehr Zeit was neues zu suchen. Mal sehen was wird.

18.10.2020 19:36 • #11


Herzenswaerme
Ich weiß, dass es sehr schwer ist aber tut erst mal so, als ob die Kündigung rechtmäßig wäre.

Ich kann Dich zumindest dahin gehend beruhigen, dass bei Arbeitsgerichtsprozessen der Beschleunigungsgrundsatz gilt, sprich, über eine ausgesprochene Kündigung muss vorrangig entschieden werden, daher ist dieses Verfahren nicht mit den anderen normalen Verfahren, die Du evtl. schon kennst, zu vergleichen.
Der Rechtsbeistand Deines Mannes dürfte doch aber eine Vertretung haben, die man ansprechen könnte.

Es ist in jedem Fall schon mal gut zu wissen, dass Dein Mann bereits eine neue Anstellung in Aussicht hat.

19.10.2020 09:51 • x 1 #12


Lillibeth
Zitat von Herzenswaerme:
Ich weiß, dass es sehr schwer ist aber tut erst mal so, als ob die Kündigung rechtmäßig wäre. Ich kann Dich zumindest dahin gehend beruhigen, dass bei Arbeitsgerichtsprozessen der Beschleunigungsgrundsatz gilt, sprich, über eine ausgesprochene Kündigung muss vorrangig entschieden werden, daher ist dieses Verfahren nicht mit den anderen normalen Verfahren, die Du evtl. schon kennst, zu vergleichen. Der Rechtsbeistand Deines Mannes dürfte doch aber eine Vertretung haben, die man ansprechen könnte. Es ist in jedem Fall schon mal gut zu wissen, dass Dein Mann bereits eine neue Anstellung in Aussicht hat.

Hat er ja nicht. Die Zeitarbeitsfirma die ihm jetzt gekündigt hat hat ihn wieder vermittelt. Und da könnte er über diese Firma auch bleiben wenn sie die Kündigung zurücknehmen würden. Aber mit der Begründung sie hätten nichts für ihn kommen sie ja dann nicht durch wenn sie ihn bei einer Firma abmelden die ihn eigentlich noch brauchen.

19.10.2020 11:37 • #13


Herzenswaerme
Dann habe ich es falsch aufgefasst, bitte entschuldige.

All dies wird in der Güteverhandlung ohnehin zur Sprache kommen.
Besteht denn nicht die Möglichkeit, mit der Firma, bei der Dein Mann bis zum 31.10. als Leiharbeiter beschäftigt ist, einen eigenen Arbeitsvertrag zu schließen? - Grundsätzlich wäre ich jetzt auch davon ausgegangen, dass die Überlassung eines Leiharbeiters auf 18 Monate befristet ist -.

19.10.2020 13:03 • x 1 #14


Lillibeth
Zitat von Herzenswaerme:
Dann habe ich es falsch aufgefasst, bitte entschuldige. All dies wird in der Güteverhandlung ohnehin zur Sprache kommen. Besteht denn nicht die Möglichkeit, mit der Firma, bei der Dein Mann bis zum 31.10. als Leiharbeiter beschäftigt ist, einen eigenen Arbeitsvertrag zu schließen? - Grundsätzlich wäre ich jetzt auch davon ausgegangen, dass die Überlassung eines Leiharbeiters auf 18 Monate befristet ist -.

Ja. Regulär 18 Monate. Und er ist erst seit letzter Woche da. Die Firma davor durfte 30 Monate weil IG Metall.
Leider stellen sie nicht direkt ein. Das ist ja das doofe an diesem System. Vorher wurde ihm ja auch die Übernahme zugesagt. Eigentlich sollte man echt die Finger von Zeitarbeit lassen, aber anders geht es heute fast gar nicht. Leider

19.10.2020 13:07 • #15


E
Nach 2,5 Fahren Beschäftigung zahlt nicht das Jobcenter (das ist für SLG II), sondern die Arbeitsagentur (ALG I). So iene kLage kann dauern, seit meiner letzen Kündgung sind 9 Monate her und wir haben noch kein Urteil, es steht erst ein Tremin für einen zweiten Kammertermin mit Zeugenladungen im November. Inzwischen habe ich bereits die Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber geschafft. Letzendlich komt man eigentlich eh nicht mehr zusammen oder es macht keinen Sinn. Nach erfolgreicher Klage wird man fertifgemacht, bis es dann arbeitsrechtlich eben wieder Grund zur Kündigung gibt. Abfindung ist immer das Beste.

20.10.2020 18:54 • #16


Lillibeth
Zitat von gefuehlsmensch:
Nach 2,5 Fahren Beschäftigung zahlt nicht das Jobcenter (das ist für SLG II), sondern die Arbeitsagentur (ALG I). So iene kLage kann dauern, seit meiner letzen Kündgung sind 9 Monate her und wir haben noch kein Urteil, es steht erst ein Tremin für einen zweiten Kammertermin mit Zeugenladungen im November. Inzwischen habe ich bereits die Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber geschafft. Letzendlich komt man eigentlich eh nicht mehr zusammen oder es macht keinen Sinn. Nach erfolgreicher Klage wird man fertifgemacht, bis es dann arbeitsrechtlich eben wieder Grund zur Kündigung gibt. Abfindung ist immer das Beste.

Mal gucken. Aber was passiert wenn er einen neuen Job bekommt. Muss er dann von Dich aus trotz der Kündigung nochmal kündigen ? Oder das Urteil abwarten ? Er kann ja nicht doppelt Geld bekommen

20.10.2020 19:08 • #17

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E
Solange kein Urteil gesprochen worden ist, muss er nicht kündigen. Es ist ja erst einmal anzunehmen, das das Arbeitverhälntnis beendet ist. Gesetzt den Fall, die Kündigung würde für unwirkam erklärt, müsste er dann ab Urteil innerhalb 3 Monaten entscheiden, wo er bleibt, also entweder die neue stelle behalten oder zurück zur alten. Erzielter Verdienst aus einer neuen Beschäftigung ist auf das nachzuzahlende Gehalt des alten Arbeitgeber anzurechnen.

20.10.2020 19:27 • x 1 #18


Lillibeth
Zitat von gefuehlsmensch:
Solange kein Urteil gesprochen worden ist, muss er nicht kündigen. Es ist ja erst einmal anzunehmen, das das Arbeitverhälntnis beendet ist. Gesetzt den Fall, die Kündigung würde für unwirkam erklärt, müsste er dann ab Urteil innerhalb 3 Monaten entscheiden, wo er bleibt, also entweder die neue stelle behalten oder zurück zur alten. Erzielter Verdienst aus einer neuen Beschäftigung ist auf das nachzuzahlende Gehalt des alten Arbeitgeber anzurechnen.

Oh, ok. Naja wir hoffen ja noch das sie sich einig werde. Danke Dir für die Infos!

20.10.2020 19:39 • #19


Herzenswaerme
Zitat von gefuehlsmensch:
Nach 2,5 Fahren Beschäftigung zahlt nicht das Jobcenter (das ist für SLG II), sondern die Arbeitsagentur (ALG I). So iene kLage kann dauern, seit meiner letzen Kündgung sind 9 Monate her und wir haben noch kein Urteil, es steht erst ein Tremin für einen zweiten Kammertermin mit Zeugenladungen im November. Inzwischen habe ich bereits die Probezeit bei einem neuen Arbeitgeber geschafft. Letzendlich komt man eigentlich eh nicht mehr zusammen oder es macht keinen Sinn. Nach erfolgreicher Klage wird man fertifgemacht, bis es dann arbeitsrechtlich eben wieder Grund zur Kündigung gibt. Abfindung ist immer das Beste.



... Jobcenter/Arbeitsagentur ... in jedem Fall würde er erst einmal von dort das Geld bekommen - bei Vorliegen aller Voraussetzungen -. Der entsprechende Antrag kann online gestellt werden, weil auch die Gewährung Zeit benötigt.

In Deinem eigenen Fall muss das Verfahren aber sehr kompliziert gewesen sein, in Arbeitsgerichtsprozessen ist das jedenfalls nicht der Normalfall, da dort, wie bereits geschrieben, der Beschleunigungsgrundsatz gilt. Die Dauer des Verfahrens hängt aber natürlich auch von der Komplexität des Falles ab. Sonst kann es auch durchaus vorkommen, dass z. B. die Kündigung noch im Gütetermin zurückgenommen wird ...
Bei allem anderen bin ich vollkommen bei Dir, wahrscheinlich würde es anschließend dann darauf hinauslaufen, dass man ihren Mann auf eine andere Art und Weise loswerden möchte. Ich kenne jedoch auch Fälle, bei denen es trotz vorangegangenem Gerichtsprozess danach harmonisch weiterging. Das hängt stark von den Umständen des Einzelfalles ab. In einem kleineren Unternehmen wird wahrscheinlich so lange gemobbt werden, bis man das Handtuch schmeißt.

Bei einer Berufung gegen ein arbeitsgerichtliches Urteil, wird sich das Verfahren aber natürlich weiter in die Länge ziehen.

Falls sich bis dato nichts geändert hat, können ältere Arbeitnehmer das Arbeitslosengeld I länger beanspruchen, allerdings wird auch hier darauf geschaut werden, wie oft und wie lange man in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum das Arbeitslosengeld bereits beansprucht hatte, sprich, ob man den eigentlich Anspruch nicht evtl. schon voll ausgeschöpft hat, weil dies wiederum bedeuten würde, dass man nur noch Hartz IV erhalten würde.

In jedem Fall entschuldigt, dass ich mich verschrieben habe.

21.10.2020 10:56 • x 1 #20


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