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Hallo,

ich habe dieses Jahr die ganzen Untersuchungen vom Arbeitsamt gehabt, ob ich arbeitsfähig bin. Jetzt hat der Amtsarzt gesagt, dass ich arbeitsunfähig bin, was mich erstmal gefreut hat.

Jetzt zu dem Hacken. Das Arbeitsamt sagt nun, das ich nicht arbeiten kann, steht mir auch kein Arbeitslosengeld mehr zu und schicken mich einfach zum Sozialamt.

Weis vielleicht jemand von euch, ob man da gegen angehen kann? Oder vielleicht was man da an (Geld-)Leistungen bekommt? Muß ich jetzt zur Tafel und mir da mein Essen abholen und mir meine Klamotten bei der Diakonie kaufen?

Ich sehe mich schon unter der Brücke hausen, hoffentlich hat wer von euch Tipps oder so.

MfG ichnicht

31.08.2009 09:40 • 03.09.2009 #1


14 Antworten ↓

G
Hallo ichnicht,

meines Wissens hast du da genau dieselben Ansprüche wie aus ALGII.
Schau mal hier nach: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/1aid.asp

Es passiert nur leider des öfteren, dass sich die beiden Ämter nicht einigen können, wer für den Betreffenden zuständig ist, und daher erstmal keiner zahlen will.

In diesem Fall erkundige dich bei den entsprechenden Foren, z.B. bei tacheles (s.o.).

Berichte mal, wie es weitergeht.

Alles Gute,
GastB

31.08.2009 10:08 • #2


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Jetzt stufen die mich auchnoch zum Sozialamt

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@ ichnicht....

hast Du meine PN nicht bekommen?

aber wie Gastb schon schrieb,Tacheles ist ein sehr gutes Forum,dort wird Dir weiter geholfen....


Sonnige Grüsse
Eva

31.08.2009 12:35 • #3


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Danke für die Antworten.

Ich hab noch im September Anspruch, danach ist ALG2 gekappt. Sozialamt soll sich laut dem Brief irgendwann mal bei mir melden und dann wird der Rest geregelt.

PNs guck ich nie nach, ich arbeite nur mit email und hab die benachrichtigung irgendwie nicht aktiviert. Hab die jetzt aber gelesen. Danke.

Noch fange ich mit nichts an. Hatte erstmal voll die Panik, hab schon mein Leben enden sehen, die Details erspar ich euch. Jetzt gehts aber wieder ich lass es auf mich zukommen, Dro. und Pillen kann ich ja jederzeit anfangen, aber solange es geht werde ich wohl noch durchhalten, wer weis was kommt.

MfG ichnicht

31.08.2009 13:32 • #4


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Zitat von ichnicht:
Ich hab noch im September Anspruch, danach ist ALG2 gekappt. Sozialamt soll sich laut dem Brief irgendwann mal bei mir melden und dann wird der Rest geregelt.

Darauf würde ich auf keinen Fall warten, sondern mich sofort beim Sozialamt melden!

Schließlich meldet sich selten jemand freiwillig bei jemandem, dem er Geld zu zahlen hat.

Deswegen solltest du aktiv am Ball bleiben, und das so rechtzeitig wie möglich. Es ist bereits September, und amtliche Mühlen mahlen langsam.
Ob das Sozialamt im Zweifel rückwirkend etwas bezahlt, weiß ich nicht - aber verlassen würde ich mich darauf auf keinen Fall.

Gruß,
GastB

01.09.2009 23:15 • #5


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Ich sehe das genauso....

geh selber zum Sozialamt, denn die Bearbeitung der Anträge dauert ja auch immer seine Zeit, aber Deine Kosten laufen trotzdem weiter.

Nachteile hast Du im Vergleich zwischen ALG2 und Sozialhilfe nicht...

wundert mich aber, dass die ARGE Dich so schnell ausmustert....
ich bin bis zur EU-Rente arbeitsunfähige Patientin der ARGE gewesen und musste nie zum Sozi.

02.09.2009 07:05 • #6


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Ich glaub der einzigste Unterschied zwischen Alg2 und Sozialhilfe besteht darin das bei der Sozialhilfe keine Rentenbeiträge gezahlt werden....





lg.Eva

02.09.2009 09:56 • #7


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Also wegen den Unterschieden wurde ich von dennen nicht aufgeklärt.

Hab mich aber heute durch die Behörden mal durchtelefoniert. Das Arbeitsamt hat mich tatsächlich einfachmal so bei der Krankenkasse abgemeldet, obwohl die selber geschrieben, dass es mit Sozi lange dauert. Hab aber bei der Kraka angerufen, bin ein Monat erstmal sowieso versichert.

Die vom Sozi meinen, dass ich da garnicht rein passe, weil meine Freundin arbeitsfähig ist und bei mir in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Die von ALG 2 wollen mich natürlich schnell loswerden und gehen auf die Erklärung des Paragrafen garnicht erst ein.

Die Frau von Sozi hat sich kompetent angehört und hat mir versprochen, dass sie das regelt und mich morgen anruft, bin ich mal gespannt.
Ansonsten muß ich halt zum Anwalt.

Einen großen Nachteil hab ich aber beim Sozi, da darf man kein Auto besitzen, das heißt, ich kann nicht mehr einkaufen, ich kann nicht mehr zu den Ärzten. Ich darf nurnoch zuhause verroten.

MfG ichnicht

02.09.2009 11:59 • #8


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geht es nicht mit dem Auto das Du es dann über deine Freundin laufen lassen kannst?

Gehe echt mal zum Anwalt und lasse Dich beraten oder frag bei Tacheles nach....


lg.Eva

02.09.2009 15:17 • #9


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Zitat von ichnicht:
Die vom Sozi meinen, dass ich da garnicht rein passe, weil meine Freundin arbeitsfähig ist und bei mir in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Dass sie arbeitsfähig ist oder dass sie arbeitet und zu viel verdient?

02.09.2009 15:32 • #10


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Wenn meine Freundin bei mir in der Bedarfsgemeinschaft ist, darf sie genauso wie ich kein Auto haben. Die Möglichkeit haben wir uns auch überlegt.

Nein, sie arbeitet momentan nicht, aber sie könnte, und sie wird sobald sie eine stelle gefunden hat. Und weil sie eben arbeitsfähig ist und mit mir in der BG lebt, dürfen die mich nicht aus ALG2 rausschmeißen, meinte die Sozi-Frau zumindest.

Ich blick bei dem ganzen eh nicht durch. Morgen warte ich noch die Zeit ab, in der die sich melden wollte, dann werde ich mal nachhacken. Wenn sich da nix ergibt, hab ich nen Anwalt gegenüber von meinem Fenster, werd ich da mal hin gehen.

MfG ichnicht

02.09.2009 21:04 • #11


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Das mit dem Auto kann ich mir so nicht vorstellen,deine Freundin bekommt ja weiterhin hartz4 warum sollte Ihr dann kein Auto zustehn.Alg2- Ihre Gesetze,Sozialhilfe-deine Gesetze.....

Lass Dich nicht unterkriegen und kämpfe für dein Recht .

Gibt es bei euch keine Beratungstellen vor Ort?


lg.Eva

03.09.2009 07:25 • #12


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Ihr lebt zusammen und Deine Freundin ist arbeitsfähig....somit greift automatisch Hartz4.

03.09.2009 10:09 • #13


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Wir haben bestimmt eine Beratungsstelle, ich hab bisher nur noch keine gefunden. Irgendwie sind die ganzen Träger dafür nicht zuständig wenn ich da mal anrufe.

Die Frau vom Sozi hat auch noch nicht angerufen. Die haben da wohl einen freien Tag, ist auch keiner drangegangen, als ich angerufen hab.

Naja, morgen werd ich mal nochmal da sturmklingeln und wenn sich dann nix ergibt, gehe ich halt Montag zum Anwalt und gut ist. Beim Umzug hat das auch gewirkt, da wollten beide Städte sich den schwarzen Peter zugeschoben. Mein Anwalt hat dennen jeweil einen Eilbrief mit Frist geschickt und schon haben die sich geeinigt. Ich weis nur nicht, ob der jetzige Anwalt was drauf hat, muß ich mal testen.

MfG ichnicht

03.09.2009 18:48 • #14


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Soweit ich weiß, nützt es in den allermeisten Fällen gar nichts, in einem dieser Ämter anzurufen. Mich wundert es, dass du überhaupt Telefonnummern gefunden hast. In vielen Städten gibt es gar keine oder nur eine zentrale Nummer, die praktisch kaum erreichbar und schon gar nicht mit jemand wirklich Zuständigem besetzt ist.

Man sollte oder muss sogar da selber hingehen. Sich anständig zurechtmachen und höflich, aber einigermaßen bestimmt auftreten.
Man kann auch jemanden mitnehmen, eine Begleitperson ist erlaubt - wenn auch oft nicht gern gesehen. Aber darauf kann man bestehen, außerdem kannst du das einfach und nachvollziehbar damit begründen, dass du unsicher bist, dich mit der Materie nicht auskennst und dich nachher oft schlecht erinnern kannst, was gesagt wurde. Am besten gleich dort Notizen machen. Falls der/die andere blöd guckt oder so, einfach sagen, dass du das sonst nachher vergisst - was bei diesen oft verwirrenden Informationen keineswegs unwahrscheinlich ist).

Der wichtigste Grund für das Mitnehmen einer Begleitperson wäre aber der, dass du einen Zeugen hättest für das, was der Sachbearbeiter m/w sagt.
Außerdem, falls deine Freundin mitgeht, ist sie ja immer irgendwie mit betroffen, wie man jetzt schon sehen kann, deswegen wäre es mehr als nachvollziehbar und akzeptabel, wenn du mit ihr dort hingehst.

Falls du Sozialleistungen vom Sozialamt beantragen willst und das Auto da nicht anerkannt wird, werden die wohl von dir verlangen, dass du es verkaufst und erstmal vom Erlös lebst. Ob sie das akzeptieren, dass du es deiner Freundin unmittelbar vor deiner Bedürftigkeit schenkst, ist fraglich. Im Prinzip nein. Im besonderen Fall könnte es vielleicht doch ... aber das sollten dann wirklich Fachleute entscheiden.

03.09.2009 19:43 • #15


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