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Hallo,
ich habe vor einiger Zeit bei der zuständigen Behörde meines Bundeslandes einen Antrag auf Opferentschädigung nach dem Sozialgesetzbuch gestellt.
Mich würde interessieren, ob es hier Leute gibt die einen ähnlichen Weg gegangen sind und ob sie davon berichten können wie solche Anträge behandelt werden.
Bei mir geht es um Misshandlung in der Kindheit, die ich aber nicht mit Beweisen belegen kann (wie zB Fotos von Verletzungen, Gerichtsurteile oder damalige Aussagen des Jugendamtes).Ich habe lediglich mein Wort und die Aussagen meiner Therapeutin + die Diagnosen die sie bei mir gestellt hat (PTBS und Depression).
Nun habe ich gelesen, dass solche Anträge auf Opferentschädigung oft Jahre brauchen und oft sogar abgelehnt werden und man vor Gericht gehen muss. Ich denke einen solchen Weg würde ich nicht einschlagen falls mein Antrag abgelehnt wird, weil mir dazu die Kraft fehlt.
ich habe vor einiger Zeit bei der zuständigen Behörde meines Bundeslandes einen Antrag auf Opferentschädigung nach dem Sozialgesetzbuch gestellt.
Mich würde interessieren, ob es hier Leute gibt die einen ähnlichen Weg gegangen sind und ob sie davon berichten können wie solche Anträge behandelt werden.
Bei mir geht es um Misshandlung in der Kindheit, die ich aber nicht mit Beweisen belegen kann (wie zB Fotos von Verletzungen, Gerichtsurteile oder damalige Aussagen des Jugendamtes).Ich habe lediglich mein Wort und die Aussagen meiner Therapeutin + die Diagnosen die sie bei mir gestellt hat (PTBS und Depression).
Nun habe ich gelesen, dass solche Anträge auf Opferentschädigung oft Jahre brauchen und oft sogar abgelehnt werden und man vor Gericht gehen muss. Ich denke einen solchen Weg würde ich nicht einschlagen falls mein Antrag abgelehnt wird, weil mir dazu die Kraft fehlt.
Gestern 13:31 • • 29.09.2025 #1