Pfeil rechts

Soulclaw90
Hallo,


Evtl kann mir jemand helfen denn ich Blicke gerade nicht durch,kurz zur Geschichte:
Ich mache seit 24.01.22 eine Maßnahme zur teilhabe am arbeitsleben die noch bis zum 21.ü6 geht und danach in eine Umschulung über geht.
Jetzt bekam ich o.g. Schreiben um Rückzahlung der zuviel gezahlten Fahrkosten in Zeiten wo ich krank geschrieben war bzw. In Quarantäne wegen corona war, aber auch für einen Feiertag.
Ok bis hierhin versteh ich es ja noch, es wurde zuviel gezahlt und lch soll es zurückzahlen.
Darunter steht ein Satz der mich verunsichert:
Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen ist deshalb ganz gemäß paragraph 48 SGB X aufzuheben.

Vorgeworfen wird mir das ich mich nicht AU gemeldet habe bzw nicjt informiert habe. Mir wurde jedoch vom schulungsträger mitgeteilt das ich die AU dorthin senden soll und mich dann dort auch melden soll was ich immer gemacht habe und mir wurde gesagt die AU's wurden an die Agentur für Arbeit weiter geleitet.

Was ich mich frage ist:
Bekomme ich jetzt garkeine Fahrtkosten mehr?
Für 22.06 habe ich bereits einen neuen Antrag für die Umschulung bekommen, das wäre ja separat zu sehen?
Wieso werden bei fehltagen die Kosten nicht einfach verrechnet? Soll ich jetzt alle paar Monate bei Krankheit nen Brief kriegen ?
Die Arge konnte mir keine richtige Antwort geben und am Montag frag ich beim Bildungsträger nochmal.
Aber kennt sich kemand aus wie das in dem Brief zu deuten ist? Heute ist keiner mehr von der arge da

18.06.2022 16:00 • 18.06.2022 #1


D
@Soulclaw90 zum besseren Verständnis, bevor ich etwas dazu sagen kann, erläutere doch mal, von wem Du die Fahrtkosten erstattet bekommen hast. Von der AfA oder dem Träger der Maßnahme? Derjenige der erstattet ist dann auch der Ansprechpartner.

Als ich mal in einer Maßnahme war, wurden die Fahrtkosten vom Träger erstattet und diese natürlich nur für die tatsächlichen Fahrten. Als ich dann AU war, bekam ich logischerweise keine erstattet.

18.06.2022 18:28 • #2


A


Aufhebungs- und Erstattungsbescheid

x 3


Soulclaw90
Von der agentur für arbeit

18.06.2022 19:14 • #3


D
@Soulclaw90 okay, also als Tipp für die Zukunft, verlasse Dich nicht darauf, dass ein Maßnahmenträger AU Bescheinigungen an die AfA (rechtzeitig) weiterleitet. Und auch bei der AfA ist Kompetenz kein Kriterium um dort Sachbearbeiter zu sein.
Daher habe ich immer AU Meldungen sowohl an den Träger als auch an die AfA gesendet. Bei der AfA geht das wunderbar online und man bekommt auch eine Eingangsbestätigung. Damit war ich immer auf der sicheren Seite.

So wie ich das mit dem Aufheben der Leistung verstehe, kann es sein, dass Du die Leistung eventuell neu beantragen musst. Sicher ist nur eines, wenn Dir Leistungen zustehen, dann müssen sie auch gezahlt werden. Früher oder Später.

18.06.2022 19:53 • #4