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P
Ahoi an euch.
Ich brauche mal ein Rat. Und zwar hat mir Grad n Bekannter geschrieben dass der heute bei ner Therapie War und die Therapeutin meinte wenn die Tabletten nicht anschlagen und die Therapie auch nicht dann sieht die sich gezwungen den einzuweisen. Würde das also gehen gegen seinen Willen? Der hat ja noch seine 7 Sinne beisammen. Der ist völlig aus dem Häuschen und will die Therapie beenden.
LG aus Berlin

edit: kam Grad ne SMS... es sind Probe Sitzungen und der will keine Therapie da anfangen.

19.10.2015 10:36 • 11.08.2016 #1


9 Antworten ↓


Luna70
Was hat dein Bekannter denn für ein Problem?

Die Regelungen für eine Zwangseinweisung sind sehr streng. So einfach ist das nicht, derjenige muss sich selbst oder andere gefährden und ein Vormundschaftsrichter muss hinzugezogen werden.

19.10.2015 10:48 • x 6 #2


A


Bräuchte ein Rat über Zwangseinweisung

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P
Ich weiß nicht. Ich muss den mal fragen. Auf jeden Fall Danke dir für die Antwort. Das ist eigentlich sehr Aussagekräftig. Ich schreib sobald ich sein Problem weiß.

19.10.2015 10:52 • #3


M
Wenn er Selbstmordgedanken bzw-vorhaben geäußert hat, dann reicht das eventuell aus. Mich wollten die auch einweisen. Zum Schluss reiche aber noch der Handschlag. Und ich musste versprechen, das ich keine Dummheit mache.

19.10.2015 15:20 • x 2 #4


laribum
bei suizidgedanken bzw Äusserungen gibt es definitiv eine Zwangseinweisung. Ein Handschlag ist schon mehr als Fahrlässig.

19.10.2015 17:36 • #5


M
Es hat wohl gereicht.

19.10.2015 17:40 • #6


P
Der hat sich immer noch nicht gemeldet. Vielleicht schon eingewiesen. Also dem sein Therapeut hätte ich was gehustet wenn der mir so gekommen wäre.

30.10.2015 05:38 • #7


T
Er hat bestimmt gesagt das er Selbstmordgedanken hat, da beißt sich dann ein Therapeut dran fest.

12.11.2015 03:30 • #8


7th Galahad
Ich hoffe der Threads ist nicht zu alt, um ausgegraben zu werden.

Vermutlich ist dein Bekannter längst wieder raus, aber da ich die Erfahrung selbst gemacht habe.. Bei Selbstmordabsichten ist der Therapeut nahezu verpflichtet, eine Zwangseinweisung vorzunehmen. Ich habe auch mein Versprechen gegeben, nichts zu unternehmen - Leider erfolglos. Solltest du dir nämlich doch was antun und vorher bei deinem Therapeuten gewesen sein (es vielleicht sogar angekündigt haben), kann sich dieser strafbar machen. Damit gehen Therapeuten quasi auf Nummer sicher.

Sollte man solche Gedanken haben, rate ich trotzdem dazu, es dem Therapeuten zu sagen. Eine Zwangseinweisung ist eine gute Gelegenheit, auf dem Bett zu sitzen, aus dem Fenstern zu sehen, möglicherweise auch mit anderen darüber zu reden, und von seinem unwürdigen Vorhaben zurück zu treten.

11.08.2016 04:34 • x 1 #9


P
Was nun ist weiß ich nicht. Da ich kein Bock habe dauernd hin und her zu schreiben.
Ich habe ihm gesagt der soll sich hier anmelden und selbst schreiben. Das ist eh schon so ätzend für mich am Handy hier zu schreiben. Was da nun draus wurde weiß ich nicht. Ich habe auch kaum Kontakt mehr.

11.08.2016 05:05 • #10


A


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