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K
Liebe Leute,
ich studiere und bin demnach noch (privat) über meine Eltern krankenversichert, werde aber bald 25 und muss mich dann selbst privat-krankenversichern und sobald ich mit dem Studium fertig bin kann ich dann in eine gesetzliche KV wechseln.
Schön und gut, dacht ich bisher. Nur hat mir jetzt der Versicherungsfritze erzählt, dass ich nach einer Psychotherapie von keiner KK mehr genommen werde und das sauschwierig für mich wird, ich quasi viel mehr bezahlen muss als alle anderen für sehr viel weniger Leistung - falls mich denn überhaupt jemand nimmt. Der hat mir richtige Horrorszenarien ausgemalt...
Hat da einer von euch Erfahrung mit? Ist das wirklich so katastrophal?

liebe Grüße

25.01.2014 11:33 • 27.01.2014 #1


23 Antworten ↓


P
Wieso das denn? Du kannst dich doch als Studentin gesetzlich krankenversichern. Warum willst du dich denn privat versichern? Falls das nicht geht, musst du halt einen Job annehmen und dich darüber gesetzlich versichern. Aber ich wüsste jetzt nicht, warum man sich nicht gesetzlich versichern darf. Was kannst du denn dafür, dass deine Eltern privat versichert sind?

25.01.2014 11:47 • #2


A


Krankenversicherung abschließen

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I
Wenn du dich gesetzlich versicherst, spielen Vorerkrankungen keine Rolle. Nur die privaten (und in meinen Augen sehr unsozialen Krankenkassen) dürfen entscheiden, wen sie nehmen.

25.01.2014 12:04 • #3


C
Sind deine Eltern selbststaendig?

Dann koennte er dich geringfuegig anstellen und dich in der gesetzlichen anmelden oder du suchst dir gleich neben dem Studium sozialversicherungspflichtigen Job.

25.01.2014 12:21 • #4


K
@Kataro-Fee : Mal zum Verständnis : Bist Du tatsächlich privat krankenversichert ? Ich habe eher den Eindruck, dass Du in der gesetzlichen Krankenkasse Deiner Eltern familienversichert bist. Es ist richtig, das die beitragsfreie Familienversicherung endet, wenn Du 25 bist. Dann musst Du den Studentenbeitrag zahlen, aber der ist bezahlbar.

Es ist auch richtig, dass der Abschluss einer privaten Krankenversicherung vorsichtig formuliert problematisch ist, wenn jemand wegen psychischer Probleme behandelt wird oder wurde. Aber warum denn privat versichern ? Du kannst auch nach dem Studium in der gesetzlichen bleiben, gegebenfalls freiwillig versichert.

Wenn Du doch privat versichert bist, dann kannst Du nicht so einfach in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Es sei denn, Du bist im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit pflichtversichert. Achtung : Private dann rechtzeitig kündigen, dass geschieht keineswegs automatisch ! ( Kündigungsfrist drei Monate nach Eintritt der Pflichtversicherung beachten).

Wenn Dein Studium endet muss Dich Deine private weiterversichern, sofern Du nicht in eine gesetzliche kommst. Gegebenfalls entfallen Vergünstigugen für Studenten und Du musst aud diesem Grund mehr zahlen, aber sie müssen
Dir vergleichbaren Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung anbieten, auch wenn sie nicht so gerne wollen.

Du brauchst keine Angst vor Horrorprämien wegen der Vorerkrankungen zu haben, solange Du den bestehenden Versicherungsschutz nicht erhöhen oder erweitern willst.

Dein Versicherungsvertreter belastet sich offensichtlich nicht mit Sachkenntnis, nun denn.

@Frau Island: Völlig richtig, die privaten Krankenversicherungen sind unsozial, es handelt sich halt um auf Gewinn ausgerichtete Unternehmen....

25.01.2014 12:51 • #5


K
ich bin privat krankenversichert, weil meine Eltern Beamte sind und die sind halt privat versichert. am Anfang vom Studium musste ich mich dann entscheiden, ob ich privat über sie versichert bleibe oder mich selbst gesetzlich versichere. Hab mich für ersteres entschieden und kann, solange ich studiere, auch nicht mehr wechseln. Ich muss mich also mit 25 im Studententarif privat versichern.
Alle Fragen geklärt?

25.01.2014 18:06 • #6


K
Ja, Frau Fee. Deine Eltern sind Beamte mit Anspruch auf Beihilfe, den hast Du auch, vermutlich in Höhe von 80 %,brauchst also nur 20% privat abzusichern. Aber mit 25 entfällt Dein Beihilfeanspruch ( in der Regel, es gibt Ausnahmen). Dann musst Du auf 100 % aufstocken, sonst bist Du gnadenlos unterversichert. Geht aber ohne Gesundheitsprüfung, wenn man die Umstellung innerhalb von 6 Monaten beantragt.

25.01.2014 18:14 • #7


I
Ich würde mich nicht privat versichern. Vor einigen Jahren hätte ich das damals (weil ich mal kurzzeitig selbständig war) machen können. Aber ich finde das irgendwie ungerecht. Ich will nicht beim Arzt besser als andere behandelt werden. Ich bin dann freiwillig in der gesetzlichen geblieben.

25.01.2014 19:22 • #8


K
Das wäre natürlich super, aber der Mann arbeitet ja für diese private KV und hat mir erklärt, ich müsste dann 'nen neuen Fragebogen ausfüllen - obwohl die meine Krankheitsdaten ja eh alle schon habe. Haben für meine Therapie ja schon geblecht ^^

@islandfan: seh ich ähnlich wie du, aber wie ich mich versichere, kann ich mir nicht mehr aussuchen. Dass ich nach dem Studium mich gesetzlich versichere, ist klar. Und wie sieht das mit der gesetzlichen KV nach dem Studium aus? Da passiert mir als Therapiertem nix Schreckliches?

puh, ich hab davon so keine Ahnung...

25.01.2014 20:01 • #9


B
Zitat von Katatro-Fee:
Und wie sieht das mit der gesetzlichen KV nach dem Studium aus? Da passiert mir als Therapiertem nix Schreckliches?


Nee, passiert nichts, denn gesetzliche KV's müssen aufnehmen,
das ist im Grundgesetz so verankert.
Auch dann, wenn man seinen ganzen Kopf mit all den verknoteten
Nerven, schon länger unter dem Arm trägt ...

25.01.2014 20:25 • #10


K
@Beo: Das stimmt nur teilweise. Sie müssen nur diejenigen aufnehmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, zb. einer Pflichtversicherung durch ein Arbeitsverhältnis. Wenn dies der Fall ist müssen sie allerdings, eine Risikoprüfung wie in der privaten KV gibt es nicht. Wenn jemand aber bereits jahrelang privat versichert ist und sich nun freiwillig gesetzlich versichern möchte, dann müssen und dürfen sie ihn nicht nehmen.

@Fee : Für Dich ist wichtig dass Du mit Deinen Eltern klärst, wann genau Dein Beihilfeanspruch endet. Wenn Du die Umstellung in 100 % Schutz innerhalb von sechs Monaten beantragst, müssen sie Dir diesen ohne Gesundheitsprüfung einrichten. Wenn Dein Vertreter waa anderes erzählt, hat er keine Ahnung ( wie so viele Versicherungsvertreter, leider) Verpasst Du diese Frist, müssen sie auch erhöhen, können Dir für den erhöhten Teil aber gemeine Zuschläge aufbrummen.

25.01.2014 21:15 • #11


G
Zitat von Kater Carlo:
Wenn Dein Vertreter waa anderes erzählt, hat er keine Ahnung ( wie so viele Versicherungsvertreter, leider) Verpasst Du diese Frist, müssen sie auch erhöhen, können Dir für den erhöhten Teil aber gemeine Zuschläge aufbrummen.
Vielleicht hat er doch Ahnung, bzw. das Wissen, dass er bei einem höheren Beitrag mehr Provision bekommt?
Oder dass er bei einer Verlängerung des Vertrags keine Provision bekommt, wenn es sich aber um einen neuen Vertrag - mit Gesundheitsprüfung - handelt, dann eben doch?

Man darf Leuten, die auf Provisionsbasis arbeiten, grundsätzlich nicht ungeprüft glauben.

25.01.2014 21:25 • #12


K
Wenn die Fee ihren Vertrag auf 100 % umstellt, handelt es nicht um einen neuen Vetragsabschluss, sondern um eine Änderung eines bestehenden Vertrages. Provision bekommt er aber, da sich mit der Umstellung auch der Beitrag erhöht.

25.01.2014 21:31 • #13


G
Zitat von Kater Carlo:
Wenn die Fee ihren Vertrag auf 100 % umstellt, handelt es nicht um einen neuen Vetragsabschluss, sondern um eine Änderung eines bestehenden Vertrages. Provision bekommt er aber, da sich mit der Umstellung auch der Beitrag erhöht.

Ja, eben. Aber die Provision fällt doch umso höher aus, je höher der Beitrag wird, oder nicht?
Und der Beitrag fällt höher aus, wenn sie eine Gesundheitsprüfung machen, oder?

25.01.2014 21:41 • #14


K
Ja, theoretisch schon, auch die Beitragszuschläge, die Fee zahlen müsste, würden verprovisioniert.

Aber wenn sie auf den Kater und nicht auf den fragwürdigen Vertreter hört, kommt es nicht soweit.

25.01.2014 21:47 • #15


B
Huhu Kater Carlo

Das stimmt natürlich, die gesetzlichen Grundlagen müssen gegeben sein.

Aber die Krankenvorgeschichte/Gesundheitszustand darf bei gesetzlichen
KV's keine Rolle spielen.

PS:
Richtig interessant wird es, wenn man mit einer psychischen Erkrankung
eine Lebensversicherung abschliessen will . . .

26.01.2014 13:13 • #16


G
Zitat von Beobachter:
Aber die Krankenvorgeschichte/Gesundheitszustand darf bei gesetzlichen KV's keine Rolle spielen.

Deswegen soll sie sich ja nicht von dem Vertreter der privaten Versicherung bequatschen lassen
Zitat von Kataro-Fee:
Das wäre natürlich super, aber der Mann arbeitet ja für diese private KV
sondern sich lieber gesetzlich versichern.

Die privaten Versicherungen werden im Laufe des Älterwerdens immer teurer, und zwar häufig 4x so viel, manchmal auch 8x so viel wie am Anfang. Die niedrigen Beiträge am Anfang sind nur das Lockmittel.

26.01.2014 14:10 • #17

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K
@Beo: Richtig, eine Gesundheitsprüfung gibt es in der GKV nicht. Sie müssen jeden nehmen, der die Voraussetzungen entsprechend Sozialgesetzbuch erfüllt.

Lebensversicherung mit psychischer Vorerkrankung ? Kommt natürlich auf den einzelnen Fall an, ist oft aber machbar. Wer dagegen eine Lebensversicherung mit zusätzlicher Berufsunfähigkeitsversicherung ( an sich sehr sinnvoll, allerdings nicht billig ) abschließen will, der guckt meist in die Röhre. Ablehnung.

Zum Glück habe ich meine Personenversicherung vor über 20 Jahren abgeschlossen, damals war ich noch nicht so bekloppt wie jetzt.

26.01.2014 21:02 • #18


B
Hätte ich vor 20 Jahren noch daran geglaubt, dass ich jemals
so alt werde wie ich heute bin, dann hätte ich mich wohl auch
irgendwie besser versichert . . .

26.01.2014 21:11 • #19


K
@Gast B : Deine Aussage bezüglich der Beitragserhöhungen im Alter ist nicht unbegründet, jedoch - untypisch für Dich - undifferenziert. Gerade in den letzen 15 Jahren hat hier der Gesetzgeber mehrfach eingegriffen zum Schutz der Versicherten.

Und bitte eines nicht vergessen : Viele Arztpraxen und sogar Kliniken wären ohne gut zahlende Privatpatienten schon pleite.

26.01.2014 21:44 • #20


A


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