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Hallo liebes Forum
ich habe mal eine Frage an euch. Ich habe leider das Pech gehabt, dass meine Therapie in erster Instanz abgelehnt wurde. Das heißt, die Gutachterin meinte, meine Therapeutin wäre genau so wenig in der Lage wie alle anderen Therapeuten vor ihr, mir zu helfen. Ich fand das eine Unverschämtheit, denn ich habe aus jeder meiner Therapie Bausteine mitgenommen die mir geholfen haben. Auch die Therapeutin fand das sehr ärgerlich.

Meine Therapeutin hat sehr genau begründet, was wir machen wollen und es wäre auch ein anderes Verfahren als zuvor. Das hat die Gutachterin allerdings in ihrer Ablehnung übersehen. Ich habe jetzt VT beantragt, war zuvor in einer Gruppentherapie (tiefenpsychologisch) (die wurde anfang des JAhres genehmigt und war aber, da es mir sehr schlecht ging, nicht ausreichend. So haben wir uns darauf geeinigt, die Gruppentherapeutin und ich, dass ich wechseln sollte) und davor hatte ich schon mal eine VT die aber bis auf zwei Wochen dann genau zwei JAhre her gewesen wäre. Soweit ich weiß darf man das Therapieverrfahren auch außerhalb der zweijahresfrist wechseln, oder ist das jetzt alles anders?

Da es mir wirklich sehr schlecht geht und ich nicht weiß, wie ich die nächsten Wochen arbeitstechnisch überstehen soll (bin selbstständig) hoffe ich, dass mein Widerspruch durchgeht.
Diesen habe ich vor fünf Wochen zusammen mit der Therapeutin eingereicht und es kommt dann nun zum Obergutachterverfahren.
Wie lange dauert so etwas?
Ich stehe nur noch neben mir, habe Schmerzen und bin völlig überfordert. Ich schaffe noch mein Pensum, aber ich habe das GEfühl, das geht nicht mehr lange gut.
Krank schreiben lassen kann ich mich ja nicht und eine Klinik wäre genauso schwierig eben wegen der Freiberuflichkeit.

Hat jemand Erfahrung?

Liebe Grüße
Gusta

17.10.2017 14:31 • 18.10.2017 #1


3 Antworten ↓


F
Zitat von augusta77:
Krank schreiben lassen kann ich mich ja nicht und eine Klinik wäre genauso schwierig eben wegen der Freiberuflichkeit.


Da bleibt meiner Meinung nach nur eine medikamentöse Behandlung z.B. ein beruhiges Antidepressivum z.B. Amitriptylin.

17.10.2017 18:48 • #2


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Therapie von Gutachterin abgelehnt

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YesItsMe0
Meine Folgetherapie in Einzelstunden wurde genehmigt obwohl ich sie nicht wirklich gebraucht habe. Was wohl im Antrag hilfreich war: Das mein Arzt auf Kosten hingewiesen hat die durch eine Nichtgenehmigung der Krankenkasse möglicherweise entstehen würden, da ich dann möglicherweise in eine Klinik gemüsst hätte falls ich Rückfällig wäre.

geht wohl ab wenn die Kassen das Wort Kosten hören.

17.10.2017 19:42 • #3


A
Was die Therapeutin im Einzelnen geschrieben hat, weiß ich nicht.

Einen Termin beim Psychater habe ich noch am Ende des Monats. Eigentlich wollte ich den absagen, weil ich eh keine Medikamente nehmen will und mit Therapie auch keine bräuchte.
Auch meinte die Psychaterin beim ersten Termin, dass ohne Therapie die Medikamente (Citalopram oder so?) nicht wirklich sinnvoll wären.
Allerdings sähe das bei einer Ablehnung ja anders aus.

Mich interessiert auch, wie lange darf sich so ein Ober-Gutachter Zeit lassen? Haben die keine Fristen?

18.10.2017 08:47 • #4