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Hallo,

Ich wurde am Anfang des Jahres von meinem Arbeitgeber gekündigt. Ich hatte bereits zu diesen Zeitpunkt schwere Depressionen, aber habe trotzdem weitergearbeitet, bis mir eben die Kündigung überreicht wurde.

Nach der Kündigung ging ich zum Arzt, der mich gleich krankgeschrieben hat. Also kriege ich eben seit dem Zeitpunkt wo ich gekündigt wurde Krankengeld, was mittlerweile fast 12 Monate sind.

Nach ein-einhalb Jahren kriegt man ja kein Krankengeld mehr, sondern kriegt dann Rente oder eben Hartz IV.

Meine Frage wäre jetzt, wenn ich noch krankgeschrieben werden würde, solange bis die ein-einhalb Jahre rum sind, und dann danach wieder arbeitsfähig wäre und arbeiten gehen würde, wie es dann wäre wenn ich dann nach ein paar Jahren wieder langzeitkrank werden würde.

Sagen wir mal ich würde 3 oder 4 Jahre wieder durcharbeiten können, und danach arbeitsunfähig sein, würde dann man wieder ein-einhalb Jahre lang krankengeld kriegen, oder würde ich dann gleich Rente bekommen, oder müsste mich sonst eben arbeitslos melden.

Sprich ist es so wenn man einmal ein-einhalbjahre Krankengeld bekommen hat, das man es dann niewieder kriegt, selbst wenn man danach wieder mal eine zeitlang gearbeitet hat.

Wäre dankbar für Aufklärung

17.10.2017 12:22 • 19.10.2017 #1


3 Antworten ↓


E
Hat ein neuer Dreijahreszeitraum begonnen und bei Ihnen tritt dasselbe Leiden wieder auf, wegen dem Sie bereits einmal 78 Wochen arbeitsunfähig waren, beginnt der Anspruch auf Krankengeld von vorne. Dazu müssen Sie aber weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse und entweder sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitssuchend sein. Und in der Zwischenzeit darf Sie für mindestens sechs Monate kein Arzt wegen dieser einen speziellen Erkrankung krankgeschrieben haben.

17.10.2017 12:43 • #2


A


Frage bezüglich krankengeld bei Langzeitarbeitsunfähigk

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I
Jo si ist es. Hab auch schon einmal die Maximaldauer Krankengeld gekriegt und nach neuerlichem Erfüllen der Voraussetzungen (siehe oben) wieder für kurze Zeit (länger war nicht nötig, wäre aber gegangen).

19.10.2017 22:28 • #3


F
Man bekommt übrigens keine Rente wenn man die maximale Dauer Krankengeld bezieht. Arbeitsunfähugkeitsrente muss man beantragen und die wird in der Regel erst einmal abgelehnt. Dann geht man in den Widerspruch und der wird zu 60 % ebenfalls abgelehnt. Auch Prozente beim Versorgungsamt haben darauf heutzutage keinen Einfluss mehr.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wurde, muss man vor dem Sozialgericht klagen. Alles in allem ein Prozedere von Jahren.

19.10.2017 22:56 • #4