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W
Hallo liebe Mitglieder
Ich habe ein Problem was mich sehr belastet und zwar habe ich eine Angststörung und eine nicht gerade leichte Angststörung mit Waschzwang und anderen Handlungen die mich ziemlich fertig machen. Naja auf jeden Fall wollte ich einen Weg finden da rauszukommen und habe alles getan was ich tun muss um das zu erreichen was ich erreichen wollte.

Und zwar Komma wollte ich eine Auskunftssperre einrichten lassen damit ich endlich zur Ruhe kommen kann und da ich mit meiner Aussage alleine nicht an eine Ausgangssperre kam dachte ich muss ich mehr tun und habe dann ein altes Thema wieder aufgewärmt.

Man muss es jetzt nicht verstehen aber ja ich habe eine Anzeige erstattet gegen eine Person die zu allem fähig ist.
Ich hatte eigentlich nicht vor diese Anzeige zu erstatten da ich Angst hatte dass ich damit nur alles schlimmer mache.
Denn der Typ den ich angezeigt habe der ist zu allem fähig. Er hat mir sogar mal eine P. vor den Kopf bzw Körper gehalten letztes Jahr.

Ich dachte ich habe jetzt meine Ruhe doch stattdessen fühle ich mich noch mieser.
Ich habe die Anzeige gestern erstattet und nun wird die nächsten Tage vermutlich jemand zu ihm gehen und eine Hausdurchsuchung machen.

ich habe zwar bisher noch keine Auskunft Sperre doch denke ich dass er bisher noch nicht wusste wo ich lebe.
Doch bei der Anzeige musste ich auch meine Adresse angeben und jetzt habe ich echt Angst irgendwie dass er mir was antun würde.

was ist wenn er jetzt noch mehr Hass auf mich kriegt und mich umbringt... ich weiß nicht ob ich übertreibe ob ich verrückt bin oder ob es einfach Realität ist .

und ganz unabhängig jetzt davon ob er mir was antut, was denkt ihr wird passieren wenn ich jemanden angezeigt habe der mich psychisch fertig machen wollte und mir Mord drohte?
Was wird passieren wenn man bei ihm eine P. findet und was wird passieren wenn man keine findet?

was schätzt du wie lange ich mit diesem Thema mich noch rumschlagen muss und wann es abgeschlossen ist?
Was würde passieren wenn ich nicht zu Gericht gehen würde falls es zu einem Gerichtstermin kommt?
ich will einfach nicht mehr sehen ich will damit abschließen die Anzeige habe ich nur erstattet um erfolgreicher zu sein bezüglich der Auskunftssperre damit er nicht wissen kann wo ich mich aufhalte....

Danke an jeden der mich hier berät

Liebe Grüße

27.01.2018 01:48 • 01.02.2018 #1


24 Antworten ↓


L
Alles richtig gemacht. Der Typ ist assozial.

27.01.2018 02:25 • x 1 #2


A


Anzeige war ein Fehler?

x 3


Luna70
Herzlich willkommen hier bei uns im Forum.

Hast du denn einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zur Unterstützung? Es wäre bestimmt gut, wenn du da fachkundige Hilfe hättest. Es gibt Beratungsstellen für Frauen, die Gewalt ausgesetzt waren, das findest du bestimmt übers Internet. Oder du fragst im nächsten Frauenhaus, die wissen das auch.

Auf jeden Fall ist es richtig, dass du dich wehrst. Die Polizei muss deine Adresse doch geheim halten, das kann ich mir echt nicht vorstellen, dass die die Anschrift eines Opfers preis geben. Frage doch den Beamten, du hast doch sicher eine Karte von ihm oder ihr bekommen.

Was was hast du ihn denn konkret angezeigt, also wegen welcher Straftat? Körperverletzung?

27.01.2018 10:58 • x 2 #3


Schokopudding
Hallo,

möchte mich Luna anschließen. Alles richtig gemacht!

Auch ich würde mich an Beratungsstellen wie Weißer Ring, für Frauen mit Gewalterfahrung, Frauenhaus (zB https://www.frauen-gegen-gewalt.de/aktuelles.html) wenden, die sind darauf spezialisiert und unterstützen einem bei vielen Themen inklusive dem rechtlichen Aspekt.

Gibt es abseits davon Familie, Freundinnen etc., die dich unterstützen können?

Liebe Grüße
Schoko

27.01.2018 12:38 • x 1 #4


W
Okay danke
Mhm ok wie lange dauert es vermutlich mit dem rechtlichen?
Und was würde passieren wenn ich einfach verschwinden würde?
Ich wollte nämlich schon lange weg und zu ner Freundin...
Paar Wochen zu ihr und die Briefe einfsch nicht beantworten.

Ich weiß klingt mies, aber ich bin mit allem einfach überfordert.
Und will mit der Anzeige nichts mehr zu tun haben.
Ich hätte mir da wohl vorher Gedanken drüber machen sollen...Obwohl hab ich ja auch, aber ich wusste nicht das es mir danach so geht wie jetzt.

Würde die Polizei mich suchen oder bestrafen wenn ich einfach nicht erscheine?

27.01.2018 12:44 • #5


W
Zitat von Luna70:
Herzlich willkommen hier bei uns im Forum.

Hast du denn einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zur Unterstützung? Es wäre bestimmt gut, wenn du da fachkundige Hilfe hättest. Es gibt Beratungsstellen für Frauen, die Gewalt ausgesetzt waren, das findest du bestimmt übers Internet. Oder du fragst im nächsten Frauenhaus, die wissen das auch.

Auf jeden Fall ist es richtig, dass du dich wehrst. Die Polizei muss deine Adresse doch geheim halten, das kann ich mir echt nicht vorstellen, dass die die Anschrift eines Opfers preis geben. Frage doch den Beamten, du hast doch sicher eine Karte von ihm oder ihr bekommen.

Was was hast du ihn denn konkret angezeigt, also wegen welcher Straftat? Körperverletzung?


-----------

Ne er hat mich ja nicht verletzt aber bedroht . Also psychisch verletzt schon aber nicht körperlich.

Und wie das jetzt gewertet wurde weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr.
Ich war ziemlich durcheinander und hab vergessen was der Beamte genau sagte.

Aber sicher ist, dass ich erwähnt hab das er mir drohte und mich psychisch fertig machen wollte. Und das mit der Pistole eben also das er eine hatte und sie auf mich hielt.

27.01.2018 12:50 • #6


stuttgarter10
Du kannst die Anzeige auch zurückziehen. Nur ist diese Art der Bedrohung nicht hinnehmbar und sollte durch die Polizei überprüft werden. Ist die Waffe echt? Woher hat er die Waffe? Besitzt er ein Waffenschein?

27.01.2018 13:28 • x 1 #7


E
Wenn du auf einer Polizeiwache eine Anzeige erstattest bekommst du dort normalerweise einen Durchschlag dessen was du dort angezeigt hast. Da steht eingentlich alles drauf was vorgefallen ist ( bzw. Was du zu Protokoll gegeben hast wer die Anzeige aufgenommen hat Datum Uhrzeit usw..

27.01.2018 13:37 • #8


W
Zitat von stuttgarter10:
Du kannst die Anzeige auch zurückziehen. Nur ist diese Art der Bedrohung nicht hinnehmbar und sollte durch die Polizei überprüft werden. Ist die Waffe echt? Woher hat er die Waffe? Besitzt er ein Waffenschein?

-------

Und wenn ich sie zurück ziehe was ist dann?
Bin ich dann aus der Sache raus?

Mir geht es darum halt das ich das Thema abschließen kann und nicht in 3 Monaten noch nen Brief kriege wo drin steht das ich erscheinen muss und alles wieder hoch kommt.

Ich hab einfach zu wenig überlegt und gedacht eine Anzeige würde mein Gewissen beruhigen. Aber stattdessen fühle ich mich jetzt noch schlechter.

27.01.2018 14:51 • #9


W
Zitat von Emelieerdbeer:
Wenn du auf einer Polizeiwache eine Anzeige erstattest bekommst du dort normalerweise einen Durchschlag dessen was du dort angezeigt hast. Da steht eingentlich alles drauf was vorgefallen ist ( bzw. Was du zu Protokoll gegeben hast wer die Anzeige aufgenommen hat Datum Uhrzeit usw..

----

Und was bringt mir das in meiner Situation dann?

27.01.2018 14:52 • #10


W
Zitat von Luna70:
Herzlich willkommen hier bei uns im Forum.

Hast du denn einen Anwalt oder eine Beratungsstelle zur Unterstützung? Es wäre bestimmt gut, wenn du da fachkundige Hilfe hättest. Es gibt Beratungsstellen für Frauen, die Gewalt ausgesetzt waren, das findest du bestimmt übers Internet. Oder du fragst im nächsten Frauenhaus, die wissen das auch.

Auf jeden Fall ist es richtig, dass du dich wehrst. Die Polizei muss deine Adresse doch geheim halten, das kann ich mir echt nicht vorstellen, dass die die Anschrift eines Opfers preis geben. Frage doch den Beamten, du hast doch sicher eine Karte von ihm oder ihr bekommen.

Was was hast du ihn denn konkret angezeigt, also wegen welcher Straftat? Körperverletzung?

-----

Hab gerade nochmal geschaut Straftatbestand ist Bedrohung (Park 241 StGB)

27.01.2018 15:50 • #11


stuttgarter10
Zitat von Warumbinichnurso:
-------

Und wenn ich sie zurück ziehe was ist dann?
Bin ich dann aus der Sache raus?

Mir geht es darum halt das ich das Thema abschließen kann und nicht in 3 Monaten noch nen Brief kriege wo drin steht das ich erscheinen muss und alles wieder hoch kommt.

Ich hab einfach zu wenig überlegt und gedacht eine Anzeige würde mein Gewissen beruhigen. Aber stattdessen fühle ich mich jetzt noch schlechter.

Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Du scheinst überfordert zu sein! Aufgrund deines Alters wollte ich fragen, ob du in deiner Situation z.B. mit deinen Eltern sprechen kannst, oder eine Vertrauensperson um Hilfe bitten könntest?

27.01.2018 16:05 • #12


E
Darum ging es mir

Ne er hat mich ja nicht verletzt aber bedroht . Also psychisch verletzt schon aber nicht körperlich.

Und wie das jetzt gewertet wurde weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr.
Ich war ziemlich durcheinander und hab vergessen was der Beamte genau sagte.

Es gibt straftatbestände da kannst du zurück ziehen und welche bei denen besteht ein öffentliches Interesse da kannst du dann zwar zurück ziehen aber die Staatsanwaltschaft ermittelt trotzdem weiter. Sollte es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommen wirst du als Zeuge geladen. Reagierst du darauf nicht bzw. tauchst du nicht auf gibt es ein Ordnungsgeld und du wirst ggf. auch mit polizeilicher Hilfe zum Gericht gebracht. Da kannst du dann von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen aber einfach nicht hingehen und hoffen dass sie dich vergessen is nicht.

27.01.2018 16:12 • #13


Icefalki
Kannst die Anzeige nicht mehr zurüchnehmen, zumindest hab ich das im Internet gefunden.

Die Bedrohung (§ 241 StGB) ist dagegen kein Antragsdelikt. Haben Sie wegen einer Bedrohung Strafanzeige erstattet, so können Sie diese Anzeige nicht zurücknhemen. Wegen dieser Straftat würde also auch in jedem Fall weiter ermittelt werden.

Du fühlst dich doch eh von ihm bedroht. Insofern wehrst du dich doch, andere Möglichkeiten gibt es ja nicht. Wenn der so drauf ist, haben vielleicht andere auch schon Anzeige erstattet. Und glaub mir, wenn da mal die Polizei gegen einem ermittelt, hat der auch schlaflose Nächte.

Solche Typen sind nur stark, wenn sie Schwächeren Angst einjagen können. Drum war deine Entscheidung richtig.

27.01.2018 16:26 • x 1 #14


I
Eine Rücknahme des Strafantrags dürfte erfolglos sein. Es handelt sich nicht um ein Antragsdelikt, bei dem bei fehlendem Interesse des Anzeigendenken die Strafverfolgung beendet wird. Einmal ins Rollen gebracht ist die Staatsanwaltschaft wegen des öffentlichen Interesses verpflichtet, die Straftat zu verfolgen.

Wird bei dem Schreiben an den Angezeigten überhaupt Auskunft darüber gegeben, von wem die Anzeige stammt? Ich meine nicht. Im Sinne des Schutzes des Opfers und der Zeugen.

28.01.2018 21:37 • #15


yellowBag
Zitat von Intimidator:
Eine Rücknahme des Strafantrags dürfte erfolglos sein. Es handelt sich nicht um ein Antragsdelikt, bei dem bei fehlendem Interesse des Anzeigendenken die Strafverfolgung beendet wird. Einmal ins Rollen gebracht ist die Staatsanwaltschaft wegen des öffentlichen Interesses verpflichtet, die Straftat zu verfolgen.

Wird bei dem Schreiben an den Angezeigten überhaupt Auskunft darüber gegeben, von wem die Anzeige stammt? Ich meine nicht. Im Sinne des Schutzes des Opfers und der Zeugen.


Der Anwalt des Angezeigten ( wenn er dann einen hat) bekommt Akteneinsicht somit auch die Adresse.
Im übrigen erschließt sich schon aus dem Inhalt der Anzeige für ihn, wer ihn angezeigt hat.

28.01.2018 22:02 • #16


M
Du hast alles richtig gemacht.
Jetzt hast du nur vor der Gegenüberstellung bei Gericht Angst, was ich sehr gut verstehen kann.
Du mußt das aber nicht allein durchziehen .
Tut mir so leid für dich

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikat ... nFilev=14

28.01.2018 22:39 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

W
Zitat von stuttgarter10:
Die Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Du scheinst überfordert zu sein! Aufgrund deines Alters wollte ich fragen, ob du in deiner Situation z.B. mit deinen Eltern sprechen kannst, oder eine Vertrauensperson um Hilfe bitten könntest?


----

Ja meine Freunde aber meine Familie nicht, ich habe seit nem Jahr keinen Kontakt mehr zu meiner Familie...

Naja aber eine Frage an dich noch, wo du das Thema gerade ansprichst.

Denn ich habe meine Eltern in der Anzeige erwähnt; nicht weil sie eine Straftat begangen haben; sondern weil sie einen guten kontskt zu dem Typen haben der mich bedroht hat usw.

Ich habe gesagt sie kennen sich gut und deswegen sollen meine Eltern auch nichr wissen wo ich bin.
Denn wenn sie es wissen, weiß es auch der Typ (mir ist halt wichtig das er nicht weiß wo ich mich aufhalte).

Naja jedenfalls frage ich mich gerade; ob meine Eltern angehört werden, wenn ich erwähnt habe, dass die ein gutes Verhältnis zu dem Kerl haben den ich angezeigt habe.

Denkst du sie werden auch angehört?
Oder wurden es vielleicht schon?

29.01.2018 21:37 • #18


stuttgarter10
Zitat von Warumbinichnurso:

----

Ja meine Freunde aber meine Familie nicht, ich habe seit nem Jahr keinen Kontakt mehr zu meiner Familie...

Naja aber eine Frage an dich noch, wo du das Thema gerade ansprichst.

Denn ich habe meine Eltern in der Anzeige erwähnt; nicht weil sie eine Straftat begangen haben; sondern weil sie einen guten kontskt zu dem Typen haben der mich bedroht hat usw.

Ich habe gesagt sie kennen sich gut und deswegen sollen meine Eltern auch nichr wissen wo ich bin.
Denn wenn sie es wissen, weiß es auch der Typ (mir ist halt wichtig das er nicht weiß wo ich mich aufhalte).

Naja jedenfalls frage ich mich gerade; ob meine Eltern angehört werden, wenn ich erwähnt habe, dass die ein gutes Verhältnis zu dem Kerl haben den ich angezeigt habe.

Denkst du sie werden auch angehört?
Oder wurden es vielleicht schon?

Frag doch bei der Polizei nach.

29.01.2018 22:11 • #19


Daisho
Zitat von Warumbinichnurso:
Und zwar Komma wollte ich eine Auskunftssperre einrichten lassen damit ich endlich zur Ruhe kommen kann und da ich mit meiner Aussage alleine nicht an eine Ausgangssperre kam dachte ich muss ich mehr tun und habe dann ein altes Thema wieder aufgewärmt.
[ ... ] Denn der Typ den ich angezeigt habe der ist zu allem fähig. Er hat mir sogar mal eine P. vor den Kopf bzw Körper gehalten letztes Jahr.
Ich dachte ich habe jetzt meine Ruhe doch stattdessen fühle ich mich noch mieser.
Ich habe die Anzeige gestern erstattet und nun wird die nächsten Tage vermutlich jemand zu ihm gehen und eine Hausdurchsuchung machen.
ich habe zwar bisher noch keine Auskunft Sperre doch denke ich dass er bisher noch nicht wusste wo ich lebe.
Doch bei der Anzeige musste ich auch meine Adresse angeben und jetzt habe ich echt Angst irgendwie dass er mir was antun würde.


Morgen!
Eine Auskunftssperre ist schnell und recht einfach eingerichtet. Dazu gehst du auf das Einwohnermeldeamt im Ort, in dem du gemeldet bist und beantragst eine Sperre deiner Daten nach Bundesmeldegesetz. Dazu am besten die Unterlagen, die du von der Polizei erhalten hast, mitnehmen. Vielleicht auch die Telefonnummer des ermittelnden Beamten. Ergänzende Info's findet du:
https://www.plauen.de/media/dokumente/r ... sperre.pdf
https://www.ra-micro.de/auskunftssperre ... ldegesetz/

Dieses macht natürlich nur Sinn, wenn Andere - z. B. hier deine Eltern - nicht im Besitz deiner Adresse sind.

Die Anzeige war in meinen Augen ein guter Schritt, auch wenn sie sich jetzt nach einem Ende mit Schrecken anfühlen mag. (Wäre die Alternative Schrecken ohne Ende denn besser?)
Eine Rücknahme - wäre sie denn möglich - würde aber dem Typ signalisieren Ich hatte Erfolg mit meinem Vorgehen. Ihn bestärken. Dürfte wohl nicht in deinem Interesse sein, nicht wahr?
Bei einer Bedrohung (§241 StGB) handelt sich es aber m. K. n. um ein Offizialdelikt, insbesondere wenn es mit dem Einsatz einer Waffe verbunden ist. Dabei ist es sogar unerheblich, ob es sich um ein Spielzeug gehandelt haben könnte, sofern nicht in der Situation eindeutig erkennbar. Waffe bedeutet, die Polizei ermittelt auf jeden Fall.
Zitat von Warumbinichnurso:
...wie lange dauert es vermutlich mit dem rechtlichen?
Und was würde passieren wenn ich einfach verschwinden würde? [ ... ] Paar Wochen zu ihr und die Briefe einfsch nicht beantworten. [ ... ] Und will mit der Anzeige nichts mehr zu tun haben.

Die Ermittlungen werden schon einige Zeit in Anspruch nehmen. Einfach zu verschwinden ist aber kontraproduktiv: Versetze dich mal an die Stelle der Polizei: Da erstattet jemand Anzeige wg Bedrohung und verschwindet plötzlich spurlos. Hättest du als Polizei nicht Sorge, der Person könnte richtig etwas passiert sein und deine Bemühungen bestärken?
Zitat von Warumbinichnurso:
Würde die Polizei mich suchen oder bestrafen wenn ich einfach nicht erscheine?

Bestrafen weiß ich nicht, suchen mit Sicherheit.
Abgesehen davon würdest du mit Verschwinden die Angelegenheit nur unnötig in die Länge ziehen. Kann das in deinem Sinne sein?

Besser ist es, wenn du dir 'offizielle' Hilfe suchst. (Luna Schokopudding sprachen es ja bereits an.) Die Polizei z. B. darf dir zwar keine 'Rechtsberatung' machen, durch deren Erfahrung kann sie dir aber Tipps geben, an wen du dich vor Ort wenden kannst. Ebenso z. B. ein Frauenhaus (Telefonbuch) mit Rat zur Seite stehen. Der weiße Ring wäre ebenso ein Anlaufpunkt. Deren Berater stehen dir durchaus im Einzelfall auch bei der Beantwortung von Schreiben zur Seite. Wissen auch, welche Anwälte 'gut' sind. Caritas oder Diakonie (u. A. ) bieten psychologische Unterstützung.

Zum Schluss möchte ich noch mal Malin zitieren: (Den Hinweis [Link] zur 'Opferfibel' dir noch mal ans Herz legen)
Du HAST ALLES richtig gemacht.
Und ich denke dir garantieren zu können; wenn du diese Situation bewältigst, wirst du gestärkt daraus hervor gehen.
Viel Erfolg!

31.01.2018 09:28 • x 2 #20


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