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A
Hallo werte Gemeinde,

erst einmal zu mir...

Ich werde diesen Monat 55 bin Männlich, verheiratet, vier Kinder, zwei Enkelkinder.

Zu meiner Geschichte:

Mit 17 wurde ich operiert, wobei ich eine Hode verloren habe. Damals noch keine feste Freundin etc. wodurch ich in starke Depressionen gefallen bin mit Suizid Gedanken. Der damalige Psychiater hat mir ziemlich starke Medikamente verordnet, womit ich ich auf Wolke 7 schwebte. Nach drei Monaten habe ich diese selbst abgesetzt und in die Tonne geworfen, da ich mir sagte, dass ich nur selbst aus meiner Misere rauskomme. Das habe ich auch geschafft, aber wie ich nun Heute weiss, nicht wirklich.
Wenn ich Heute über mein Verhalten nachdenke, war ich immer in dieser sogenannten Vermeidungshaltung. Denn ich habe mich Nie an eine Stelle gesetzt, wo ich nicht so einfach weg kam. Oder im Kaufhaus habe ich mich nachher nicht mehr an der Kasse angestellt, da es mir dort immer schlecht ging etc. So habe ich mich immer weiter zurückgezogen . Meine Frau hat dann alles erledigt, was zu erledigen war.
Vor etwa zwei Jahren war es dann so, dass ein Arbeitskollege mit mir eine Unterhaltung anfing und es mir nach ein oder zwei Minuten sehr Schwindelig wurde. Dies wiederholte sich dann noch zwei mal, wonach ich dann zu meinem HA ging, um ihn davon zu berichten. Dieser überwies mich dann an einen Neurologen und Psychiater. Tja... und beide erzählten mir mein Leben, obwohl ich noch gar nicht mit ihnen so viel gesprochen hatte. Das war schon alleine ziemlich beängstigend. Trotzdem ging ich weiter arbeiten, aber es wurde immer schlimmer. Habe mir dann einen Therapeuten gesucht (Verhaltenstherapeut). Zeitgleich hatte ich eine REHA beantragt, die auch genehmigt wurde.
Dez. 2012 bin ich also zu dieser psychosomatischen REHA (arbeitend) gefahren und im Jan. 2013 wurde ich krank entlassen. Denn dort wurde bei mir alles noch viel schlimmer. Das heisst die REHA hat bei mir genau das Gegenteil bewirkt.
Darauf hin bin ich in einer Tagesklinik untergekommen, doch auch dort konnte man mir nicht wirklich helfen.
Bin bis Heute immer noch Krankgeschrieben.

Nun zu den Befunden:

Laut REHA habe ich eine generalisierte Angststörung F 41.1
Psychogener Schwindel F 45.8

Laut TK habe ich Panikstörung mit Agoraphobie F 40.01
Schwere depressive Episode F 32.2

Mein Psychiater als auch mein Therapeut sind geteilter Meinung. Mein Therapeut würde mich am liebsten gleich wieder arbeiten schicken und mein Psychiater meint ich sei nicht belastbar genug um zu arbeiten.
Ich selbst stimme mehr meinem Psychiater zu, da ich sehr schnell müde werde, mich nicht richtig konzentrieren kann etc.

Da mir die TK empfohlen hat einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, habe ich dies auch getan. Diesen habe ich mit 50 Prozent auch vor kurzem bekommen.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich EU Rente beantragen soll !?
Zumal mir dies einige meiner Mitpatienten aus der TK als auch mein HA empfehlen.Sie meinen mit dem S-Ausweis hätte ich gute Vorraussetzungen .
Hätte ich auf Grund dieser Befunde überhaupt eine Chance darauf oder wäre dies für mich nur eine unnötige Belastung ? Denn ich möchte nicht, das es mir dadurch noch schlechter geht, als es schon ist.
Wenn Ihr jedoch eine Chance seht, dann würde ich es wohl versuchen. Denn ich fühle mich momentan außerstande arbeiten zu gehen. Schon der Gedanke macht mir Angst.
Nun ja... und mehr als Nein sagen können sie ja auch nicht.
Ich weiss aber echt nicht mehr, was ich machen soll ! Bin total fertig mit den Gedanken was richtig ist oder nicht !

So... das soll erst einmal reichen. Falls noch Fragen sind. Stellt sie mir einfach.

Danke schon einmal für Eure Meinungen !

LG

02.06.2013 21:47 • 13.08.2013 #1


74 Antworten ↓


P
Eins vorweg: Ich kenne mich mit EU-Rente nicht aus eigener Erfahrung aus. Aber nachdem, was ich gelesen habe, fällt die ja nun wirklich nicht gerade üppig aus. Kannst du dir das leisten?
Wäre es nicht klüger, das Krankengeld voll auszuschöpfen und dann weiter zu sehen? Und sich mal ausrechnen zu lassen, womit man besser fährt? Heißt: Krankengeld voll ausschöpfen. Und dann schauen, ob du mehr EU-Rente oder mehr an ALG II bekommen würdest. Dabei musst du natürlich berücksichtigen: Geht deine Frau arbeiten? Hast du noch Kinder zu versorgen?
Es ist sehr wahrscheinlich, dass du einige Male eine befristete Rente bekommst. Bei welchem Alter liegt denn dein Renteneintrittsalter?
Du bist ja schon 55. Wie sieht es mit deinem Arbeitgeber aus? Wäre da eine Abfindung drin, wenn ihr einen Aufhebungsvertrag schließt?
Ich würde halt versuchen, möglichst lange Zeit möglichst viel Geld raus zu holen. Lass dich notfalls anwaltlich beraten.
Es bringt dir nichts, wenn du eine EU-Rente bekommst und dann arm wie ne Kirchenmaus bist. In deinem Alter sollte man sich da schon beraten lassen. Mir wäre es zu heikel, da einen Fehler zu machen und später unter einer zu geringen Rente zu leiden.

02.06.2013 21:55 • #2


A


Soll ich EU Rente beantragen ?

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A
1. Ich denke schon, das ich mir das leisten kann.
2. Ja, meine Frau verdient auch Geld.
3. Nein, nicht wirklich, meine Kinder sind schon alle groß.
4. Habe ich privat auch noch was für meine Rente getan.
5. Ich will ja auch keine Fehler machen, daher stelle ich ja hier meine Frage !

Nun was klüger wäre weiss ich ja eben nicht.
Weiss auch nicht, wie der Werdegang wäre.

02.06.2013 22:04 • #3


P
Dann such bitte eine Rentenberatungsstelle oder einen Anwalt auf und lass dir das alles ganz genau ausrechnen. Da gibt es so viele Aspekte. Auch steuerliche. Das musst du alles sehr gut durchdenken, um für dich finanziell das Beste raus zu holen! Es gibt viele Dinge zu beachten. Fristen usw.
Ob für dich persönlich eine EU-Rente zum jetzigen Zeitpunkt das Beste ist, wird dir hier niemand mit Gewissheit sagen können. Das ist das Problem. Emotional gesehen würde dir das vielleicht gut tun. Aber wir wissen ja nicht, ob es finanziell gesehen klug wäre.
Kämen für dich noch andere Dinge in Frage? Hypnose? Weitere Therapien? Oder sagst du: Ich will jetzt ein Ende und wenn ich nicht mehr arbeiten gehen muss, geht es mir auf jeden Fall ganz sicher viel besser?

02.06.2013 22:10 • #4


B
Hallo ArkaOne

Was ist denn dein derzeitiger Status ?

In Arbeit, Krankgeschrieben, Arbeitslos ?

Mit einer EU-Rente könntest du auf eigene Faust deine Arbeits- und
Leistungsfrähigkeit testen (400 Euro Job etc.), ohne unter Druck von
irgendwelchen Behörden (z.B. Arbeitsamt) zu stehen.

Falls du dich irgendwann wieder voll arbeitsfähig fühlst, kannst du den
Rentenstatus jederzeit aufheben lassen.

Ganz liebe Grüsse, Der Beobachter (EU-Rente mit 54 Lebensjahren)

02.06.2013 22:19 • #5


G
Ist dir bewusst, dass die Abschläge, die du aufgrund der EU-Rente bekämst, lebenslang bleiben? Vorausgesetzt, du bekommst die Rente unbefristet.

Bist du gesetzlich oder privat krankenversichert? Falls privat, musst du von deiner Rente auch noch den größten Teil deiner Krankenversicherung selber bezahlen (auch in der normalen Rente), das geht also noch von deiner Rente ab. (Du kannst nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurück.)

http://www.behindert-barrierefrei.de/er ... -rente.php

Da du wohl knapp vor 1961 geboren bist, könntest du wohl u.U. auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen bzw. bewilligt bekommen.
Eine eigene, private Berufsunfähigkeitsversicherung hast du wohl nicht?

Auf JEDEN Fall solltest du dich von Fachleuten BERATEN lassen. Ich empfehle entweder VdK oder die Rentenversicherungen vor Ort oder Honorar-Rentenverater bzw. am besten mehrere. Meine Erfahrung ist, dass man sich immer mind. bei zwei bis drei Stellen informieren muss, weil nicht selten auch von den Fachleuten doch fehlerhaft informiert wird.

Vielleicht wäre es für dich günstiger, eine Teil-EU- bzw. BU-Rente zu bekommen? Dann darfst du mehr als die üblichen 450,-Euro dazuverdienen. Von den Aussagen deiner Ärzte und der Gutachter hängt es ab, wie viele tägliche Stunden Arbeit man dir noch zutraut. Aber deren Aussagen hängen natürlich wesentlich von deinen Aussagen ab.

02.06.2013 22:28 • #6


A
Zitat von pumuckl:
Dann such bitte eine Rentenberatungsstelle oder einen Anwalt auf und lass dir das alles ganz genau ausrechnen. Da gibt es so viele Aspekte. Auch steuerliche. Das musst du alles sehr gut durchdenken, um für dich finanziell das Beste raus zu holen! Es gibt viele Dinge zu beachten. Fristen usw.


Sicherlich würde ich mich Beraten lassen !

Bin übrigens im VdK Mitglied, die beraten ja auch.

Meine Frage ist aber, ob ich auf Grund der oben genannten Befunde, überhaupt eine Chance habe eine Eu Rente bewilligt zu bekommen !

Wenn diese Frage geklärt ist, mache ich mir erst um die weiteren Schritte Gedanken.
Warum soll ich mir jetzt schon Gedanken machen ob das Geld reicht, wenn ich doch noch gar nicht weiss, ob ein Antrag auf EU, Erfolg versprechen würde.

Zitat:
Kämen für dich noch andere Dinge in Frage? Hypnose? Weitere Therapien? Oder sagst du: Ich will jetzt ein Ende und wenn ich nicht mehr arbeiten gehen muss, geht es mir auf jeden Fall ganz sicher viel besser?


Was sollen mir weitere Therapien bringen ?
Mein Psychiater als auch mein Therapeut sind der Meinung, dass was ich über 35 Jahren mit mir rumschleppe, kann nicht in ein zwei Jahren geheilt sein. Zudem können sie mir auch keine Garantie geben, das es überhaupt nochmal besser wird.

02.06.2013 22:29 • #7


G
Ich denke, mit einem Behindertenausweis mit 50 % hast du auf jeden Fall die Chance.

Trotzdem ist es keine absolute Regel, dass ein hoher Behinderungsgrad automatisch Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat. Wenn jemand z.B. blind wird, könnte er ja noch als Hörfunksprecher arbeiten oder mit Blindenschrift weiterarbeiten. (Theoretisch)

Aber deine Probleme wirken sich wohl eher auf die allgmeine Erwerbsfähigkeit aus.
Mein Rat: Denk das gründlich durch, welche Berufe du deiner Meinung nach, wenn jemand ganz pingelig hinschaut, trotzdem noch machen könntest. Für diese Klippen müsstest du dich entsprechend vorbereiten.
Es geht dabei aber NICHT um Berufe, die du gelernt hast oder die dir annehmbar erscheinen, sondern um JEDE Tätigkeit.

Aber. wie gesagt, dein Jahrgang könnte gerade noch eine Günstigerprüfung auf BERUFSunfähigkeit bekommen.

02.06.2013 22:32 • #8


A
Zitat von Beobachter:
Hallo ArkaOne

Was ist denn dein derzeitiger Status ?

In Arbeit, Krankgeschrieben, Arbeitslos ?


Bin seit 06.12.2012 Krankgeschrieben ! Seit REHA-Beginn !

Zitat:
einer EU-Rente könntest du auf eigene Faust deine Arbeits- und
Leistungsfrähigkeit testen (400 Euro Job etc.), ohne unter Druck von
irgendwelchen Behörden (z.B. Arbeitsamt) zu stehen.

Falls du dich irgendwann wieder voll arbeitsfähig fühlst, kannst du den
Rentenstatus jederzeit aufheben lassen.

Ganz liebe Grüsse, Der Beobachter (EU-Rente mit 54 Lebensjahren)


Das mag ja sein. Aber wer würde mich denn dann noch einstellen wollen ?

02.06.2013 22:34 • #9


A
Zitat von GastB:
Ist dir bewusst, dass die Abschläge, die du aufgrund der EU-Rente bekämst, lebenslang bleiben? Vorausgesetzt, du bekommst die Rente unbefristet.


Du meinst also, das ich mein leben lang die gleich Rente bekommen würde !?
Nehmen wir mal an, ich würde € 1200.- EU-Rente bekommen.
Dann würde ich diese bis zu meinem ableben bekommen ?
Würde also keine Erhöhung bekommen, wenn ich das normale Rentenalter erreicht hätte ?

Zitat:
Bist du gesetzlich oder privat krankenversichert? Falls privat, musst du von deiner Rente auch noch den größten Teil deiner Krankenversicherung selber bezahlen (auch in der normalen Rente), das geht also noch von deiner Rente ab. (Du kannst nicht mehr in die gesetzliche Versicherung zurück.)


Ich bin gesetzlich Krankenversichert.

Zitat:
Da du wohl knapp vor 1961 geboren bist, könntest du wohl u.U. auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen bzw. bewilligt bekommen.
Eine eigene, private Berufsunfähigkeitsversicherung hast du wohl nicht?


Richtig... bin 1958 geboren.
Nein, habe keine private BU-Versicherung.
Nur private Vorsorge für die spätere Rente seit etwa 10 Jahren. Wo ich monatlich € 212.- einzahle.
Dann noch eine seit 6 Jahren monatlich ca. € 130.-
Und halt noch ne Riester-Rente von monatlich etwa € 50.-
Is ja auch schon was !
Also finanziell mache ich mir nicht unbedingt sorgen !

Zitat:
Auf JEDEN Fall solltest du dich von Fachleuten BERATEN lassen. Ich empfehle entweder VdK oder die Rentenversicherungen vor Ort oder Honorar-Rentenverater bzw. am besten mehrere. Meine Erfahrung ist, dass man sich immer mind. bei zwei bis drei Stellen informieren muss, weil nicht selten auch von den Fachleuten doch fehlerhaft informiert wird.

Vielleicht wäre es für dich günstiger, eine Teil-EU- bzw. BU-Rente zu bekommen? Dann darfst du mehr als die üblichen 450,-Euro dazuverdienen. Von den Aussagen deiner Ärzte und der Gutachter hängt es ab, wie viele tägliche Stunden Arbeit man dir noch zutraut. Aber deren Aussagen hängen natürlich wesentlich von deinen Aussagen ab.


Gibt es denn überhaupt noch die BU-Rente ?
Was würde dies für mich gegenüber der EU-Rente Bedeuten ?
Also wo liegen denn da die Unterschiede ?

LG

02.06.2013 22:52 • #10


A
Zitat von GastB:
Ich denke, mit einem Behindertenausweis mit 50 % hast du auf jeden Fall die Chance.

Trotzdem ist es keine absolute Regel, dass ein hoher Behinderungsgrad automatisch Erwerbsunfähigkeit zur Folge hat. Wenn jemand z.B. blind wird, könnte er ja noch als Hörfunksprecher arbeiten oder mit Blindenschrift weiterarbeiten. (Theoretisch)

Aber deine Probleme wirken sich wohl eher auf die allgmeine Erwerbsfähigkeit aus.
Mein Rat: Denk das gründlich durch, welche Berufe du deiner Meinung nach, wenn jemand ganz pingelig hinschaut, trotzdem noch machen könntest. Für diese Klippen müsstest du dich entsprechend vorbereiten.
Es geht dabei aber NICHT um Berufe, die du gelernt hast oder die dir annehmbar erscheinen, sondern um JEDE Tätigkeit.


Ich wüste nicht, wo ich nicht die gleichen Probleme hätte, wie an meinem jetzigen Arbeitsplatz.
Im Gegenteil eine andere(neue) Arbeitsstelle wäre Gift für mich. Denn ich habe ja Angst vor Menschen, unbekannten Räumlichkeiten etc.

Zitat:
Aber. wie gesagt, dein Jahrgang könnte gerade noch eine Günstigerprüfung auf BERUFSunfähigkeit bekommen.


Was würde denn dies für mich Bedeuten ? Denn da ich 1958 geboren bin, falle ich unter einem Vertrauensschutz. Was immer ich darunter verstehen soll. Vielleicht kannst Du mir das genauer erklären ! Danke schon mal !

LG

02.06.2013 23:01 • #11


G
Zitat von ArkaOne:
Würde also keine Erhöhung bekommen, wenn ich das normale Rentenalter erreicht hätte ?
Richtig.
Zitat von ArkaOne:
Zitat von GastB:
Ist dir bewusst, dass die Abschläge, die du aufgrund der EU-Rente bekämst, lebenslang bleiben? Vorausgesetzt, du bekommst die Rente unbefristet.

Du meinst also, das ich mein leben lang die gleich Rente bekommen würde !?
Nehmen wir mal an, ich würde € 1200.- EU-Rente bekommen.
Dann würde ich diese bis zu meinem ableben bekommen ?
Du würdest von Zeit zu Zeit die winzigen Erhöhungen bekommen, die der Bundestag jeweils beschlossen hat.
Aber keine Erhöhung, nur weil du das normale Rentenalter erreicht hast. Die Abschläge bleiben für immer. ZUmindest nach derzeitigem Gesetzesstand.

Zitat von ArkaOne:
Zitat:
Da du wohl knapp vor 1961 geboren bist, könntest du wohl u.U. auch eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen bzw. bewilligt bekommen.
Eine eigene, private Berufsunfähigkeitsversicherung hast du wohl nicht?
Richtig... bin 1958 geboren.
....
Nur private Vorsorge für die spätere Rente seit etwa 10 Jahren. Wo ich monatlich € 212.- einzahle.
Dann noch eine seit 6 Jahren monatlich ca. € 130.-
Und halt noch ne Riester-Rente von monatlich etwa € 50.-
Is ja auch schon was !
Also finanziell mache ich mir nicht unbedingt sorgen !
Das hört sich wirklich gut an.
Die private Rentenvorsorge wird wohl erst später fällig. Ab 60? 65? Regelrentenalter? Aber das wäre ja nicht so schlimm.

Zitat:
Gibt es denn überhaupt noch die BU-Rente ?
Was würde dies für mich gegenüber der EU-Rente Bedeuten ?
Also wo liegen denn da die Unterschiede ?
Wie gesagt, vor 1961 offenbar ja. Siehe den o.g. Link.

Ob es dann einen Unterschied macht, WENN du die Rente bereits hättest, weiß ich nicht. Eventuell könnten bei einer Teilrente die Zuverdienstgrenzen unterschiedlich sein, aber das weiß ich nicht.
Aber es kann eine große Rolle bei der Entscheidung der RV spielen, OB du eine Rente bekommst. Wie gesagt, ohne einen Anspruch auf die BU-Günstigerprüfung darf (und muss) die RV dich auf JEDE Tätigkeit verweisen, die du noch ausführen KÖNNTEST. Das könnte auch Parkwächter oder Nachtwächter oder Regalauffüller sein.
Bei Anspruch auf eine BU-Prüfung geht es nur darum, ob du deinen bisher ausgeübten Beruf oder verwandte Berufe mit ähnlichem Standard und Status noch ausführen kannst oder nicht.

02.06.2013 23:04 • #12


A
Zitat:
Das hört sich wirklich gut an.
Die private Rentenvorsorge wird wohl erst später fällig. Ab 60? 65? Regelrentenalter? Aber das wäre ja nicht so schlimm.


Sobald die gesetzliche Rente in Kraft tritt !
Also in meinem Fall mit 61 und 10,8 % Abzug , da S-Ausweis, falls ich ihn dann noch habe !
Er ist im Moment bis ende 2017 befristet.

Zitat:
Bei Anspruch auf eine BU-Prüfung geht es nur darum, ob du deinen bisher ausgeübten Beruf oder verwandte Berufe mit ähnlichem Standard und Status noch ausführen kannst oder nicht.


Na das ist ja mal eine Ansage !

Habe dieses hier gerade noch gefunden :

Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, dann können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die Rentenhöhe beträgt ca. zwei Drittel der gesetzlichen Altersrente. Liegt Erwerbsunfähigkeit vor, dann beträgt die Rentenzahlung die volle Höhe der Altersrente.

LG

02.06.2013 23:58 • #13


G
Zitat von ArkaOne:
Zitat:
Das hört sich wirklich gut an.
Die private Rentenvorsorge wird wohl erst später fällig. Ab 60? 65? Regelrentenalter? Aber das wäre ja nicht so schlimm.
Sobald die gesetzliche Rente in Kraft tritt !
Also in meinem Fall mit 61 und 10,8 % Abzug , da S-Ausweis, falls ich ihn dann noch habe !
Er ist im Moment bis ende 2017 befristet.
Was ist ein S-Ausweis?
Wieso tritt die gesetzliche Rnte bei dir so früh in Kraft? Nach welcher Bestimmung?

Meinst du damit die Altersrente ab 60 für Schwerbehinderte? Die gilt aber NICHT als gesetzlicher Renteneintritt.

Zitat:
Habe dieses hier gerade noch gefunden :

Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, dann können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die Rentenhöhe beträgt ca. zwei Drittel der gesetzlichen Altersrente. Liegt Erwerbsunfähigkeit vor, dann beträgt die Rentenzahlung die volle Höhe der Altersrente.
Diese Aussage ist mir völlig neu und erscheint mir völlig falsch. Das würde ich noch sehr gut nachprüfen.

03.06.2013 00:08 • #14


G
Genauer gesagt, diese Aussage ist mir so unbekannt und kommt mir falsch vor:
Zitat:
Liegt Erwerbsunfähigkeit vor, dann beträgt die Rentenzahlung die volle Höhe der Altersrente.

Meines Wissens wird nur bis zum 60. Lj. hochgerechnet und ein entsprechender Abschlag von 10,8 % vorgenommen, was LETZTLICH zu einer Rentenhöhe führt, die ca. zwei Drittel der Rentenhöhe beträgt, die man gehabt hätte, wenn man bis zum gesetzlichen Rentenalter von 65+ gearbeitet hätte.

Aber ich gebe zu, dass ich den Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und volle Erwerbsminderung noch nie richtig verstanden habe, daher ist es nicht ausgeschlossen, dass es da noch irgendwas dazwischen gibt.

03.06.2013 00:21 • #15


A
Zitat von GastB:
Zitat von ArkaOne:
Zitat:
Das hört sich wirklich gut an.
Die private Rentenvorsorge wird wohl erst später fällig. Ab 60? 65? Regelrentenalter? Aber das wäre ja nicht so schlimm.
Sobald die gesetzliche Rente in Kraft tritt !
Also in meinem Fall mit 61 und 10,8 % Abzug , da S-Ausweis, falls ich ihn dann noch habe !
Er ist im Moment bis ende 2017 befristet.


Zitat:

Was ist ein S-Ausweis?
Wieso tritt die gesetzliche Rnte bei dir so früh in Kraft? Nach welcher Bestimmung?

Meinst du damit die Altersrente ab 60 für Schwerbehinderte? Die gilt aber NICHT als gesetzlicher Renteneintritt.



Schwerbehindertenausweis = S-Ausweis

Zitat:
Habe dieses hier gerade noch gefunden :

Wenn Sie vor dem 02.01.1961 geboren sind, dann können Sie eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Die Rentenhöhe beträgt ca. zwei Drittel der gesetzlichen Altersrente. Liegt Erwerbsunfähigkeit vor, dann beträgt die Rentenzahlung die volle Höhe der Altersrente.


Zitat:
Diese Aussage ist mir völlig neu und erscheint mir völlig falsch. Das würde ich noch sehr gut nachprüfen.


Das werde ich auch tun !

LG

03.06.2013 00:22 • #16


A
Nun, da ich ja Mitglied beim VdK bin, wird es für mich das beste sein mich dort erst einmal beraten zu lassen !

Ob ich nun Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente bekomme und wenn ja was ich an Rentenhöhe zu erwarten hätte.

Denn die ganzen Spekulationen bringen einem nichts, wenn nachher alles anders kommt !

Mir ging es in erster Linie darum, ob es überhaupt Sinn macht auf Grund meiner genannten Befunde, eine Rente zu beantragen ! Oder ob ihr hier eher der Meinung seit, dass ein Antrag auf Grund dessen zum Scheitern verurteilt ist.

LG

03.06.2013 00:32 • #17

Sponsor-Mitgliedschaft

G
Mein Rat: Schreib deine Begründung selber auf. So, dass du als Sachbearbeiter der RV selber überzeugt wärest, dass du eine Vollrente bekommen solltest. Überall sind Menschen.

---------------

Hast du noch keine Rentenmitteilung bekommen? Falls nicht, kannst du diese jederzeit formlos bei der RV erbitten.
Darin steht dann auch, wie viel du bei voller Erwerbsminderung, teilweiser Erwerbsminderung usw. bekämst.

Es steht aber wohl nicht drin, wie viel du bei Berufsunfähigkeit bekämst. Das könnte der VdK dir aber wohl in etwa sagen, außerdem die Rentenstellen selber.

03.06.2013 00:39 • #18


A
Zitat von GastB:
Mein Rat: Schreib deine Begründung selber auf. So, dass du als Sachbearbeiter der RV selber überzeugt wärest, dass du eine Vollrente bekommen solltest. Überall sind Menschen.

---------------


Werde ich machen.


Zitat:
Hast du noch keine Rentenmitteilung bekommen? Falls nicht, kannst du diese jederzeit formlos bei der RV erbitten.
Darin steht dann auch, wie viel du bei voller Erwerbsminderung, teilweiser Erwerbsminderung usw. bekämst.

Es steht aber wohl nicht drin, wie viel du bei Berufsunfähigkeit bekämst. Das könnte der VdK dir aber wohl in etwa sagen, außerdem die Rentenstellen selber.


Doch habe ich bekommen. Ich weiß also was ich bekomme.
Aber wie Du schon richtig erkannt hast.... von Berufsunfähigkeit steht da nichts !
Deswegen werde ich gleich morgen mit dem VdK mal einen Termin vereinbaren.

Hmm... was mich noch beschäftigt, soll ich den Antrag einfach so stellen ?
Oder sollte ich meinen Psychiater vorher fragen ?

Mein Hausarzt meinte jedenfalls ich sollte es ruhig versuchen, denn mehr als nein sagen können die auch nicht und zudem, da sie nun einen Schwerbehindertenausweis haben, haben sie ganz gute Chancen.

LG

03.06.2013 00:50 • #19


G
Zitat von ArkaOne:
Deswegen werde ich gleich morgen mit dem VdK mal einen Termin vereinbaren.
Ich würde aber mein eigenes Überzeugungsschreiben schon mitbringen. Dann würde es auch dem VdK-Berater schneller klar, wie deine Situation ist und wie deine Aussichten sind.

Zitat:
Hmm... was mich noch beschäftigt, soll ich den Antrag einfach so stellen ?
Oder sollte ich meinen Psychiater vorher fragen ?
Das sollte dir der VdK sagen.
Ich würde aber sicherheitshalber vor einer Antragstellung meine Ärzte befragen, ob sie das dann unterstützen würden, wenn sie von der RV gefragt werden.

Zitat:
Mein Hausarzt meinte jedenfalls ich sollte es ruhig versuchen, denn mehr als nein sagen können die auch nicht und zudem, da sie nun einen Schwerbehindertenausweis haben, haben sie ganz gute Chancen.
Ich vermute, er hat Recht. Aber wie gesagt, der VdK ist da sicher kompetent. Ich kann aber die Wichtigkeit der eigenen, fundierten Darstellung nur unterstreichen.

03.06.2013 01:16 • #20


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