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Hallo liebes Forum,

ich bin seit Mitte Juni wegen Depression und somatoformer Schmerzstörung krankgeschrieben.
Seit Mitte Juli mache ich eine Psychotherapie, die mir sehr gut tut und mir schon Fortschritte gebracht hat.

Vor der Krankschreibung war ich ich Arbeitslos mit ALG I-Bezug (wiederkehrende Arbeitslosigkeit als Mitauslöser meiner
psychischen Probleme, aber das schreibe ich besser als separates Thema, damit dieses nicht übermässig lang wird) und
beziehe nun aktuell Krankengeld.

Durch die Gespräche mit meinem Therapeuten fühle ich mich im Moment motiviert meinem Leben eine positive Wendung
zu geben und habe nun gestern bei der Hotline des Arbeitsamtes angerufen um mir einen Termin zur Berufsberatung geben zu lassen- Bin 36. (evtl. auch um das Thema Umschulung anzusprechen.- weiss nicht ob das Amt bei diesem Thema blockt oder es schlau ist sowas aus aktueller krankschreibung heraus anzufragen)

Meine Frage ist, wie soll ich mit dem Thema psychische Erkrankung beim Berufsberatungstermin umgehen (sagen oder nicht sagen, ausführlich schildern oder nur Diagnose sagen.- Es wird ja sicherlich gefragt was ich momentan mache),
vielleicht könnt ihr mir einen Tipp geben oder mir Eure Erfahrungen zum Thema Arbeitsamt schildern.

Selbiges wird auch in Zukunft Thema bei meiner Sachbearbeiterin sein, wenn ich aus dem Krankenstand in die Arbeitslosigkeit zurück kehre (will ja auch nicht ewig krankgeschrieben sein, will eine positive Wendung in meinem Leben, aber ohne Job zu sein gehört da anfürsich nicht dazu).

Wie geht meine Sachbearbeterin/ das Arbeitsamt mit mir um wenn ich nach längerer Krankheit wieder einen ALG I Antrag stelle, muss ich zum Amtsarzt, werd ich gegängelt oder kann ich dort sachlich mit denen reden?- Hab ein wenig Angst und Sorge wies mit mir beruflich ergo auch privat weiter gehen soll, aber es muss weitergehen, selbst wenn ich im Hinterkopf habe das mir das Amt wie in Vergangenheit auch keine (grosse) Hilfe sein wird.

Danke im voraus für euren Rat,

Liebe Grüsse O.

29.10.2015 15:56 • 08.11.2015 #1


10 Antworten ↓


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Hallo dimpfi,

ich war fast zwei Jahren krank geschrieben, aufgrund von Panikattacken und Depressionen (und was das sonst noch alles mit sich bringt). Aktuell bin ich auf dem (hoffentlich erfolgreichen) Weg zurück in die Arbeitswelt.
In der Zeit meiner Krankschreibung habe ich nur kurzzeitig (knapp 3 Monate) Krankengeld bezogen, ansonsten ALG2. Ich hatte also eine Menge Kontakt mit dem Amt

Zuersteinmal die obligatorischen Dinge: Wenn du dich länger als sechs Wochen am Stück krank meldest, schickt dich das Jobcenter zum medizinischen Dienst, der die Krankschreibung bestätigen muss. Ich hatte das Glück, dass der medizinische Dienst bei mir damals nicht nur meine Krankschreibung bestätigt, sondern gleich auf die 6 folgenden Monate ausgeweitet hat. In der Zeit hat sich das Amt auch nicht bei mir gemeldet.
Ansonsten bin ich sehr offen mit dem Thema umgegangen und habe keine negativen Erfahrungen gemacht. Ganz im Gegenteil wurde mir viel Mitgefühl und auch Hilfestellung entgegen gebracht, vor allem von den Sachbearbeitern in der Berufsberatung. Dort bin ich zufälligerweise an eine Sachbearbeiterin geraten, die aufgrund der selben Diagnose auch schonmal ein Jahr arbeitsunfähig war Ob das jetzt überall so ist kann ich natürlich nicht beurteilen, aber für mich war es die richtige Entscheidung. Ich glaube einige Optionen wären mir nicht angeboten worden, wenn ich nicht so offen gesprochen hätte. Auch und vor Allem, was das Thema Umschulung betrifft.

29.10.2015 16:48 • #2


A


Depressionen und Umgang mit Arbeitsamt

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Hallo xoxoxoxo,

Danke für deine Antwort =)

Was Du geschrieben hast versteh ich nicht so ganz, ich hab nach 6 Wochen Krankschreibung einen Bescheid bekommen
in dem stand das ich vom Bezug von ALG I zum Krankengeldbeantragung wechseln muss.- Hatte aber keine amtsärztliche
Untersuchung.

Die Idee mit der Berufsberatung bei Amt ist ja von mir selber und würde quasi während meiner aktuellen Krankschreibung erfolgen.- Beziehe ja immo keine Leistung vom Amt sondern von der KKasse.
Bedeutet das was Du mir geschrieben hast, wenn ich mich nicht mehr krankschreiben lassen würde eine amtsärztliche
Begutachtung von meiner Sachbearbeiterin angestossen wird?

29.10.2015 19:45 • #3


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Nein, solange du Krankengeld beziehst mischt sich das Amt überhaupt nicht ein. Erst wenn du wieder ALG beziehst und WÄHRENDDESSEN krank geschrieben bist, wird sowas nach 6 Wochen in Gang gesetzt. Davor brauchst du aber keine Angst zu haben. Ich war insgesamt zweimal beim medizinischen Dienst und bin beide Male auf Verständnis gestoßen und habe auch sofort eine mündliche Bestätigung meiner Krankschreibung erhalten (schriftlich geht es ans Jobcenter).

Wie das mit der Berufsberatung während des Krankengeldbezuges aussieht, weiss ich nicht ganz genau. Ich weiss, dass man da manchmal hartnäckig bleiben muss, um einen Termin zu bekommen. Als ich die 6 Monate vom Amtsarzt krankgeschrieben war, wollte man mir erst keinen Termin geben mit den Worten: Sie sind ja eh krankgeschrieben und können nicht Wiedereingeglidert werden Da muss man hart bleiben und denen klar machen, dass man sich schon einmal auf die Zeit NACH der Krankschreibung vorbereiten möchte (Stichwort Umschulung).

30.10.2015 13:04 • x 1 #4


Jazzy
Hallo,

der Bezug von Krankengeld geht ja 72 Wocchen. Das heisst, Du bekommst Dein Geld von Deiner Krankenkasse. Erst wenn diese Zeit vorbei ist, käme der Bezug von ALG 1 oder 2, je nachdem.

Ich war auch mal recht lange krankgeschrieben und habe Krankengeld bezogen. Zunächst war die Krankenkasse ruhig, dann bekam ich nach ca. 2 Monaten eine Einladung zur Beurteilung beim medizinischen Dienst der KK. Das ist übliche Praxis, da die KK überprüfen will, ob Du tatsächlich immer noch krank bist.
Hier bin ich dann sehr offen mit meiner Diagnose umgegangen, zumal denen ja auch die Arztberichte vorliegen. Dann war man sehr verständnisvoll und ich habe nichts mehr gehört.

Ich denke, das ist eine ernsthafte Erkrankung, und wenn jemand Diabetes hat oder eine sonstige gravierende Krankheit geht der ja auch offen damit um.

lg
Jazzy

30.10.2015 13:21 • x 2 #5


D
@ xoxoxoxo
Danke!-jetzt hab ich vestanden wie das läuft.
Das das Amt den Besprechungstermin über die beruflichen Perspektiven im Moment durch die Krankschreibung für nicht relevant hält, da könntest Du durchaus Recht haben, den die Frau in der Telefonhotline sagte mir ich bekäme in den nächsten zwei Tagen einen Rückruf um mit mir einen Termin abzustimmen.- Das Telefon hat gestern und heute den ganzen Tag geschwiegen evtl. rufen sie ja noch Montags an aber ich glaube es eher nicht. Werd da wohl am Dienstag persönlich hingehen müssen um einen Termin auszumachen.

@Jazzy
Hallo und auch Dir ein Danke für deine Antwort(en)!
Von den 72 Wochen Krankengeldbezug hab ich schonmal gehört.

Bei mir deutete sich auch an das ich zur Begutachtung des MDKs gehen soll, die Krankenkasse hat nach 6-7 Wochen AU
bei meiner Hausärztin angerufen und angefragt, ob sie vorhat mich noch länger krankschreiben.-
Dies hatte sie mir dann bei meinem nächsten Termin bei ihr mittgeteilt und mir gesagt das ich durchaus in nächster Zeit Post von meiner KK wegen ner Begutachtung bekommen könnte.

Post kam auch allerdings eine Einladung in die Niederlassung der KK inder man mit mir über meinen Krankheitsverlauf sprechen möchte. Vorort stellt sich für mich heraus das das Gespräch mit der Chefin der Niederlassung ist.
Man fragte mich ob ich schon etwas unternommen hätte, wegen einer Behandlung über einen Facharzt der Psychatrie.- bis dahin hatte meine Hausärztin die AU ausgestellt, da ich mehrere Wochen Wartezeit bis zum Termin beim Facharzt hatte (hab echt bei vielen Ärzten angerufen um einen Termin zu bekommen. Der späteste wäre im Februar 2016 gewesen)
Hatte zwischenzeitlich mehrmals bei der KK angerufen und gefragt ob die mir nicht einen früheren Termin besorgen könnten.- Wusste die NLleiterin komischer weise nicht, hab ich ihr gesagt und sie meinte das war schon in Ordnung,
wie ich das gemacht habe.- Sie wolle jetzt erstmal den Facharzttermin abwarten und dann soll ich für die KK eine (sagt man so?) Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben, damit die KK (MDK?) sich meinen Fall ansehen kann.
Komisch fand ich das sie mich fragte, ob ich absehen könne wielang ich noch krankgeschrieben wäre, normal seien so etwa 3 bis 6 Monate lt. ihrer Ausage.- Hab ihr dann klar gemacht das ich das nicht weis und schon aktiv mit meinem Therapeuten an meinen Problemen arbeite (hat die KK auch nicht intressiert das ich um Hilfe bei der Terminvergabe gebeten habe.- Da hatte ich eh GLück gehabt das ich relativ schnell einen Termin bekommen konnte) und ich nicht hellsehen kann (seit wann stellt jetzt der Patientfür sich die Diagnose), wann es mir wieder besser geht.- Fand ich ein wenig komisch die Aussage ansonsten war das Gespräch in Ordnung.

Sorry für die verspätete und sehr lange Antwort.- Bin in in dieser Thematik (AA und KK nicht sehr bewandert)

Liebe Grüsse,
O.

01.11.2015 14:05 • #6


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Zitat von dimpfi:
Sie wolle jetzt erstmal den Facharzttermin abwarten und dann soll ich für die KK eine (sagt man so?) Entbindung von der Schweigepflicht unterschreiben, damit die KK (MDK?) sich meinen Fall ansehen kann.

Hallo dimpfi,
da würde ich aber nochmal genauer nachfragen, vielleicht nicht bei der Krankenkasse, sondern bei einer Verbraucherzentrale etc. Wofür braucht die Krankenkasse eine Schweigepflichtsentbindung? Normalerweise werden solche Termin beim MDK gemacht, weil der Arbeitgeber/die Krankenkasse/ das Arbeitsamt die Krankschreibung anzweifeln bzw. sicher stellen wollen, dass eine so lange Krankschreibung von nöten ist. Der Auftraggeber wird dann vom MDK informiert, ob die Krankschreibung Hand und Fuß hat oder nicht - eine Diagnose etc. wird aber nicht genannt. Aber da die Krankenkasse ja auch in deinen AU`s sehen kann warum du krank bist, erschließt sich mir das mit der Schweigepflichtsentbindung nicht. Mal ganz davon abgesehen, dass die Krankenkasse auch nur die Diagnose etwas angeht und nicht deine halbe Lebensgeschichte oder weitere Umstände. Nicht, dass du da am Ende irgendetwas unterschreiben sollst, woraus dir die Krankenkasse dann einen strickt dreht.

01.11.2015 14:53 • #7


D
Hallo xoxoxoxo,

erstmal Danke für deine Antwort =)
Das Gespräch ist schon ne zeitlang her und ich weiß nicht ob ich des jetzt noch richtig abgespeichert habe.-
War mal ebends kurz auf einem Datenschutzforum (https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/sho ... php?t=3044)
um mich dazu zu informieren, also wenn die KK eine direkte Entbindung der Schweigepflicht haben will brauch/werde ich das nicht zu unterschreiben, wenn es um die Entbindung für das MDK geht dann schon. In dem Thread steht auch drin das ich bei einer direkten anfrage für die KK, dass auch so abändern kann das da draufsteht, das lediglich gegenüber dem MDK eine Entbindung erfolgt und das ich dann trotzdem der Mitwirkungspflicht laut SGB nachgekommen bin.

Werd ja dann sehen, wie gesagt hab des nicht mehr so genau in Erinnerung was die NLChefin da zu mir gesagt hat.

Hat mich noch gefragt wie ich meine berufliche Perspektive nach meiner Erkrankung sehe.- Auf was zielt das ab REHA?

Liebe Grüsse O.

01.11.2015 17:48 • #8


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Hallo liebes Forum,

ich nochmal- so hab nun Post bekommen von meiner Krankenkasse und es ist so gekommen wie ich vermutet hatte, etwas komisch das ganze.
Im Anschreiben ist die rede davon, dass ich meine Einverständniserklärung geben soll damit der MDK die Behandlungsberichte von FA Psychatrie und
Psychotherapeut anfordern kann/darf (Wers lesen will: http://i.imgur.com/ygh0ckE.jpg?1 ) -- Soweit vollkommen i.O., wie ich finde.

Nun in der Einwilligungserklärung ist nun die Rede, dass ich mich einverstanden erkläre das die Befunde direkt zur KK gehen.
( Zum Text: http://i.imgur.com/C2FRIP2.jpg ) Find ich so nicht Okay, dann kann/könnte jeder Sachbearbeiter auf meine BEfunde zugreifen.-
Die Begründung auf der Rückseite ist in dem Zusammenhang intressant ( http://i.imgur.com/fT3BUxA.jpg?1 )

Hab ja schonmal im vorigen Post was dazu geschrieben.- Was denkt Ihr darüber?
Soll ich KK in MDK umändern in dem Schreiben?
Wollen die jetzt dadurch entscheiden ob ich zum MDK muss oder nicht?-
Eigentlich holt doch der MDK die Daten beim Arzt und Therapeuten ein und nicht die KK selber, oder?
Hab am Montag wieder Temin beim Psychotherapeuten und am Donnestag beim Psychater.- soll ich die mal dazu befragen.- Danke!

Mit freundlichen Grüssen O.

06.11.2015 16:03 • #9


Schlaflose
Zitat von dimpfi:
Eigentlich holt doch der MDK die Daten beim Arzt und Therapeuten ein und nicht die KK selber, oder?


Soweit ich weiß, leiten die Ärzte ihre Diagnosen doch sowieso in jedem Quartal an die Krankenkassen weiter. Wie sollten sie denn sonst an ihr Geld für die Behandlungen kommen?

06.11.2015 16:29 • #10


X
Ich finde das wie gesagt auch immer noch etwas suspekt. Frag am Besten bei deinem Psychotherapeuten und Psychiater nach, ob die diese Diagnosen nicht sowieso schon weiterleiten an die KK bzw. ob sie einen solchen Fall schonmal hatten.

08.11.2015 13:44 • #11


A


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