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hey...

ich hatte gestern einen brief im briefkasten. eine einladung für ne gerichtsverhandlung in der ich dann als zeugin aussagen MUSS.

ich habe sofort herzrasen, kalte hände und schweißausbrüche bekommen. zum einen muss ich ca 250km weit hin und dann nochmal zurück.. das macht mich fertig denn wie ihr vielleicht gelesen habt, leide ich stark unter imperativen harndrang.. deswegen habe ich auch große sorgen das ich wärend der verhandlung aufs klo muss, von der fahrt mal abgesehen.. das wird auch schon schlimm. und vor allem auch bevor ich reingerufen werde..das ich in dem moment auf klo bin und die denken ich wär abgehauen.

ich habe angst in der fremden stadt zu sein, umgeben von menschen die mir was böses wollen. zum glück fährt mein vater mich (kommt aber nicht mit rein) ich habe trotz dem riesen angst vor dem tag.

die fahrt.. die blase... gegen wen aussagen..morddrohungen kamen schon.. ich habe gefragt ob ich personenschutz kriegen kann aber ist nichts zu machen

es gibt wohl auch keine möglichkeit die sache zu umgehen.. im brief steht wenn ich nicht komme muss ich 1000€ bezahlen und werde irgendwann abgeholt und gezwungen auszusagen. ich werde wohl eine beruhigungstablette einschmeißen vorher.. aber die muss ich mir erstmal vom arzt abholen...was soll ich nur tun ich kriege schon total verfolgungswahn wenn ich höre das ein auto vor der tür parkt. traue mich nun erstrecht nicht mehr vor die tür also auch nicht zum arzt.

23.03.2012 12:38 • 14.09.2017 #1


18 Antworten ↓

tinschti
Hallo,

das mit der Gerichtsverhandlung hört sich an wie ein Krimi, bezüglich Morddrohungen. Gut ist doch, dass Dein Vater Dich fährt, so musst Du nicht allein, die 250 Kilometer fahren. Weis Dein Vater über Deine Ängste bescheid? Dann kann ich nicht verstehen, warum er Dich nicht ins Gericht begleitet. Frag Ihn noch mal ganz nett.
Es ist zwar leicht gesagt, aber versuche es auf der Fahrt dorthin, mit progressiver Muskelentspannung.
Zu allem Anderen kann ich Dir schlecht einen Rat geben, da ich die Hintergründe nicht kenne.

Alles Gute für Dich

23.03.2012 13:05 • #2


A


Gerichtsverhandlung :(

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danke für deine schnelle antwort.
ja es ist wirklich wie in einem krimi... wirklich schrecklich ich fühle mich wie eine lebende tote vielleicht steiger ich mich auch zu sehr da rein aber ich kenn den kerl seit 10 jahren und weiss welche connections er hat.

mein vater weiss das mit den ängsten.. ich muss dazu sagen das wir erst seit einem jahr ganz langsam wieder kontakt aufgebaut haben. ich war schon sehr überrascht das er mir angeboten hat mit mir zu fahren - mit reinkommen wäre wohl zu viel verlangt.
ich habe überlegt einen zettel mitzunehmen und falls ich dann noch vor dem saal auf der bank sitze und aufs klo muss lass ich den zettel da kurz auf toilette is zwar peinlich und blöd aber besser als dann einfach weg zu sein... das mit der muskelentspannung klappt irgendwie nicht habe bald einen termin beim urologn da eine körperliche ursache nicht 100% ausgeschlossen ist. das ist nun echt der absolute horror für mich soweit weg zu fahren und wer weiss wie lang einzuhalten in der verhandlung. sollte ich mir vielleicht ein attest holen?

darf man eigentlich wärend der verhandlung den raum verlassen ? weiß das jemand?

23.03.2012 13:13 • #3


Lümmel
Hi Resley,

bin gerade zufällig auf Deine Zeilen gestoßen.

Mit dem Erscheinen vor Gericht ist das so eine Sache.
Hast Du nicht einen Therapeuten, der Dich verhandlungsunfähig schreiben könnte? Zusätzlich auch noch Dein Hausarzt. Je mehr Atteste, um so besser.
Hast Du mal einen Anwalt kontaktiert, welche Möglichkeiten es noch gibt?
( In jeder größeren Stadt gibt es auch die ÖRA, die öffentliche Rechtsauskunft).
Man könnte z.B. Deine Zeugenaussage an Deinem Wohnort zu Protokoll nehmen. Sie würde dann an den Richter weitergeleitet werden.

So, das waren nur ein paar Gedanken, die ich gerade im Kopf hatte.

Viele Grüße,
Thomas ( Lümmel )

23.03.2012 13:25 • #4


K
hi resley

also, lümmel hat recht. lass dich von so vielen ärzten wie möglich verhandlungsunfähig schreiben. von nem therapeuten oder neurologen. ich muss vielleicht auch bald zu ner gerichtsverhandlung und habe mich diesbezüglich schon informiert. da ich schon bei der polizei ausgesagt habe, haben die ja alles von mir. wenn es bei mir vor gericht gehen sollte, dann auf jeden fall ohne mich. jedoch geht es bei mir (nur) um häusliche gewalt. ich persönlich stecke nicht mit drin, habe nur einiges von der schreierei und prügelei der nachbarn mitbekommen. bei dir hört sich das alles ja etwas heftiger an. du könntest auch vor der verhandlung mit dem richter reden. das ginge auch. damit er weiß, was mit dir los ist. sowas wurde mir auch schon vorgeschlagen.

lg
katinka

23.03.2012 14:16 • #5


R
danke das ihr mir helfen wollt.
also ich habe beim amtsgericht angerufen und der sachbearbeiter sagt mir man könne sich zwar reise und verhandlungsunfähig schreiben lassen aber sowas würde sehr streng bewertet und ich soll mir keine großen hoffnungen machen das ich dadurch drumrum käme.

Das mit dem weiterleiten ist so eine sache.. also der sachbearbeiter sagte mir wenn es nur um beleidigung ginge wäre das etwas anderes aber hier geht es um körperverletzung deswegen sind sie in der bürgerpflicht vorbeizukommen. wobei ich von einer körperverletzung garnichts weiss! echt bescheuert, ich kann nichtmal was dazu sagen...

so ich zitiere mal was in dem brief unten steht :

zu diesem termin werden sie hiermit geladen und gebeten, rechtzeitig zu erscheinen.

Dies gilt auch, wenn sie in dieser sache bereits bei der polizei bzw. vor einem richter oder staatsanwalt eine aussage zu protokoll gegeben oder in einer hauptverhandlung ausgesagt haben.


ich denke ich komm nicht drumrum der mann sagte auch selbst wenn sie mit dem attest durchkommen würde die verhandlung wahrscheinlich verschoben werden also müssen sie ein andermal sowieso persönlich vorbeikommen


ich weiss auch leider garnicht wie der richter/die richterin heißt sonst würde ich mich mal mit ihr/ihm in verbindung setzen wegen meiner einschränkung... alles doof ich werde mich bestimmt total blamieren weil ich ständig raus muss habe auch sorgen das ich wieder eine panikattacke kriege.. die kommen ja gerne dann wenn man sie am wenigsten braucht. wie ist das eigentlich wenn ich vor der aussage beruhigungstabletten nehme...muss ich denen das sagen weil ich evtl etwas unzurechnungsfähig bin? ich denke ich kann schon noch erklären wie es war aber.. darf man unter tabletten vor gericht??

23.03.2012 16:11 • #6


B
Hallo resley

Zeugenvorladungen sind zwar verpflichtend, und die vorgedruckten
Texte in den Ladungen klingen bedrohlich, aber:

Du bist in dieser Sache nicht der Angeklagte.
Daher muss ein Gericht ein eventuelles Gutachten von einem Arzt
auf jeden Fall akzeptieren, ohne negative Folgen für dich.

Es sollte dir die Möglichkeit gegeben werden, deine Aussage vor
einem heimatnahen Gericht machen zu können.

Liebe Grüsse, Der Beobachter

24.03.2012 12:06 • #7


R
danke beobachter. es ist halt die frage was nun stressiger ist.. zu 100 ärzten zu gehen und dann zu hoffen das ich dadurch nicht hin muss. dieses ganze hin und her... oder mich der sache stellen und dann eben einen tag mega stress oh man.

Zitat von Beobachter:
Es sollte dir die Möglichkeit gegeben werden, deine Aussage vor
einem heimatnahen Gericht machen zu können.
an wen muss ich mich dafür wenden ? an das gericht in meiner nähe oder in der stadt wo ich eigentlich hinsoll?weißt du das vielleicht?? wäre mir eine große hilfe und eine gute lösung! dann hätten sie die aussage und ich meine ruhe.. zumindest wäre es nicht ganz so schrecklich denn ich würde dem angeklagten garnicht erst über den weg laufen

24.03.2012 16:15 • #8


B
Huhu resley

Du müsstest dich dazu mit dem Gericht in Verbindung setzen,
welches das Verfahren führt.

Genaueres kann ich leider nicht dazu sagen, aber ich weiss,
dass es solch eine Möglichkeit in besonderen Fällen gibt.

Liebe Grüsse, der Beobachter

24.03.2012 19:16 • #9


Christina
Zitat von Lümmel:
bin gerade zufällig auf Deine Zeilen gestoßen.

Mit dem Erscheinen vor Gericht ist das so eine Sache.
Hast Du nicht einen Therapeuten, der Dich verhandlungsunfähig schreiben könnte? Zusätzlich auch noch Dein Hausarzt. Je mehr Atteste, um so besser.
Nix da, für Zeugen gibt es keine Verhandlungsunfähigkeit. Man kann krank sein und mit Attest absagen. Wenn man ein wichtiger Zeuge ist, muss der Prozess dann vertagt werden. Theoretisch kann man das 'ne Weile machen. Entweder hat der Richter dann irgendwann keine Lust mehr und verzichtet auf den Zeugen oder er schickt den Zeugen zum Gutachter - der aber wegen 'ner Angstproblematik keine Verhandlungsunfähigkeit attestieren kann.

Zitat von Lümmel:
Man könnte z.B. Deine Zeugenaussage an Deinem Wohnort zu Protokoll nehmen. Sie würde dann an den Richter weitergeleitet werden.
Solche und ähnliche Möglichkeiten gibt es für den Bundespräsidenten, für Otto Normalzeugen nicht.

Dem Angeklagten braucht man aber nicht über den Weg zu laufen. Es gibt bei Gericht eine Stelle zur Zeugenbetreuung. Mit denen kann man sich in Verbindung setzen und ihnen die Problematik schildern. Die können dafür sorgen, dass für die Zeit der Aussage der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen muss, die bringen einen auf Schleichwegen genau zum Zeitpunkt der Aussage in den Gerichtssaal und danach wieder raus. Und man wartet auch nicht im Gang, sondern bei denen im Zimmer (der Richter ruft dann dort an) - und kann entsprechend nach Bedarf zur Toilette.

Und ja, man darf volltrunken und zugedröhnt bis in die Haarspitzen vor Gericht erscheinen - nur aus naheliegenden Gründen nicht mit illegalen Dro..

Liebe Grüße
Christina

25.03.2012 21:41 • #10


R
hey christina, danke erstmal für die info .

Zitat von Christina:
. Man kann krank sein und mit Attest absagen.

und ich weiss nicht ob mein vater dann zeit hätte. mit der bahn, alleine dorthin.. das pack ich nicht!

ich kann eigentlich echt nichts zu der sache sagen.. wenn man den angeklagten rausschickt würde er sich dann ausmalen wie ich ihn in die pfanne haue. da hätt ich dann wieder angst das er mir nach der verhandlung begegnet ...
aber die sache mit dem raum und aufs klo können wäre super für mich. meinst du es gibt die möglichkeit denn auch wenn man ihn in der verhandlung lässt? also das ich wärend ich warten muss in diesen raum darf und auf klo kann ? weiß jemand ob ich dann nach meiner aussage wieder aus dem gerichtssaal verschwinden darf? oder MUSS man das urteil abwarten?

die sache mit dem raum ist ein echter lichtblick denn wenn ich mir vorstelle vor dem saal auf der bank zu sitzen... wer weiss mit wem alles :/ oh man da krieg ich jetzt schon wieder kalte hände und mir wird schlecht .....

26.03.2012 10:09 • #11


Christina
Zitat von resley:
wenn man den angeklagten rausschickt würde er sich dann ausmalen wie ich ihn in die pfanne haue. da hätt ich dann wieder angst das er mir nach der verhandlung begegnet ...
Der Anwalt des Angeklagten bleibt selbstverständlich während deiner Aussage im Gerichtssaal und wird seinen Mandanten über den Inhalt deiner Aussage informieren. Der braucht sich da gar nichts auszumalen. Übrigens regeln die das von der Zeugenbetreuung schon so, dass man sich weder beim Betreten, noch beim Verlassen des Gebäudes über den Weg läuft.

Zitat von resley:
aber die sache mit dem raum und aufs klo können wäre super für mich. meinst du es gibt die möglichkeit denn auch wenn man ihn in der verhandlung lässt? also das ich wärend ich warten muss in diesen raum darf und auf klo kann ?
Die ziehen kein festgeschriebenes Programm ab, sondern versuchen, Zeugen so zu betreuen, wie die Zeugen das brauchen - im Rahmen der prozessrechtlichen Möglichkeiten. Du besprichst das mit denen und dann werden die dich sicherlich bei sich warten lassen. Die begleiten dich übrigens auch in den Gerichtssaal, wenn du das möchtest.

Zitat von resley:
weiß jemand ob ich dann nach meiner aussage wieder aus dem gerichtssaal verschwinden darf? oder MUSS man das urteil abwarten?
Du kannst gehen, sobald du als Zeuge vom Richter entlassen wirst. Das ist normalerweise unmittelbar nach deiner Aussage der Fall und auch dafür kann die Zeugenbetreuung in Absprache mit dem Richter sorgen.

Liebe Grüße
Christina

26.03.2012 18:39 • #12


R
danke christina,

das freut mich zu lesen. es macht die sache schonmal um einiges leichter...
schön das du dich damit so gut auskennst. wobei du dich wahrscheinlich auskennst weil du auch mal in der situation warst

27.03.2012 09:19 • #13


Christina
Zitat von resley:
wobei du dich wahrscheinlich auskennst weil du auch mal in der situation warst
Ein Freund von mir war in der Situation... Vorher hatte er alles versucht, nicht hin zu müssen, wurde dann sogar zum Gutachter geschickt. Der hat ihm zwar bescheinigt, krank zu sein, aber verhandlungsunfähig geht bei Zeugen wohl nur, wenn sie im Koma liegen. Jedenfalls haben sich die von der Zeugenbetreuung dann wirklich sehr bemüht, waren sehr nett und haben ihm auch im Vorfeld alle Fragen beantwortet. Sie wollten unbedingt, dass er aussagt, damit sie den Angeklagten endlich mal verknacken konnten.

Liebe Grüße
Christina

27.03.2012 13:45 • #14


F
Hi!

Wenn man psychische Probleme hat,sollte man sich als Zeuge raushalten.Gerichtsverhandlungen sind nichts für uns,ist zu Nervenaufreibend.

Gruß,FlorianD

30.03.2012 19:30 • #15


R
jaa wem sagst du das.. hilft wohl nix außer verdrängen bis es soweit ist.

31.03.2012 14:47 • #16


T
Ich habe ein ähnliches Problem. Ich soll als Zeuge aussagen. Da ich nicht 120km zum Gericht fahren kann und auch unmöglich einen Gerichtssaal betreten kann, hab ich denen geschrieben, dass ich die Aussage verweigere. Das Gericht schrieb nun zurück, dass ich das nur vor Ort auf der Verhandlung machen kann. Aber das ist ja mein Problem: ich kann da nicht hin wegen meiner Sozialen Phobie! Ich kann jetzt schon nicht mehr schlafen, muss Kotzen und hab Durchfall, weil ich Todesangst habe, in einem Gerichtssaal zu sein und ihn nicht jederzeit fluchtartig verlassen kann. Mein Hausarzt hat mir jetzt ne Krankschreibung gegeben, aber was ich hier so lese, scheint das wohl nicht zu reichen, oder? Aber ist das nicht eine Körperverletzung, einen Angsterkrankten zu etwas zu zwingen, dass ihm Angst macht? Ich kann doch nichts dafür, dass ich krank bin!

13.07.2012 11:47 • #17

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Christina
Zitat von TonyBallard:
Da ich nicht 120km zum Gericht fahren kann und auch unmöglich einen Gerichtssaal betreten kann, hab ich denen geschrieben, dass ich die Aussage verweigere.
Bist du denn mit dem Angeklagten verwandt, so dass du die Aussage überhaupt verweigern dürftest?

13.07.2012 13:09 • #18


D
Ich weiß nicht ob das noch aktuell ist, aber ich hatte vor Kurzem auch die Situation, dass ich als Zeuge vor Gericht musste. Ich leide in der Öffentlichkeit unter Panikattacken. Als ich also den Brief bekam, war das echt ein Schock. Ich hab bei Gericht angerufen und mein Problem geschildert. Der Richter hat mich daraufhin von der Zeugenaussage freigestellt. Nun war ich aber kein Hauptzeuge und meine Aussage war nicht besonders wichtig.

14.09.2017 15:43 • #19


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