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MikeHD
Guten Tag zusammen,

Ich lese seit einer Weile hier im Forum mit. Unregelmäßig, vorsichtig und je nach Tagesform. Doch jetzt möchte ich mich mit meinem Anliegen an euch wenden.

Kurz zu meiner Person. Ich bin 34 und leide seit über 3 Jahren (vermutlich schon länger) an einer Angststörung. Diese tritt bei jeder Gelegenheit die sich bietet auf. Äußert sich mit Schwindelanfällen, das Gefühl von Kontrollverlust über den Körper, Schweißausbrüche, Krämpfe im Oberkörper und Magen Darm Beschwerden. Ich bin seit etwas über 2 Jahren in Therapeutischer Behandlung. 2 x mal pro Woche je 50 min.

Insgesamt war ich 17 Monate nicht in der Lage meinem Beruf nachzukommen. Nach einer überhasteten Wiedereingliederung habe ich letzte Jahr wieder an meiner alte Stelle angefangen zu arbeiten.

Jetzt, 1 1/2 Jahre, nachdem ich dachte ich könnte in meinem Alttag bestehen, muss ich leider feststellen dass die Symptome wieder stärker bis unerträglich werden.
Diese Situation macht mich ratlos und hilflos.
Einerseits möchte man seinen Verpflichtungen nachkommen. Aber leider schränkt einen die Erkrankung stark ein.

Welche Erfahrungen im Umgang mit Erkrankung und Job habt ihr gemacht. Gibt es Beratungsstellen oder wo kann man sich ggf. informieren?

Vielen Dank
Für Fragen bin ich offen

30.11.2016 17:46 • 01.12.2016 #1


6 Antworten ↓


R
Meistens kommt es bei längerer oder immer wieder auftretender Krankheit irgendwann dazu, daß man aufgefordert wird, eine arbeits- oder amtsärztliche Untersuchung machen zu lassen. Es wird dabei geprüft, ob der ausgeübte Beruf überhaupt noch auf lange Sicht gemacht werden kann, oder ob eine so schwere Störung vor liegt, die einen auf verkürzte Arbeitszeit setzt oder ob die Beantragung des GdB nach Schwerbehindertenrecht zutreffend ist, Frührente o.ä.

Meist wird auch eine Reha angestrebt, zu der man entweder geschickt wird, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. Dort wird ein arbeitsmedizinisches Gutachten (Rehabericht) verfaßt, das dann offiziell bindend ist. Es gibt dort auch Sozialberatung und Empfehlungen.

Wie sieht denn dein Arbeitgeber die 17 Monate krank. Hast du Kündigungsschutz oder bist du im öffentlichen Dienst?

30.11.2016 18:03 • x 1 #2


A


Wie geht es weiter? Job und Erkrankung

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MikeHD
Zitat von Reenchen:
Meistens kommt es bei längerer oder immer wieder auftretender Krankheit irgendwann dazu, daß man aufgefordert wird, eine arbeits- oder amtsärztliche Untersuchung machen zu lassen. Es wird dabei geprüft, ob der ausgeübte Beruf überhaupt noch auf lange Sicht gemacht werden kann, oder ob eine so schwere Störung vor liegt, die einen auf verkürzte Arbeitszeit setzt oder ob die Beantragung des GdB nach Schwerbehindertenrecht zutreffend ist, Frührente o.ä.

Meist wird auch eine Reha angestrebt, zu der man entweder geschickt wird, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten oder die Arbeitsfähigkeit wiederzuerlangen. Dort wird ein arbeitsmedizinisches Gutachten (Rehabericht) verfaßt, das dann offiziell bindend ist. Es gibt dort auch Sozialberatung und Empfehlungen.

Wie sieht denn dein Arbeitgeber die 17 Monate krank. Hast du Kündigungsschutz oder bist du im öffentlichen Dienst?


Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe Kündigungsschutz.
Der Umgang meines Arbeitgebers war, aus meiner Sicht, hervorragend. Ich habe meine Zeit bekommen um mich zu erholen.
Ein zweites Mal will ich meinem Arbeitgeber nicht zumuten und ich glaube die Begeisterung hält sich verständlicherweise in Grenzen.

30.11.2016 18:24 • #3


R
Leider macht uns allen eine psychische Störung zu schaffen, die keine Rücksicht auf die Arbeitgeber nimmt. Sie kann mitunter auch bedeuten, den ausgeübten Beruf aufzugeben. Das war bei mir der Fall und da mein Arbeitgeber mich mit einem hohen Krankenstand und einer schlechten Prognose auch in keiner anderen Tätigkeit zur gleichen Bezahlung beschäftigen wollte, bin ich jetzt in Frührente. Ich darf noch einen Mini-Job ausüben, aber das kann ich gar nicht.

Ich will nicht sagen Sei doch froh..., weil ich weiß, daß es einen persönlich sehr mitnimmt, nicht leistungsfähig zu sein, auch wenn man unter Kündigungsschutz steht. Nein, man ist dann auch nicht wirklich froh.

Aber wenn du jetzt gesundheitlich etwas gegen deine Erkrankung unternehmen mußt, dann mußt du das tun, um noch lange durchhalten zu können. Da kann man nichts machen, auch wenn man dem Arbeitgeber gegenüber meint, etwas schuldig zu sein, mußt du dich um dich kümmern, um einen Totalausfall zu verhindern.

30.11.2016 19:01 • #4


MikeHD
Das ist echt eine Zwickmühle. Einerseits die Angst wieder einen kompletten Zusammenbruch zu erleiden. Auf der anderen Seite die Existenzängste wenn man wirklich nicht durchhält. Man hat ja gewisse finanzielle Verpflichtungen.
17 Monate Krankengeld waren zu bewältigen.
Je länger meine Erkrankung dauerte, desto größer wurde der Druck der Krankenkasse. Sehr unschön.
Jetzt zu merken, man schlittert in eine ähnliche Situation, nur mit dem Hintergrundwissen dass die Krankenkasse innerhalb von 3 Jahren, bei gleicher Erkrankung, nicht weiter für einen aufkommt, macht die Situation nicht besser.
Zumal ich noch nicht herausgefunden habe, in der Hoffnung ich komme nicht in die Lage, wie es finanziell weiter geht.

30.11.2016 23:21 • #5


R
Ich denke, daß bei erneuter Erkrankung innerhalb dieser 3 Jahresfrist und Ausschöpfung des Krankengeldanspruches nur noch Hartz IV beantragt werden kann. Ich hatte den Fall persönlich nicht, weil bei mir bereits nach 9 Monaten feststand, daß ich nicht mehr in der Lage sein werde, meinen Beruf weiter auszuüben, Reha schon absolviert hatte und zwei arbeitsmedizinische Gutachten bestanden.

Vielleicht äußert sich ja noch jemand aus dem Forum dazu, der den Fall so ähnlich hatte und deshalb besser bescheid weiß.

01.12.2016 08:09 • #6


Schlaflose
Zitat von Reenchen:
Ich denke, daß bei erneuter Erkrankung innerhalb dieser 3 Jahresfrist und Ausschöpfung des Krankengeldanspruches nur noch Hartz IV beantragt werden kann. Ich hatte den Fall persönlich nicht, weil bei mir bereits nach 9 Monaten feststand, daß ich nicht mehr in der Lage sein werde, meinen Beruf weiter auszuüben, Reha schon absolviert hatte und zwei arbeitsmedizinische Gutachten bestanden.

Vielleicht äußert sich ja noch jemand aus dem Forum dazu, der den Fall so ähnlich hatte und deshalb besser bescheid weiß.


Soweit ich weiß, ist es so, dass eine neue 3-Jahresfrist anfängt, wenn man zwischen der letzten und der neuen Krankschreibung für die gleiche Krankheit ein Jahr gearbeitet hat.

01.12.2016 18:57 • #7





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