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kyra96
Hallo.
Ich habe heute im Briefkasten vom Notar einen Entwurf für meine PatientenVerfügung inkl. Betreunungsvollmacht erhalten.
Da meine Mum schon 79 Jahre alt ist...Und Gott lass sie bitte noch lange leben...hab ich meine beste Freundin als Betreuerin eingesetzt.
Ich habe alles geregelt falls mir mal was passieren sollte ob und wie man mich im Notfall am Leben halten soll.
Mein Hausarzt bekommt eine Kopie und meine beste Freundin eine beglaubigte Kopie.
Nun mein Frage, die ich auch beim nächsten Notartermin stellen werde.
Woher weiss das Krankenhaus das ich so eine Verfügung besitze wenn ich nicht mehr ansprechbar sein sollte? Und wie würden die erfahren wer mein Hausarzt oder meine Betreuerin ist?
Auf die Idee z.b. An meinem Ausweis einen Postit zu kleben kam ich auch schon. Aber was wenn der im Eifer bei der Suche nach meinen Ausweis vom Notarzt abfällt?
Wie habt ihr das geregelt?

26.01.2017 23:28 • 27.02.2017 #1


4 Antworten ↓


Miral
Hallo Kyra

Zunächst einmal brauchst Du gar keinen Notar für eine Patientenverfügung, denn alles was er feststellen kann ist, dass sie formal korrekt ist. Aber gerade bei der Patientenverfügung geht es um den Inhalt und das solltest Du eher mit Fachpersonal besprechen.
Du kannst eine Patientenverfügung zum Beispiel bei / mit Deinem Hausarzt erstellen. Damit wäre er direkt informiert

Sollest Du ins Krankenhaus kommen, hält man in der Regel Rücksprache mit dem Hausarzt und der sollte dann den Hinweise der Pat. Verfügung geben. Noch sicherer ist es, wenn dann Angehörige ins Krankenhaus kommen und eine Kopie der Pat. Verfügung mitbringen.

Keinesfalls sollte Deine Verfügung beim Notar liegen, denn da nützt sie Dir nichts. Wenn Du Dir so große Sorgen machst, dann leg doch einfach eine Kopie in Dein Portemonaie.
Wenn Du schon eine Grunderkrankung hast, dann kannst Du konkreter Deinen Willen ausdrücken, als wenn Du alle Möglichkeiten berücksichtigen willst.

Besser noch als eine Betreuungsvollmacht ist eine Vorsorgevollmacht. Allerdings sollte die Person, so stabil sein, dass sie wirklich in Deinem Sinne handelt und nicht aus Feigheit Massnahmen zulässt, weil sie sich nicht stark genug fühlt eine schwere Entscheidung zu treffen.

Bei einer Betreuungsvollmacht muss immer noch das Betreuungsgericht angefragt werden, dass kann für eine Person, die Unterstützung braucht hilfreich sein.

Habe eine Vorsorgevollmacht, Patverfügung wäre mir zu schwammig. Habe das mit der Person besprochen wie ich es sehe und wie sehr ich am Leben hänge oder nicht und ich halte sie für fähig meine Belange durchzusetzten.

Zitat von kyra96:
Auf die Idee z.b. An meinem Ausweis einen Postit zu kleben kam ich auch schon. Aber was wenn der im Eifer bei der Suche nach meinen Ausweis vom Notarzt abfällt?

Hier wäre die Frage, wer hat den Notarzt gerufen und warum. Wenn der Notarzt kommt, dann muss er bei Gefahr im Verzug handeln und kann nicht erst die Vorgeschichte studieren.
Und wenn Du z.B einen Herzinfarkt hast oder einen Hirninfarkt, dann könnte ich mir vorstellen, dass Du Hilfemassnahmen möchtest, denn sonst brauchst Du auch keinen Notarzt oder welches Szenario hast Du im Kopf, wo der Notarzt kommt und erst mal Deine Patverfügung studiern soll ? Er wird und muss erstmal alles machen um Deinen Zustand zu stabilisieren und ob zB da eine Intubation (Beatmung) dazu gehört wird sich in der Situation ergeben.

Hoffe die Infos waren hilfreich und jetzt genieß das Leben

27.01.2017 00:59 • x 1 #2


A


Patientenverfügung - wie erfährt daa Krankenhaus davon

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kleinerIgel
Hallo Kyra,

die Frage hab ich mir auch schon öfters mal gestellt. Vielleicht hilft dir das hier weiter:

http://www.juraforum.de/familienrecht-e ... alt-323338


Viele Grüße vom kleinen Igel

27.01.2017 20:27 • x 1 #3


kyra96
Zitat von kleiner Igel:
Hallo Kyra,

die Frage hab ich mir auch schon öfters mal gestellt. Vielleicht hilft dir das hier weiter:

http://www.juraforum.de/familienrecht-e ... alt-323338


Viele Grüße vom kleinen Igel


Perfekt

28.01.2017 10:51 • #4


kyra96
Man bekommt vom Notar eine kleine Checkkarte die in jedes Portemonnaie passt. Dann Weiss jeder wo die Patientenverfügung hinterlegt ist.
Ich habe zum Beispiel eine beglaubigte Kopie bei meiner besten Freundin. Ich habe sie als Betreuerin bestimmt falls ich nicht mehr ansprechbar bin. Dann darf sie in meinem Sinne handeln.
Dies muss über den Notar laufen.
Das Original bleibt in meinen Unterlagen und mein Doch bekommt eine Kopie.
Bin froh dass ich das geregelt habe.

27.02.2017 20:55 • x 2 #5





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