Oldie is Back !!! hat geschrieben:
Oder wie bereits schon mal erwähnt -nun nochmal ,eine Mieter oder Eigentümerversammlung abhalten ob er für die Hausgemeinschaft noch tragbar ist oder eher alle Angst vor ihm haben. Dies dann mit Unterschriftensammlung dem Hausverwalter mitteilen. Er wird den Herrn abmahnen und wenns nicht aufhört das Gepöbel bekommt er die Kündigung. Gast B: Das wäre dann


Unterschriftensammlung u.ä. wäre Mobbing bzw. könnte allzu leicht von diesem Herrn als solches gegen seine Opfer benutzt werden.
"Kündigung"?

Wenn er Mieter ist, kann ihm nur der eigene Vermieter kündigen, und dafür braucht es nicht eine Unterschriftensammlung, sondern harte Fakten - was er wann wem gegenüber gemacht hat, und das möglichst jeweils mit Belegen und/oder Zeugen.
Wenn der Eigentümer aber nicht selbst in dem Haus wohnt, hat er/sie oft gar kein Interesse daran, seinen zahlenden Mieter loszuwerden. Denn dann muss er/sie sich einen neuen Mieter suchen, mit allen vorhandenen Kosten und Risiken.
Wenn der Mann Eigentümer ist, kann man ihm nicht einfach "kündigen". Jemanden aus einer Eigentümergemeinschaft hinauszuklagen, ist sehr aufwändig, teuer und schwierig. Nix da mit Unterschriftenliste und Kündigung.

Es ist natürlich theoretisch möglich und ich würde es auch anstreben, aber dann eben, wie oben gesagt, mit harten Fakten unterlegt und mit der Unterstützung der Verwaltung und der anderen Eigentümer. Wenn der Prozess verloren wird, kommen nämlich heftige Kosten auf die Eigentümergemeinschaft zu.

Und wenn bei ihm nix zu holen ist, noch mehr.
Leider ist das so.
Das Ordnungsamt zu informieren könnte auch nützlich sein, zumindest zu Dokumentationszwecken. Aber das sollte m.E. ebenfalls juristisch gut gemacht sein, nicht laienhaft aus dem Ärmel geschüttelt, da das sonst ebenfalls nach hinten losgehen kann, wie es der besagten Nachbarin ja offenbar leider ergangen ist.
